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   BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13   

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https://dejure.org/2013,1306
BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13 (https://dejure.org/2013,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 (https://dejure.org/2013,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 (https://dejure.org/2013,1306)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 BauGB
    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Begründung einer Veränderungssperre durch einen Bebauungsplan bei Ausschöpfung des Regelungsgehalts in dem Ausschluss einzelner Vorhaben von der Bebauung (Negativplanung)

  • rewis.io

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Begründung einer Veränderungssperre durch einen Bebauungsplan bei Ausschöpfung des Regelungsgehalts in dem Ausschluss einzelner Vorhaben von der Bebauung (Negativplanung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 und vom 30. August 2012 - BVerwG 4 C 1.11 - ZfBR 2013, 42).

    Einen Rechtssatz des Inhalts, dass eine zur Unwirksamkeit der Veränderungssperre führende Verhinderungsplanung nicht vorliegt, wenn eine bestimmte Nutzung ausgeschlossen wird, das vorhandene und genutzte Gebäude aber einer weiteren Nutzung zugänglich ist und bleiben soll, hat der Senat im Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 4 C 1.11 - (a.a.O.) nicht formuliert.

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 ).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 ).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 193.98

    Bildung des Überzeugungsgrundsatzes - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    Der Antragsgegner beruft sich darauf, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn ein Gericht die rechtliche Würdigung aufgrund von Tatsachen vorgenommen hat, die im Widerspruch zu Feststellungen im Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen (so Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 193.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 4), zeigt aber nicht auf, dass das angefochtene Urteil an einem solchen Widerspruch leidet.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 und vom 30. August 2012 - BVerwG 4 C 1.11 - ZfBR 2013, 42).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Eine "Negativplanung", die sich darin erschöpft, einzelne Verfahren auszuschließen, reicht nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 22.01.2013, Az: 4 BN 7.13, juris, Rn. 3, Mitschang, a.a.O., § 14 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138; BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067; BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris; Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067).
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