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   ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12   

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ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,22402)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22.08.2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,22402)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22. August 2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,22402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis, Feststellungsinteresse, auch für vergangenheitsbezogene Feststellung, Tariffähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 97 Abs. 1, 2, 5; 483 Abs. 1,3 ArbGG; § 256 Abs. 1 ZPO
    Antragsbefugnis, Feststellungsinteresse, auch für vergangenheitsbezogene Feststellung, Tariffähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariffähigkeit des BiGD (Beschäftigtenverband Industrie-Gewerbe, Dienstleistung e.V) u.a. im Zeitpunkt des 01.01.2010

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tarifmächtigkeit einer Gewerkschaft - der Fall BIGD

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig - BIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Antragsbefugt kann darüberhinaus nach Sinn und Zweck der Vorschrift sogar ein einzelner Arbeitgeber sein, wenn die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft für sein Unternehmen oder einen seiner Betriebe zu klären ist (BAG 27. September 2005, 1 ABR 41/04, in AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18; 29. Juni 2004, 1 ABR 14/03 ;13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.20; jew. zit. nach Juris).

    Neben dem Antragsteller oder den Antragstellern sind diejenigen Stellen i.S. der vorgenannten Vorschrift beteiligt, deren materielle Rechtsposition im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit der betreffenden Koalition unmittelbar betroffen ist (BAG vom 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr. 12 m.w.N.; zit. nach Juris).

    Weiter soll der Kreis der Antragsbefugten nach § 97 Abs. 1 ArbGG "auch" auf die Parteien des Ausgangsrechtsstreits mit eigener Antragsbefugnis im Beschlussverfahren erweitert werden (vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.17, zit. nach Juris; entspr. v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85, aaO., zit. nach Juris, Rdnr. 35).

    Eine solche notwendige Streitgenossenschaft ist auch im Beschlussverfahren zulässig, obwohl § 80 Abs. 2 ArbGG keinen Bezug auf die §§ 59 ff. ZPO nimmt ( vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr. 19, zit. nach Juris ).

    aa) Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist auch für das Verfahren nach § 97 Abs. 1 i.V.m. § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG erforderlich (vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, BAGE 121, 362, zit. nach Juris, Rdnr. 21).

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Die im Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG getroffenen Feststellungen haben Wirkung für und gegen alle (vgl. BAG v. 05.10.2010, 1 ABR 88/09, Rdnr.25, 28.03.2006, 1 ABR 10/99, Rdnr.16; zit. nach Juris).

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation ( BAG v. 05.10.2010, 1 ABR 88/09, Rdnr. 30; 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rdnr. 34, -BAGE 117, 308-, zit. nach Juris ).

    Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitgeberseite den Beteiligten zu 5) beim Aushandeln von Tarifverträgen nicht habe ignorieren können ( vgl. dazu BAG v. 05.10.2010, 1 ABR 88/09, Rn. 43, zit. nach Juris ).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rdnr. 19 m.w.N., BAGE 117, 308, zit. nach Juris).

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation ( BAG v. 05.10.2010, 1 ABR 88/09, Rdnr. 30; 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rdnr. 34, -BAGE 117, 308-, zit. nach Juris ).

    Mit den genannten wenigen Mitgliedern ist der Beteiligte zu 5) nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Entwicklungen und sonstigen Rahmenbedingungen zu beobachten und zu prognostizieren, um daraus Tarifforderungen zu entwickeln, die Durchführung der Tarifverträge zu überwachen und abzusichern, das Verhandlungsergebnis verbandsintern zu vermitteln und durchzusetzen (vgl. BAG v. 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rn. 53, zit. nach Juris ).

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft richtet sich grundsätzlich nach dem in ihrer Satzung festgelegten Organisationsbereich (BAG v. 27.09.2005, 1 ABR 41/04, Rdnr. 36; 10.02.2009,1 ABR 36/08, Rdnr. 26; zit. nach Juris).

    Die besonderen Regelungen von § 2 a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG haben insoweit Vorrang vor der allgemeinen Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO ( BAG v. 10.02.2009, 1 ABR 36/08, Rdnr. 24, zit. nach Juris).

    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht ein negatives Feststellungsinteresse nicht nur bejaht, wenn sich die ( konkurrierende ) Vereinigung anschickt, Tarifverhandlungen im Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Gewerkschaft zu führen, sondern auch dann, wenn Tarifverträge in diesem Bereich durch diese Vereinigung geschlossen wurden ( BAG v. 10.02.2009, 1 ABR 36/08, zit. nach Juris ).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Neben dem Beteiligten zu 5) war ganz überwiegend auch die CGZP genannt, der vom Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 14.12.2010 ( AZ: 1 ABR 19/10) sowie vom 03.05.2012 ( AZ: 1 AZB 67/11) die Tariffähigkeit abgesprochen wurde.

    Eine darüber hinausgehende Betroffenheit muss nicht vorliegen (BAG v. 14.12.2010, 1 ABR 19/10, Rdnr.48, zit. nach Juris ).

    Ein solches Verfahren hat eine ordnungspolitische Funktion und dient der Stärkung, Sicherstellung und Überwachung der Tarifautonomie (vgl. BAG v. 14.12.2010, 1 ABR 19/10, Rdnr. 48, zit.nach Juris ).

