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   BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19   

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BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19 (https://dejure.org/2019,13385)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2019 - 4 BN 11.19 (https://dejure.org/2019,13385)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2019 - 4 BN 11.19 (https://dejure.org/2019,13385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Regionalplans wegen formeller und materieller Fehler; Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Regionalplans mit dem Willen der Regionalversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung; Erforderlichkeit einer Genehmigung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Regionalplans wegen formeller und materieller Fehler; Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Regiona...

  • rewis.io

    Unwirksamkeit des Regionalplans "Havelland-Fläming 2020"; Verfahrensfehler mangelhafter Ausfertigung; Antragsbefugnis bei prinzipaler Normenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RegBkPlG § 4 Abs. 2 S. 1; ROG § 10 Abs. 1 S. 2
    Unwirksamkeit eines Regionalplans wegen formeller und materieller Fehler; Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Regionalplans mit dem Willen der Regionalversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung; Erforderlichkeit einer Genehmigung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Für die aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot herzuleitende Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen einen raumordnungsrechtlichen Plan gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht die Antragsbefugnis damit begründet, dass die von der Antragstellerin beabsichtigte Errichtung von Windenergieanlagen auf Flächen außerhalb der im Regionalplan festgelegten Eignungsgebiete an § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3 BauGB scheitern könne, bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontrollantrags hat es aber zu Recht eine objektive Rechtskontrolle vorgenommen und nicht gefragt, ob durch den Rechtsverstoß Rechte oder Belange der Antragstellerin verletzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 144 S. 50).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Ein Antragsteller muss also hinreichend substanziiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch bestimmte Regelungen des raumordnungsrechtlichen Plans oder deren Anwendung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006 - 4 BN 18.06 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 172 Rn. 6).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Die Antragsgegnerin zeigt schon nicht auf, dass das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, auf die abzustellen ist, selbst wenn sie verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1), Anlass zu der vermissten Sachverhaltsaufklärung hätte haben müssen.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Was für den Entwurf eines Bebauungsplans gilt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21 S. 32), gilt auch für den Entwurf eines Raumordnungsplans.
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19
    Wenn es - wie hier - Sache des jeweiligen Regionalen Planungsverbands ist, im Raumordnungsplan die mit der Planung verbundenen (abschließenden) Abwägungsentscheidungen zu treffen, muss sich der Planungsverband mit Änderungen oder Beschränkungen der Abwägungsentscheidung durch die Genehmigungsbehörde erneut befassen und sie im Falle des Einverständnisses durch ihre Billigung oder einen Beitrittsbeschluss bestätigen (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - BVerwGE 152, 372 Rn. 11).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 4 CN 2.22

    Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung

    Dann wird es von dem durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG vermittelten Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 sowie Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - ZfBR 2014, 582 Rn. 8, vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 - ZfBR 2016, 376 Rn. 7 und vom 21. März 2019 - 4 BN 11.19 - juris Rn. 5 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. März 2019 - 4 BN 11.19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Allerdings muss sich das Normenkontrollgericht von der Ernsthaftigkeit seiner Absicht überzeugen, auf dem Grundstück Windenergieanlagen errichten zu wollen, was einen substantiierten Sachvortrag durch den Antragsteller voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2019 - 4 BN 11.19 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2019 (- BVerwG 4 BN 11.19 -, juris Rn. 10 f.) stellt einen derartigen Rechtssatz nicht auf, sondern knüpft an die entscheidungserheblichen Erwägungen der Vorinstanz an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 17.16 -, S. 11 ff. EA), die sich von den zuvor dargestellten Grundsätzen leiten lässt; danach ist freilich für eine Differenzierung im Sinne der Antragsgegnerin kein Raum.
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 76/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Regionalplan; Teilbarkeit;

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der jeweilige Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. März - 4 BN 11.19 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Die vorgenannten Belange der Antragstellerinnen hatte der Antragsgegner in seine raumordnerische Abwägung einzustellen, weshalb eine Verletzung des Rechts auf eine ordnungsgemäße Abwägung nach dem Antragsvorbringen möglich erscheint (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. März 2019 - 4 BN 11.19 -, a. a. O.).24 Das bei bestehender Antragsbefugnis regelmäßig vorliegende Rechtsschutzinteresse liegt ebenfalls vor.

  • OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19

    Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie

    Das wiederum setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (BVerwG, Beschluss vom 21.03.2019 - 4 BN 11/19 -, juris Rnr. 5 m. w. N.).

    Insoweit ist aber die ernsthafte Absicht zu verlangen, eine Windenergieanlage errichten zu wollen und die zu gegebener Zeit gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit, diese Absicht in die Tat umzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 21.03.2019 - 4 BN 11/19 -, juris Rnr. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2019 (- BVerwG 4 BN 11.19 - juris Rn. 10 f.) stellt einen derartigen Rechtssatz nicht auf, sondern knüpft an die entscheidungserheblichen Erwägungen der Vorinstanz an (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 5. Juli 2018 - OVG 2 A 17.16 - S. 11 ff. EA), die sich von den zuvor dargestellten Grundsätzen leiten lässt; danach ist freilich für eine Differenzierung im Sinne der Antragsgegnerin kein Raum.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22
    - 4 B 23.11 -, juris, sowie allg. auch BVerwG, Beschluss vom 21.3.2019 - 4 BN 11.19 -, juris.

    - 4 BN 11.19 -, liegt ein solcher Sachverhalt hier nicht vor.

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Im Verhältnis zur Klägerin zu 1 hat sie aufgrund der vertraglich verfestigten Stellung als exklusive (Langzeit-)Strombezieherin und -vermarkterin und aufgrund der im Betriebsführungsvertrag 1995 übernommenen Wartung und Pflege der Kraftwerksanlagen und deren technischen Betriebssteuerung eine einem Pächter angenäherte Position inne (zur Antragsbefugnis eines Pächters gemäß § 47 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 4 BN 11.19 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2021 - 5 S 305/19

    Normenkontrollantrag gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur

    Allerdings muss er die ernsthafte Absicht verfolgen, auf dem Grundstück ein Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB errichten zu wollen, was wiederum einen substantiierten Sachvortrag voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.3.2019 - 4 BN 11.19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 19.11.2020 - 4 BN 14.20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 75/21

    Regionalplan; Normenkontrolle; Bergbauunternehmen; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - 2 A 28.18

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Windenergie; Abwägungsausfall;

  • BVerwG, 19.11.2020 - 4 BN 14.20

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2019 - 3 KM 83/17

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Antrag eines Ostseeheilbades

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2020 - 3 K 66/17

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Landesraumentwicklungsprogramm

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 - 3 K 363/17

    Landesraumordnung- Standort für hafenaffine Unternehmen in der Nähe eines

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