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   BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07   

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BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07 (https://dejure.org/2007,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 (https://dejure.org/2007,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 4 BN 8.07 (https://dejure.org/2007,1887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 4, §§ 10, 214 Abs. 3; ROG § 3 Nr. 2, § 2
    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei neuen rechtswirksamen Zielen der Raumordnung nach Beschlussfassung des Bebauungsplans; Bekanntmachung als maßgeblicher Zeitpunkt hinsichtlich der Anpassungspflicht der Gemeinde; Denkmalschutz als taugliche Zielfestlegung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 10; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; ROG § 2; ; ROG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht - Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ziel der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungspläne: Ziele der Raumordnung als Bekanntmachungsbremse? (IBR 2008, 1045)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 953
  • BauR 2007, 1837
  • ZfBR 2007, 576
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 12 A 28.05

    F.O.C. Eichstädt

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Für ihre entgegengesetzte Ansicht kann sich die Beschwerde nicht auf das von ihr angeführte Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2006 - 12 A 28.05 - (DVBl 2006, 1123 - 1124 ) stützen.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung in der Bauleitplanung zuweist, ist, wie der Senat im Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (BVerwGE 90, 329 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 57 S. 39, 41) näher dargelegt hat, nicht im Abwägungsprogramm zu suchen.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde fordert das Rechtsstaatsgebot nicht das Inkraftsetzen einer mit höherrangigem Recht nicht vereinbaren gemeindlichen Satzung, sondern das Herbeiführen (oder Belassen) einer materiellrechtlich rechtmäßigen Regelung (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 4 BN 56.05 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Die Pflicht, die Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB), bezweckt die Gewährleistung umfassender Konkordanz zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 16) entschieden, dass auch ein in beachtlicher Weise in seinem Abwägungsergebnis mangelhafter, d.h. wegen dieses Ergebnisses nicht annehmbarer, Plan nicht in Kraft treten kann.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07
    Daraus folgt, dass die Regelung in § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wonach für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgebend ist, nicht heranzuziehen ist (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 4 B 75.05 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 124 Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    130 Maßgeblich ist insoweit nicht - wie nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die Abwägung - die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, sondern diejenige des Inkrafttretens des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - juris Rn. 14; OVG NRW Urteil vom 30.1.2009 - 7 D 11/08.NE - juris Rn. 138; BayVGH, Urteil vom 30.3.2010 - 8 N 09.1861-1868 u.a. - BayVBl. 2011, 339, juris Rn. 52; so auch zu Zielen der Raumordnung: BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 - juris Rn. 3 ff.; ohne nähere Begründung auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses abstellend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2010 - 3 S 1873/09 - juris Rn. 50).
  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 5 K 1831/08

    Erfolgreiche Anfechtung der Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum durch

    (BVerwG, Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29) Die sich aus § 1 Abs. 4 BauGB ergebende Pflicht zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung sei auf eine dauerhafte Übereinstimmung der Ebenen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung gerichtet.

    Die Beigeladene zu 2. hält den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 - für nicht einschlägig.

    (BVerwG, Urteil vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 -, NVwZ 2007, 952 = BRS 71 Nr. 29) Daraus folge, dass § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB ("Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend.") dann nicht heranzuziehen sei.

    So heißt es im Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29:.

    Aus dem zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.07.2007 - 4 BN 8.07 - ergibt sich nämlich hinreichend deutlich, dass es für die Frage der Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung bei nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzten Satzungen auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung ankommt, und damit auf die Verhältnisse im Jahre 2009.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung;

    Dies genüge nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG, auf welche die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.5.2017 - BVerwG 4 BN 8.07 -, NVwZ 2007, 953 f., hier zitiert nach juris) zur Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) zu übertragen sei.
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