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ArbG Bocholt, 05.02.2015 - 4 BVGa 1/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 05.02.2015 - 4 BVGa 1/15
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15
Ansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.v. § 111 …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 05.02.2015 - 4 BVGa 1/15 - abgeändert und der Antrag des Betriebsrates abgewiesen.Die Arbeitgeberin beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 05.02.2015, Az.:4 BVGa 1/15 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 05.02.2015, 4 BVGa 1/15 bis zur Entscheidung des LAG Hamm im Beschwerdeverfahren 7 TaBVGa 1/15 einstweilen einzustellen.
hilfsweise die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 05.02.2015, 4 BVGa 1/15 bis zum Erlass der Entscheidung des LAG im Beschwerdeverfahren 7 TaBVGa 1/15 einstweilen auszusetzen.