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   BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80   

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BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80 (https://dejure.org/1984,25)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1984 - 4 C 22.80 (https://dejure.org/1984,25)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1984 - 4 C 22.80 (https://dejure.org/1984,25)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bodenraums im Dachgeschoss eines Wohnhauses - Wirksamkeit einer Bekanntmachung im Bauplanungsrecht - Anforderungen an die Bezeichnung eines Plangebiets - Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs und der Genehmigung des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 344
  • NJW 1985, 1570
  • NVwZ 1985, 564 (Ls.)
  • DVBl 1985, 110
  • DÖV 1985, 237
  • BauR 1984, 602
  • ZfBR 1984, 291
 
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Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Häufig wird sich hierfür auch eine schlagwortartige Angabe von geläufigen Namen anbieten, um dem Informationsinteresse des Bürgers genügen zu können (Weiterentwicklung von BVerwGE 55, 369).

    Ein Plangebiet ist in der nach § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 erforderlichen Weise deshalb nur dann hinreichend bestimmt worden, wenn der gewählte Inhalt der Bekanntmachung diese spezifische "Anstoßfunktion" auslösen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]; ähnlich BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Urteil vom 7. Januar 1982 - III ZR 130/80 - NVwZ 1982, 331).

    In negativer Hinsicht hat der Senat bereits entschieden, daß jedenfalls die Angabe einer Nummer nicht genügt (Urteil vom 26. Mai 1978 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1978 - a.a.O. S. 375 - die Anforderungen an die Bekanntmachung nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 und an die nach § 12 BBauG 1960 gleichgesetzt hat, hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Ein Plangebiet ist in der nach § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 erforderlichen Weise deshalb nur dann hinreichend bestimmt worden, wenn der gewählte Inhalt der Bekanntmachung diese spezifische "Anstoßfunktion" auslösen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]; ähnlich BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Urteil vom 7. Januar 1982 - III ZR 130/80 - NVwZ 1982, 331).

    Für diesen Fall reduziert sich die Fragestellung darauf, ob die Fläche, auf welche sich die geographische Bezeichnung bezieht, hinreichend identisch mit dem vom Planungsvorhaben erfaßten Plangebiet ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1981 - a.a.O. - zur Gewannangabe).

    Der interessierte Bürger wird sich im allgemeinen bewußt sein, daß der genauere Umfang des von der Bauleitplanung erfaßten Gebietes ohnehin nur durch Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen feststellbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1978 - a.a.O. S. 375; BGH, Urteil vom 5. März 1981 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Rechtsstellung des Grundstücks eines Eigentümers in einem Umlegungsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Er muß nur geeignet sein, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechtes in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewußt zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde gemäß § 12 Satz 1 BBauG 1960 ausliegenden - Plan zu führen (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 4 C 28.83 -).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Die Bekanntmachung nach § 12 Satz 2 BBauG ist Teil des sich auf die Rechtsetzung beziehenden Verkündungsverfahrens (vgl. BVerfGE 65, 283 zu § 12 Satz 3 BBauG 1976, zur Verlautbarung vgl. Niehues, DVBl. 1982, 317 ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Das Revisionsgericht ist daher gehindert, von einem insoweit geänderten Sachverhalt auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Dabei ist die im Berufungsurteil gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO ausgesprochene Bezugnahme auf den Bebauungsplan Nr. 17 b "Malepartus" Teil dieser Feststellungen (vgl. auch BGH, NJW 1983, 885 [BGH 03.11.1982 - IVa ZR 39/81] = MDR 1983, 384).
  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 130/80
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
    Ein Plangebiet ist in der nach § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 erforderlichen Weise deshalb nur dann hinreichend bestimmt worden, wenn der gewählte Inhalt der Bekanntmachung diese spezifische "Anstoßfunktion" auslösen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]; ähnlich BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Urteil vom 7. Januar 1982 - III ZR 130/80 - NVwZ 1982, 331).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn der Bürger in die Lage versetzt wird, das Vorhaben einem bestimmten Raum zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344; Beschluss vom 28. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Soweit es um die in § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 1 BauGB geforderte Bekanntmachung des Ortes und der Dauer der Auslegung der Planentwürfe geht, ist in der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ) geklärt, dass die Bekanntmachung in einer Weise zu geschehen hat, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe von Stellungnahmen bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen.

    Wie diese schlagwortartige Charakterisierung im Einzelnen auszusehen hat, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. bereits Urteil vom 6. Juli 1984 a.a.O. S. 346).

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Nach den vorinstanzlichen Tatsachenfeststellungen, zu denen auch die im Berufungsurteil in Bezug genommenen Unterlagen in den Verwaltungsvorgängen gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - juris Rn. 14, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 69, 344), lagen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV von Anfang an nicht vor.
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