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   OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11   

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https://dejure.org/2012,4007
OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11 (https://dejure.org/2012,4007)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 B 88/11 (https://dejure.org/2012,4007)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 (https://dejure.org/2012,4007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; BauGB § 205
    Beanstandungsverfügung, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kein Prüfungsmaßstab wie bei Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 24.02.2006 - 4 BS 19/05

    Erfolgloser Antrag gegen Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Wasserwerke

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
    In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (Beschl. v. 24. Februar 2006, SächsVBl. 2006, 120, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
    Kann wegen der besonderen Dringlichkeit der Sache oder der Komplexität der Rechtsfragen keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, juris, Rn. 13).
  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - 2 B 1368/15

    Eilantrag gegen Bebauungsplan für den "RegioPort Weser" ohne Erfolg

    vgl. allgemein auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 9.
  • OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12

    Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?

    Ebenso bleiben aufwändige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2012, LKV 2012, 365 [4. Senat]; Beschl. v. 23. Oktober 2012 a. a. O. ).12 Eine unbillige Härte liegt ersichtlich nicht vor.
  • OVG Sachsen, 03.12.2012 - 4 B 184/12

    Gehörsanspruch, Beschlussergänzung, Berichtigung

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag der Antragstellerin auf Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 - wird zurückgewiesen.

  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 12 CS 22.182

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig darstellen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, B.v. 21.3.2012 - 4 B 88/11 -, juris).
  • VG Trier, 20.03.2017 - 6 L 1885/17

    Windpark Landkreis Bernkastel-Wittlich II

    aa) Vorauszuschicken ist zunächst, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Verbindlichkeit der planerischen Festsetzungen eines Flächennutzungsplanes auszugehen ist, soweit die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes nicht evident ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 132).
  • VG München, 16.08.2012 - M 9 SN 12.2390

    Gebietswahrungsanspruch; Gewerbegebiet; großflächiger Einzelhandel; irrelevante

    Regelmäßig ist von der Gültigkeit auszugehen, wenn sich Satzungsbestimmungen nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (vgl. Sächs. OVG vom 21.03.2012, 4 B 88/11 ).
  • VG Dresden, 26.10.2017 - 6 L 1229/17

    PEGIDA-Veranstaltung am 28. Oktober 2017 muss auf dem Theaterplatz stattfinden

    Sind die Erfolgsaussichten eines noch einzulegenden Hauptsacherechtsbehelfs im hier allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfungsverfahren hingegen als offen zu bewerten, hat das Gericht allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2010 - 7 VR 1/10 - , Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2012 - 4 B 88/11 - Rn. 6).
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