Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,623
BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88 (https://dejure.org/1988,623)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1988 - 4 B 89.88 (https://dejure.org/1988,623)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1988 - 4 B 89.88 (https://dejure.org/1988,623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche Genehmigung - Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 48
  • BauR 1988, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Zwar trifft es zu, daß der Wegfall des Interesses an der weiteren Verfolgung des Rechtsstreits allein keine Erledigung der Hauptsache zur Folge hat (BVerwGE 46, 81 ; 73, 312 ).

    Auch dieses Ereignis macht das ursprüngliche Begehren "gegenstandslos" im Sinne der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 73, 312 , m.w.N.).

  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Zwar trifft es zu, daß der Wegfall des Interesses an der weiteren Verfolgung des Rechtsstreits allein keine Erledigung der Hauptsache zur Folge hat (BVerwGE 46, 81 ; 73, 312 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Hauptsache erledigt, wenn die Klage nachträglich aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Klägers liegen, in dem Prozeßverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwGE 46, 81 ).

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    § 144 Abs. 4 VwGO ist bereits im Verfahren nach § 132 Abs. 3 VwGO zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34, st.Rspr.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Hiervon geht auch das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - (BVerwGE 61, 128) mit seinen Ausführungen zum Merkmal "berechtigtes Interesse" in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der eine Erledigung des Verwaltungsaktes voraussetzt, aus.
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146) ab.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Ein Rechtsstreit kann sich auch durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zu ungunsten des Klägers erledigen, etwa durch das Inkrafttreten eines Gesetzes, das zum rückwirkenden Erlöschen eines Erstattungsanspruches führt (BVerwGE 60, 328 ) oder durch die Rücknahme eines Bauantrages als Folge des Fortfalls einer privatrechtlichen Befugnis zur Errichtung der baulichen Anlage (BVerwG, Urteil vom 20. März 1973 - BVerwG 4 C 48.71 -, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 42 = VerwRspr. Band 26 Nr. 112).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Vor diesem Verlangen wäre die Beklagte aber auch im Falle einer Klagabweisung nicht geschützt; denn rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten gemäß § 121 VwGO nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 35, 234 ; 70, 156 ).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Denn nach ständiger Rechtsprechung verhindert der Widerspruch jedenfalls nicht den Eintritt der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts oder das Inkrafttreten der durch ihn getroffenen Regelung, sondern nur seine Vollziehbarkeit (vgl. BVerwGE 13, 1 ff. ; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 486).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Vor diesem Verlangen wäre die Beklagte aber auch im Falle einer Klagabweisung nicht geschützt; denn rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten gemäß § 121 VwGO nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 35, 234 ; 70, 156 ).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
    Denn mit der Genehmigung (oder Zustimmung) wird festgestellt, daß das Vorhaben mit dem geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt (BVerwGE 28, 145 ).
  • BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71

    Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines erledigenden

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Protokollerklärung die Klage unzulässig geworden wäre, als auch dann, wenn ein (grundsätzlich planfestzustellender) grundrechtlicher Schallschutzanspruch durch die Zusicherung der Beigeladenen materiell erfüllt worden wäre" die Privatkläger also "klaglos" gestellt, worden wären (da für die Planfeststellung eines - erfüllten - Anspruchs kein zwingender Bedarf zu sehen ist; zur "Klaglosstellung" als klassischer Fall der Hauptsacheerledigung: BVerwG NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Das ist der Fall, wenn das Rechtsschutzziel in dem Prozess nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses bereits erreicht ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschluss vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Es reicht nicht aus, dass der Kläger an der Fortführung des Rechtsstreits lediglich kein Interesse mehr hat (BVerwG Beschluss vom 21.2.1973 - 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81; BVerwG Beschluss vom 15.8.1988 - 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82; BFH Urteil vom 30.7.1997 - I R 8/95 - BFH/NV 1998, 187 = Juris RdNr 14) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht