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   VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485   

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VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485 (https://dejure.org/2012,27570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2012 - 4 C 12.1485 (https://dejure.org/2012,27570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2012 - 4 C 12.1485 (https://dejure.org/2012,27570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juni 2012 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.9.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juni 2012 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.9.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887

    Beschwerde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot,

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, ist der Begriff des "Mitglieds" dahingehend auszulegen, dass sich auf mögliche Beweismittel gerichtete Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen nur gegen Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (BayVGH, B.v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 - juris Rn. 7; B.v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

    Ein derartiges Normverständnis berücksichtigt dabei auch den Umstand, dass Organisationsstrukturen von Vereinen, die im Verdacht stehen, dass ihr Zweck oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten könnten, häufig verschleiert werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Organisationsstrukturen von Vereinen, die im Verdacht stehen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu richten, häufig verschleiert werden, sodass oft keine Mitgliederlisten geführt werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.08.2012 - 4 C 12.1485 -, juris Rdnr. 7).
  • VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17

    Durchsuchungsanordnung bei Vereinsverbot

    Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen hin offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 4 C 12.1485 -, juris Rdnr. 7).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1174

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch Postfach betreffend

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746

    Ermittlungsverfahren gegen einen Verein

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (BayVGH, B.v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B.v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1162

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1163

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1168

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1172

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1173

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1178

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1177

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1176

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1139

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1147

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1148

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1149

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1150

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1175

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; betreffend Postfach eines Vereins

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1138

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1146

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1170

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1161

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

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