Rechtsprechung
AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Internet-Auktion, Widerrufsrecht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 145 ff, 156, 312 d IV Ziff. 5, 433 II BGB
Internet-Auktion, Widerrufsrecht - JurPC
BGB §§ 145 ff., 130, 119 ff., 312d, 355
Rücknahme des Höchstgebotes bei Internet-Versteigerung
- aufrecht.de
Internet-Auktion: Widerruf bei Ebay
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rücknahme des Höchstgebotes bei Internet-Versteigerung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internet-Auktion; Bindung an die Abgabe des Höchstgebots; Zurückziehen eines Gebots vor Abslauf der Auktionsfrist; Freischaltung der Angebotsseite; Verbindliches Verkaufsangebot; Ebay.de als Empfangsvertreter der Parteien; Aufschiebende Bedingung der Nichtabgabe eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - Widerrufsmöglichkeit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Widerruf für Gebote! - eBay-Recht
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Eingeschränkte Möglichkeit der Rückgängigmachung eines Internet-Gebotes
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bindung an Angebot bei Online-Auktionen
- beck.de (Leitsatz)
Widerrufsrecht bei Onlineauktion
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bindung an Angebot bei Online-Auktionen
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1329
- MMR 2004, 502
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00
Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
Zwar scheidet ein "Vertragsschluss bei Versteigerung" nach § 156 BGB aus, weil auf das Gebot des Beklagten kein "Zuschlag" im Sinne der genannten Vorschrift erfolgt ist, jedoch ist ein Vertrag nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zustandegekommen (vgl. zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses bei einer solchen Internet-Auktion: BGHZ 149, 129 ff.; OLG Hamm, NJW 2001, 1142 ff.). - AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer …
Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
(so: Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002 Seite 222) oder nicht (so: LG Hof, MMR 2002, 760 und AG Kehl, NJW-RR 2003, 1060 mit dem Argument, es liege keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor, wie es der Gesetzeswortlaut aber voraussetze). - LG Hof, 26.04.2002 - 22 S 10/02
Widerruf bei der Internet-Auktion
Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
(so: Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002 Seite 222) oder nicht (so: LG Hof, MMR 2002, 760 und AG Kehl, NJW-RR 2003, 1060 mit dem Argument, es liege keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor, wie es der Gesetzeswortlaut aber voraussetze). - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
Zwar scheidet ein "Vertragsschluss bei Versteigerung" nach § 156 BGB aus, weil auf das Gebot des Beklagten kein "Zuschlag" im Sinne der genannten Vorschrift erfolgt ist, jedoch ist ein Vertrag nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zustandegekommen (vgl. zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses bei einer solchen Internet-Auktion: BGHZ 149, 129 ff.; OLG Hamm, NJW 2001, 1142 ff.).
- AG Menden, 24.08.2011 - 4 C 390/10
Verkäufer bei eBay ist nicht zur Zurücknahme seines Verkaufsangebots im Falle …
Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken, sodass auch nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsschluss mit dem Meistbietenden erfolgt ist (vergleiche: BGH, NJW 2005, 53; BGH, NJW 2002, 363; BGH, Urteil vom 08.06.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 305/10; OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556; Kammergericht, NJW 2005, 1053; LG Berlin, NJW-RR 2009, 132; LG Koblenz, MMR 2009, 419; AG Menden, NJW 2004, 1329).