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   BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01   

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BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01 (https://dejure.org/2002,9409)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 4 BN 27.01 (https://dejure.org/2002,9409)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 4 BN 27.01 (https://dejure.org/2002,9409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassung der Revision bei mehreren selbständig tragenden Begründungen der Entscheidung der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 98
    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Die Beschwerde der Beigeladenen macht ferner geltend, das angegriffene Urteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1999 - BVerwG 4 CN 4.98 - BVerwGE 109, 246 = NVwZ 2000, 550) ab.

    Ferner hat der beschließende Senat zwei weitere Fälle genannt, in denen im Zusammenhang mit der Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Abwägungsmängel in Betracht kommen, nämlich die fehlerhafte Einstufung eines Wohngebiets, beispielsweise als eines allgemeinen und nicht reinen Wohngebiets, und das fehlende In-Erwägung-Ziehen nahe liegender und verhältnismäßiger Möglichkeiten einer geringeren Sportlärmbeeinträchtigung benachbarter Gebiete (Urteil vom 12. August 1999, - BVerwG 4 CN 4.98 - BVerwGE 109, 246 unter b) und c)).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Das Oberverwaltungsgericht konnte die Beiladung auch noch nach Verkündung seines Urteils beschließen, da das Verfahren noch nicht "in höherer Instanz anhängig" war (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie BVerwG, Urteil vom 28. August 1971 - BVerwG VIII C 44.70 - BVerwGE 38, 290).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583; Beschluss vom 13. Mai 1993 - BVerwG 6 B 7.93 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 254).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Der Senat wird im Revisionsverfahren 4 CN 14.01 Gelegenheit haben, diese Frage zu klären (vgl. Beschluss vom 8. November 2001 - 4 BN 44.01 -).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Nach Erlass seines Urteils hat das Oberverwaltungsgericht die P. GmbH & Co. KG gemäß § 65 Abs. 1 VwGO beigeladen, nachdem diese auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283 = BauR 2000, 1720 hingewiesen hatte.
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 BN 31.01

    Substantiierte Darlegung der Gründe der Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässiges

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22, vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 BN 31.01 - und vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22, vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 BN 31.01 - und vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22, vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 BN 31.01 - und vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 BN 44.01

    Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Der Senat wird im Revisionsverfahren 4 CN 14.01 Gelegenheit haben, diese Frage zu klären (vgl. Beschluss vom 8. November 2001 - 4 BN 44.01 -).
  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

  • BVerwG, 13.05.1993 - 6 B 7.93

    Überweisung eines Schülers einer Sonderschule für Geistigbehinderte an eine

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7005.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (zur Zulassung der Revision stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, vom 16. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 27.01 - BRS 65 Nr. 58, vom 25. März 2009 - BVerwG 4 B 63.08 - BRS 74 Nr. 196 und vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (zur Zulassung der Revision stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, vom 16. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 27.01 - BRS 65 Nr. 58, vom 25. März 2009 - BVerwG 4 B 63.08 - BRS 74 Nr. 196 und vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08

    Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung;

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluss vom 16. Januar 2002 BVerwG 4 BN 27.01 BRS 65 Nr. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08

    Vereinbarkeit der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens mit dem

    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluss vom 16. Januar 2002 BVerwG 4 BN 27.01 BRS 65 Nr. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7004.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (zur Zulassung der Revision stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, vom 16. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 27.01 - BRS 65 Nr. 58, vom 25. März 2009 - BVerwG 4 B 63.08 - BRS 74 Nr. 196 und vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 7).
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