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   BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08   

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https://dejure.org/2008,2044
BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08 (https://dejure.org/2008,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 (https://dejure.org/2008,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2008 - 4 BN 22.08 (https://dejure.org/2008,2044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anstoßwirkung eines die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für sich in Anspruch nehmenden als Flächennutzungsplanung bezeichneten Flächennutzungsplanentwurfs; Pflicht der Kommunen zur Berücksichtigung eines wegen formeller Fehler unwirksamen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Anstoßwirkung" bei der Bekanntmachung von Bauleitplänen; Auswirkungen der Festlegung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan; Zeitpunkt für die Berücksichtigung raumordnerischer Ziele bei der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de

    Begriff der "Anstoßwirkung" bei der Bekanntmachung von Bauleitplänen; Auswirkungen der Festlegung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan; Zeitpunkt für die Berücksichtigung raumordnerischer Ziele bei der Bauleitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1511
  • BauR 2009, 75
  • ZfBR 2008, 806
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
    Die Bekanntmachung muss danach in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (Urteil vom 6. Juli 1984 BVerwG 4 C 22.80 BVerwGE 69, 344 ).

    5 Der Senat fordert, dass die Bekanntmachung erkennen lassen muss, welches Planungsvorhaben die Gemeinde betreiben will (Urteil vom 6. Juli 1984 BVerwG 4 C 22.80 a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
    Das ist vom Oberverwaltungsgericht stillschweigend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 CN 16.03 BVerwGE 120, 138 ) gebilligt worden.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
    Ein Ziel der Raumordnung hat das Stadium der Aufstellung erreicht, wenn es ein Mindestmaß an Konkretisierung aufweist und die hinreichend sichere Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Entwurf zu einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG erstarken wird (vgl. Urteil vom 27. Januar 2005 BVerwG 4 C 5.04 BVerwGE 122, 364 ).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn der Bürger in die Lage versetzt wird, das Vorhaben einem bestimmten Raum zuzuordnen (Urteil vom 17. Dezember 2002 BVerwG 4 C 15.01 NVwZ 2003, 733; ).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Zweck des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Anstoßwirkung, die der Bekanntmachung nach dem Willen des Gesetzgebers zukommen soll (Beschluss vom 17. September 2008 - BVerwG 4 BN 22.08 - ZfBR 2008, 806 = BRS 73 Nr. 38 m.w.N.).

    Die Bekanntmachung soll interessierte Bürger dazu ermuntern, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen (Beschluss vom 17. September 2008 a.a.O.).

    Nur auf dieser Grundlage kann die informierte Öffentlichkeit entscheiden, ob die Planung aus ihrer Sicht weitere, von den vorhandenen Stellungnahmen nicht abgedeckte Umweltbelange berührt, denen sie durch eigene Stellungnahmen Gehör verschaffen will (vgl. auch VGH Mannheim a.a.O. Rn. 27 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Hierfür ist erforderlich, dass erkennbar ist, welches Planungsvorhaben betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008 - 4 BN 22.08 -, juris Rn. 4, sowie Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 14).

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen in die Lage versetzt werden, den Planentwurf einem bestimmten Raum zuzuordnen (vgl. Runkel, in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 1. Aufl. 2010, § 10 Rn. 31; zur Bekanntmachung der Auslegung von Bauleitplänen vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008, a.a.O., Rn. 5, sowie Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Er gewährt daher keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 -BVerfGE 74, 220; Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 17.9.2008 - 4 BN 22.08 - DVBl 2008, 1511; BVerwG, Beschl. v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris; Beschl. v. 29.7.2010 - 8 B 10.10 - ZOV 2010, 223).
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