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   VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 97.399   

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VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 97.399 (https://dejure.org/1998,14622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.1998 - 4 B 97.399 (https://dejure.org/1998,14622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 4 B 97.399 (https://dejure.org/1998,14622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 774
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind Kostenüberdeckungen von bis zu 12% grundsätzlich unschädlich (vgl. BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - NVwZ-RR 1998, 774 f.; U.v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 u.a. - BayVBl 1999, 463).

    Diese Toleranzschwelle gilt allerdings nicht für bewusst und gewollt herbeigeführte Kostenüberdeckungen, die von Umständen oder Überlegungen bestimmt wurden, die nicht im Haushalt des Kalkulationszeitraums wurzeln (BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - NVwZ-RR 1998, 774 f.; U.v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281/282 f.).

    In diesem Fall wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst, die zur Ungültigkeit der sich daraus ergebenden Gebührensätze bzw. der weiteren, damit in untrennbarem Zusammenhang stehenden Satzungsbestimmungen führen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.1997 - 4 N 95.3631 - BayVBl 1998, 148; U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - NVwZ-RR 1998, 774 f.; näher zum Problemkreis Lange, DVBl 2017, 928/933 f.).

    Eine bewusst herbeigeführte Kostenüberdeckung führt auch dann zur Nichtigkeit der Gebührensatzung, wenn die so bewirkte Überdeckung nur geringfügig ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - NVwZ-RR 1998, 774 f.: dort 3%).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09

    Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der

    Für diese, sich unmittelbar aus der landesgesetzlichen Ausgleichspflicht ergebende Rechtsfolge kommt es auch nicht darauf an, in welcher Höhe sich ein eventueller Ausgleich auf die Höhe des Gebührensatzes ausgewirkt hätte, also ob der Gebührensatz bei einer fehlerfreien Ausgleichsentscheidung im Ergebnis nur geringfügig überhöht wäre bzw. unterhalb einer Fehlertoleranzgrenze läge (ebenso: BayVGH, Urteil vom 25.02.1998 - 4 B 97.399 - KStZ 1999, 170 = NVwZ-RR 1998, 774; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 731c; zur Rechtswidrigkeit der Gebührensätze bei einem fehlerhaften Ausgleich vor Inkrafttreten der Gebührensatzobergrenze in § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG BW: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2008 - 2 S 2559/05 - ZKF 2008, 260; zustimmend: Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 5 Rn. 78; zur Beachtlichkeit der Fehlertoleranzgrenze dagegen: Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105 b zum KAG NW und Rn. 853 zum KAG SH; Rieger in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 565 zum KAG BW):.

    Insofern hat die gesetzliche Verpflichtung, die als Folgen einer vorangegangenen Prognose entstandenen Über- oder Unterdeckungen gegenüber den Gebührenpflichtigen zeitnah (d.h. innerhalb von drei Jahren) auszugleichen, insbesondere bei einem einjährigen Kalkulationszeitraum keinen unmittelbaren Bezug zu der konkret anstehenden Gebührenkalkulation für ein bestimmtes Gebührenjahr (hierzu auch BayVGH, Urteil vom 25.02.1998 - 4 B 97.399 - a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 N 00.1645

    Hausmüllentsorgungsgebühren; Abfallgebührensatzung; Rückwirkender Satzungserlass;

    Mit Urteil vom 25. Februar 1998 (Az. 4 B 97.399, NVwZ-RR 1998, 391) hat der Verwaltungsgerichtshof den gegenüber dem Antragsteller ergangenen Abfallgebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 12. Dezember 1994 (für das Jahr 1995) aufgehoben und die Hausmüllentsorgungsgebührensatzung der Antragsgegnerin vom 14. Dezember 1990 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 1994 inzident für nichtig angesehen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten, die beigezogene Gerichtsakte Az. 4 B 97.399 sowie die Anlagen 1 - 15 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2001 Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 9 LB 146/09

    Eine Abwasserbeseitigung darf den Aufwand für die im Kalkulationszeitraum

    Denn damit bewegt sich der Einrichtungsträger nicht in einem seinem Einschätzungsspielraum unterliegenden, sondern in einem gesetzlich durch § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG determinierten Bereich, für den die zitierte Rechtsprechung nicht gilt (so Beschluss des Senats vom 5.3.2010 - 9 LA 409/08 -, a.a.O.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 B 97.399 -, juris).
  • VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171

    Verstoß einer Gebührenkalkulation gegen des Kostenüberdeckungsverbot und die

    Ihr Abbau darf nicht auf spätere Abrechnungszeiträume verschoben werden (BayVGH, U. v. 25.02.1998 - 4 B 97.399 - juris Rn. 9).

    Die (teilweise) Schätzung der auszugleichenden Kostenüberdeckungen entspricht zwar grundsätzlich dem Wesen des Kostendeckungsprinzips als einer bloßen Veranschlagungsmaxime (vgl. BayVGH, U. v. 25.02.1998 - 4 B 97.399 - juris Rn. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19

    Benutzungsgebührenrecht -Abfallgebühren

    Als zweckmäßiger erscheint es aber, für das letzte Jahr eines mehrjährigen Kalkulationszeitraums Schätzungen bei der Betriebsabrechnung zuzulassen (so für den Überdeckungsausgleich: BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1.18 -, juris Rn. 41; vgl. auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 B 97.399 -, juris Rn. 10; einschränkend aber Brüning a. a. O., Rn. 105b).
  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

    Die dahingehende Ausübung des Ermessens durch den Satzungsgeber hat aufgrund der sachfremden, nicht mit § 5 NKAG zu vereinbarenden Erwägungen die Unwirksamkeit festgelegter Gebührensätze zur Folge (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.02.1998, 4 B 97.399, NVwZ-RR 1998, 774 f.), sodass die vom Beklagten vorgenommene Gebührenermittlung auch aus diesem Aspekt heraus nicht haltbar ist.
  • VG Stade, 16.07.2008 - 4 A 981/06

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung von Abwassergebühren; Bemessung der

    Die Verpflichtung einzuhalten ist zwingend (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.02.1998 - 4 B 97.399 - zitiert nach juris).
  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.3744

    Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer

    Das heißt, die Gemeinde darf insgesamt aus den Einnahmen aus Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag keinen Überschuss für den allgemeinen Haushalt erzielen (vgl. Schieder/Happ, BayKAG, 3. Aufl. 18. El. 2018, Art. 7 Rn. 5; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - juris).
  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1228

    Kalkulation der Schmutzwassergebühr

    Anders als bei unvorhergesehener bzw. unbeabsichtigter Überdeckung ist eine kalkulierte (beabsichtigte) Kostenüberdeckung selbst dann unzulässig und führt zur Nichtigkeit der Gebührenregelung, wenn sie nur geringfügig ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.1991 - 23 N 88.306 - LSKAG Nr. 8.3.1/8; U.v. 25.2.1998 - 4 B 97.399 - VwRR BY 1998, 169; U.v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 und 97.20002 - BayVBl 1999, 463; U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - BayVBl 2000, 591).
  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1223

    Festsetzung einer Schmutzwassergebühr

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