  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Den entgegenstehenden Ausführungen des LAG Hamburg (v. 21.03.2012, 3 TaBV 7/11 - II 3.1.1.) kann nicht gefolgt werden.

    Die Ausübung der Rechte und Pflichten der Antragstellerinnen kann nicht, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg (21.03.2012, 3 TaBV 7/11- II 3.1.1.) meint, davon abhängig gemacht werden, ob irgendwelche Parteien oder Beteiligte eines nach § 97 Abs. 5 ArbGG eingeleiteten Verfahrens ihr Recht auf dem Wege dieser Regelung suchen (so auch ArbG Köln v. 30.10.2008, 14 BV 324/08, Rdnr. 90, zit. nach Juris; best. durch LAG Köln v. 20.05.2009, 9 Ta BV 105/08).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Bei länderübergreifender Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (vgl. BAG v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85, BAGE 53, 347, zit. nach Juris, Rdnr. 32).

    Weiter soll der Kreis der Antragsbefugten nach § 97 Abs. 1 ArbGG "auch" auf die Parteien des Ausgangsrechtsstreits mit eigener Antragsbefugnis im Beschlussverfahren erweitert werden (vgl. BAG v. 13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.17, zit. nach Juris; entspr. v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85, aaO., zit. nach Juris, Rdnr. 35).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Antragsbefugt kann darüberhinaus nach Sinn und Zweck der Vorschrift sogar ein einzelner Arbeitgeber sein, wenn die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft für sein Unternehmen oder einen seiner Betriebe zu klären ist (BAG 27. September 2005, 1 ABR 41/04, in AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18; 29. Juni 2004, 1 ABR 14/03 ;13.03.2007, 1 ABR 24/06, Rdnr.20; jew. zit. nach Juris).

    Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft richtet sich grundsätzlich nach dem in ihrer Satzung festgelegten Organisationsbereich (BAG v. 27.09.2005, 1 ABR 41/04, Rdnr. 36; 10.02.2009,1 ABR 36/08, Rdnr. 26; zit. nach Juris).

  • ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Die Ausübung der Rechte und Pflichten der Antragstellerinnen kann nicht, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg (21.03.2012, 3 TaBV 7/11- II 3.1.1.) meint, davon abhängig gemacht werden, ob irgendwelche Parteien oder Beteiligte eines nach § 97 Abs. 5 ArbGG eingeleiteten Verfahrens ihr Recht auf dem Wege dieser Regelung suchen (so auch ArbG Köln v. 30.10.2008, 14 BV 324/08, Rdnr. 90, zit. nach Juris; best. durch LAG Köln v. 20.05.2009, 9 Ta BV 105/08).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
    Kommen die Beteiligten trotz entsprechender Hinweise des Gerichts ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann dies je nach dem Grund der Weigerung dazu führen, dass auch das Gericht nicht mehr zu weiterer Aufklärung verpflichtet ist ( BAG v.10.12.1992, 2 ABR 32/92, Rdnr.92, auch 22.04.2004, 8 ABR 10/03, Rdnr.80; zit. nach Juris).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Zurückweisung des Wahlvorschlags eines

  • ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00

    Gewerkschaftseigenschaft, Tariffähigkeit

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Angesichts der strittigen Frage nach der aktuellen Tariffähigkeit einzelner Gewerkschaften (vgl zur CGZP BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302; zu medsonet BAG Beschluss vom 11.6.2013 - 1 ABR 33/12 - BAGE 145, 205; zu BIGD ArbG Duisburg Beschluss vom 22.8.2012 - 4 BV 29/12 - juris; zu ALEB ArbG Bonn Beschluss vom 31.10.2012 - 4 BV 90/12 - juris) durfte die Klägerin das Risiko der Unwirksamkeit einzelner Tarifwerke nicht durch eine unklare mehrgliedrige Bezugnahme abwenden und auf die Arbeitnehmer verlagern.
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Rechtsprechung
   ArbG Bochum, 28.03.2013 - 4 BV 29/12   

Zitiervorschläge
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ArbG Bochum, 28.03.2013 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2013,57907)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 28.03.2013 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2013,57907)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 28. März 2013 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2013,57907)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 24.10.2014 - 13 TaBV 94/13

    Ladung; Betriebsratsmitglied; Sitzung; Betriebsrat

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.03.2013 - 4 BV 29/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.03.2013 - 4 BV 29/12 - abzuändern und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 08.10.2012 "über die Regelung des Mitbestimmungsverfahrens nach § 87 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 BetrVG bei der Durchführung von Mehrarbeit in Eilfällen" unwirksam ist.

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Rechtsprechung
   ArbG Lübeck, 24.10.2012 - 4 BV 29/12   

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https://dejure.org/2012,83119
ArbG Lübeck, 24.10.2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,83119)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 24.10.2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,83119)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 4 BV 29/12 (https://dejure.org/2012,83119)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Betriebsrat, Rücktritt, Betriebsbegriff,

    Die Beschwerde von Betriebsrat und Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 24.10.2012 - 4 BV 29/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck zum Az. 4 BV 29/12 vom 24.10.2012 wird geändert.

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