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   AG Fürstenfeldbruck, 23.02.2018 - 4 C 1484/17   

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https://dejure.org/2018,15859
AG Fürstenfeldbruck, 23.02.2018 - 4 C 1484/17 (https://dejure.org/2018,15859)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 23.02.2018 - 4 C 1484/17 (https://dejure.org/2018,15859)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 4 C 1484/17 (https://dejure.org/2018,15859)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Fürstenfeldbruck verurteilt den bei der HUK-COBURG Versicherten im Schadensersatzprozess zur Zahlung erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 23.2.2018 - 4 C 1484/17 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 23.02.2018 - 4 C 1484/17
    Zutreffend wies die Klägervertreterin darauf hin, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige nicht dessen Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB ist ( vgl. OLG Hamm DAR 1997, 275), so dass dem Geschädigten die Fehlerhaftigkeit oder Unbrauchbarkeit des Gutachtens nicht zuzurechnen ist, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft, er die falsche Begutachtung nicht durch Falschangaben mitverursacht hat und die Falschbegutachtung auch nicht ohne weiteres selbst erkennen konnte (OLG Hamm, NZV 2001, 433).
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 23.02.2018 - 4 C 1484/17
    Grundsätzlich hat der Schädiger nach einem Verkehrsunfall die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen zu übernehmen, sofern er diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als notwendig und erforderlich ansehen durfte (BGH NJW 2012, 50; BGH 2015, 1298).
  • LG Saarbrücken, 23.01.2015 - 13 S 199/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrzeugreparatur nach den Vorgaben des vom

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 23.02.2018 - 4 C 1484/17
    Auch darf der Geschädigte auf die Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens vertrauen, soweit nicht ein vor Reparaturbeginn vorgelegtes Gegengutachten ernsthafte Zweifel entstehen lässt (LG Saarbrücken NJW-RR 2015, 478).
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