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   BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81   

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https://dejure.org/1983,162
BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81 (https://dejure.org/1983,162)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 (https://dejure.org/1983,162)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 (https://dejure.org/1983,162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - Innenbereich - Öffentliche Belange - Gebot der Rücksichtnahme - Flächennutzungsplan - Nachbar - LandschaftsschutzVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 33
  • NJW 1983, 2716
  • NVwZ 1983, 739 (Ls.)
  • DVBl 1983, 890
  • ZfBR 1983, 196
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Eine Zersiedelungswirkung geht nicht allein von Wohnhäusern aus, sondern ebensogut von Gebäuden, die sonstigen Zwecken zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128 und vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Gleichwohl und vorsorglich weist der Senat auf Folgendes hin: Sollte sich das Oberverwaltungsgericht der Ansicht des Verwaltungsgerichts anschließen, dass die Bootslagerhalle dem Innenbereich, der Parkplatz im Freien aber dem Außenbereich zuzuordnen ist, wird es das Vorhaben, falls dieses tatsächlich nur einheitlich beurteilt werden kann, insgesamt an § 35 BauGB zu messen und dabei zu bedenken haben, dass sich der Außenstellplatz selbst nicht unter den Begriff der Splittersiedlung subsumieren lässt; denn eine Siedlung setzt die Existenz von Gebäuden voraus, die wenigstens zum gelegentlichen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 ).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Eine Splittersiedlung ist eine Ansammlung von baulichen Anlagen, die zum - wenn auch eventuell nur gelegentlichen - Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Urteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128 S. 31); das schließt gewerbliche Anlagen ein (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 ).
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