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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11   

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https://dejure.org/2011,62773
ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,62773)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22.09.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,62773)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22. September 2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,62773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Mitbestimmung im Hinblick auf die Anordnung von monatlichen Mehrflugdienststunden; Anforderungen an die Gestaltung der Rahmendienstpläne für die Besatzungsumläufe des Bordpersonals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

    Auszug aus ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11
    Sie ist verfassungsgemäß (BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 27/00 - BAGE 97, 52, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Personalvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. April 2012 - 3 TaBV 84/11 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 4 BV 30/11 - entsprochen hat und zur Klarstellung neu gefasst:.
  • LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Anordnung von Mehrflugdienststunden;

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 - 4 BV 30/11 - teilweise abgeändert.

    Die Beteiligte zu 1) beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 - 4 BV 30/11 - abzuändern und festzustellen, 1. dass der Beteiligten zu 1) hinsichtlich der Anordnung von monatlichen Mehrflugdienststunden des Bordpersonals ein Mitbestimmungsrecht zusteht, soweit nicht ein Notfall vorliegt, es sich nicht um leitende Angestellte handelt, keine kollektive Maßnahme vorliegt oder es um keine arbeitskampfbezogene Mehrarbeit geht;.

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Rechtsprechung
   ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11   

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https://dejure.org/2011,44181
ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,44181)
ArbG Essen, Entscheidung vom 07.09.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,44181)
ArbG Essen, Entscheidung vom 07. September 2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,44181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (vgl. BAG vom 03. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 3. zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 06. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 3. zu § 5 ArbGG 1979; BAG vom 3.. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = NZA 1997, 1297 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3).
  • ArbG Essen, 12.07.2011 - 2 BV 86/10

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen gem. § 99 Abs. 1

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    Für die Klärung dieser Frage gibt es auch einen konkreten Bedarf, wie der Hilfsantrag, aber auch zum Beispiel das Beschlussverfahren vor der 2. Kammer - 2 BV 86/10 - zeigen.
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (vgl. BAG vom 03. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 3. zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 06. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 3. zu § 5 ArbGG 1979; BAG vom 3.. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = NZA 1997, 1297 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (vgl. BAG vom 03. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 3. zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 06. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 3. zu § 5 ArbGG 1979; BAG vom 3.. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = NZA 1997, 1297 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    In seinem Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - hat das Bundesarbeitsgericht zu dieser Problematik zwar keine Stellungnahme bezogen, jedoch auch in keiner Weise angedeutet, seine Auffassung zu überdenken.
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (vgl. BAG vom 03. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 3. zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 06. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 3. zu § 5 ArbGG 1979; BAG vom 3.. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = NZA 1997, 1297 = EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3).
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Arbeitsgerichts Essen vom 07.09.2011 - 4 BV 30/11 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, 1.Der Beschluss des Arbeitsgericht Essen vom 07.09.2011, Az. 4 BV 30/11, wird abgeändert.

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   ArbG Münster, 19.08.2011 - 4 BV 30/11   

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https://dejure.org/2011,35353
ArbG Münster, 19.08.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,35353)
ArbG Münster, Entscheidung vom 19.08.2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,35353)
ArbG Münster, Entscheidung vom 19. August 2011 - 4 BV 30/11 (https://dejure.org/2011,35353)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 19.08.2011 - 4 BV 30/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 19.08.2011 - 4 BV 30/11 - abzuändern und den Antrag des Betriebsrats zurückzuweisen.

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