Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,271
BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00 (https://dejure.org/2000,271)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2000 - 4 B 56.00 (https://dejure.org/2000,271)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2000 - 4 B 56.00 (https://dejure.org/2000,271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Vages Erweiterungsinteresse

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, im Hinblick auf die Möglichkeit der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich besteht jedenfalls dann kein Abwehrrecht des Landwirts gegen Drittvorhaben (nach § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB), wenn das Erweiterungsinteresse vage und unrealistisch ist

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauNVO § 5 Abs. 1 Satz 2
    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Außenbereich - Erweiterungsinteresse - Nachbarschutz - Rücksichtnahmegebot

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauNVO § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauNVO § 5 Abs. 1 S. 2
    Bauplanungsrecht - Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die geplante Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs Abwehrrechte gegen eine Wohnbebauung begründen? (IBR 2001, 44)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 82
  • DÖV 2001, 251
  • BauR 2001, 83
  • ZfBR 2001, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Geklärt ist zwar, dass ein im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Betrieb einen Abwehranspruch gegen ein im Außenbereich unzulässiges Nachbarvorhaben dann haben kann, wenn das in § 35 Abs. 3 BauGB enthaltene drittschützende Rücksichtnahmegebot verletzt ist; auf die Unzulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich, das schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB), kann sich nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Rücksichtnahmegebot auch der Landwirt berufen, von dessen vorhandenem Betrieb Immissionen ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122; Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - DVBl 1983, 349 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89).

    Einschränkungen ergeben sich vielmehr daraus, dass das Vorhaben den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Dienens" und aus dem Gebot ergeben, nach Möglichkeit Nutzungskonflikte zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Diese müssen aber ein gewisses Gewicht haben; sie müssen insbesondere objektiv mehr als geringfügig und zudem schutzwürdig sein (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Einschränkungen ergeben sich vielmehr daraus, dass das Vorhaben den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Dienens" und aus dem Gebot ergeben, nach Möglichkeit Nutzungskonflikte zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Bei der Bauleitplanung abwägungsbeachtlich ist deshalb zwar das Bedürfnis nach einer künftigen Betriebsausweitung im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung, nicht jedoch eine unklare oder unverbindliche Absichtserklärung hinsichtlich der Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - DVBl 1971, 746; Beschluss vom 10. November 1998 - BVerwG 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Bei der Bauleitplanung abwägungsbeachtlich ist deshalb zwar das Bedürfnis nach einer künftigen Betriebsausweitung im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung, nicht jedoch eine unklare oder unverbindliche Absichtserklärung hinsichtlich der Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - DVBl 1971, 746; Beschluss vom 10. November 1998 - BVerwG 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93

    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen annimmt, dass jedes betriebswirtschaftlich sinnvolle und auch sonst realistische Erweiterungsinteresse eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens einen Abwehranspruch nach dem Gebot der Rücksichtnahme gegen ein rechtswidriges Wohnbauvorhaben vermittelt (Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 11 A 1090/84 - NVwZ 1988, 377; ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 2. September 1980 - IV TG 52/80 - BRS 36 Nr. 83 und Beschluss vom 9. August 1991 - 3 TH 1488/91 - BRS 52 Nr. 185; ferner Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, 1994, Rn. 915), muss eine heranrückende Wohnbebauung nach der Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf rein theoretische Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes keine Rücksicht nehmen (Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BRS 55 Nr. 82) Schmaltz (in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 35 Rn. 170) und Dürr (in: Brügelmann, BauGB, § 35 Rn. 187) meinen sogar, dass sich das aus dem Rücksichtnahmegebot ergebende Abwehrrecht auf die vorhandenen Gebäude und deren ausgeübte Nutzung beschränke; Erweiterungsabsichten würden nicht geschützt.
  • VGH Hessen, 02.09.1980 - IV TG 52/80
    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen annimmt, dass jedes betriebswirtschaftlich sinnvolle und auch sonst realistische Erweiterungsinteresse eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens einen Abwehranspruch nach dem Gebot der Rücksichtnahme gegen ein rechtswidriges Wohnbauvorhaben vermittelt (Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 11 A 1090/84 - NVwZ 1988, 377; ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 2. September 1980 - IV TG 52/80 - BRS 36 Nr. 83 und Beschluss vom 9. August 1991 - 3 TH 1488/91 - BRS 52 Nr. 185; ferner Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, 1994, Rn. 915), muss eine heranrückende Wohnbebauung nach der Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf rein theoretische Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes keine Rücksicht nehmen (Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BRS 55 Nr. 82) Schmaltz (in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 35 Rn. 170) und Dürr (in: Brügelmann, BauGB, § 35 Rn. 187) meinen sogar, dass sich das aus dem Rücksichtnahmegebot ergebende Abwehrrecht auf die vorhandenen Gebäude und deren ausgeübte Nutzung beschränke; Erweiterungsabsichten würden nicht geschützt.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Es hat aber bereits für ein dörflich geprägtes Gebiet im unbeplanten Innenbereich entschieden, dass künftige Entwicklungen nur insofern berücksichtigt werden könnten, wie sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - DVBl 1993, 652).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    Geklärt ist zwar, dass ein im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Betrieb einen Abwehranspruch gegen ein im Außenbereich unzulässiges Nachbarvorhaben dann haben kann, wenn das in § 35 Abs. 3 BauGB enthaltene drittschützende Rücksichtnahmegebot verletzt ist; auf die Unzulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich, das schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB), kann sich nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Rücksichtnahmegebot auch der Landwirt berufen, von dessen vorhandenem Betrieb Immissionen ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122; Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - DVBl 1983, 349 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89).
  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 2 B 95.2590
    Auszug aus BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
    BVerwG 4 B 56.00 VGH 2 B 95.2590.
  • VGH Hessen, 09.08.1991 - 3 TH 1488/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1987 - 11 A 1090/84

    Erweiterung; Splittersiedlung; Interesse; Abwehranspruch; Gebot der

  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Zu den abwägungserheblichen Belangen zählt auch das Interesse eines Landwirts, mögliche Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine heranrückende Wohnbebauung zu verhindern (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris Rn. 8; U.v. 4.8.2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 30), wobei auch ein hinreichend konkretisiertes Interesse an einer Betriebsentwicklung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 = juris Rn. 3; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 25; B.v. 10.4.2018 - 9 NE 18.278 - noch unveröffentlicht).

    ... einschließlich des hier hinreichend konkretisierten Interesses an einer Betriebsentwicklung sowie des Interesses, vor den Nachteilen eines Heranrückens einer schutzbedürftigen, geruchsempfindlichen Wohnbebauung verschont zu bleiben, gem. § 1 Abs. 7 BauGB fehlerfrei in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 = juris Rn. 3; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7; B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377 = juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 25; U.v. 4.8.2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 30), und hierfür die diesbezüglichen Belange (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. b BauGB) resp.

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Bei Außenbereichsvorhaben hat das Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf "schädliche Umwelteinwirkungen" in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine ausdrückliche Regelung erfahren (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 160 = juris Rn. 6; siehe auch Urteil vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196 = juris Rn. 13); im Übrigen ist es, soweit es nicht um (schädliche) Immissionen geht, sondern um sonstige nachteilige Wirkungen eines Außenbereichsvorhabens, ein ungeschriebener öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 2000 - 4 B 56.00 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 344 und vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 160).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. September 2000 - 4 B 56.00 -, BRS 63 Nr. 107 = juris Rn. 7; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 2 A 2106/15 -, BauR 2016, 1452 = juris Rn. 9 ff.; zusammenfassend Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2019, § 35 Rn. 185 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht