Weitere Entscheidungen unten: AG Bocholt, 11.09.2014 | AG Görlitz, 23.02.2015

Rechtsprechung
   AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55090
AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,55090)
AG Bocholt, Entscheidung vom 13.11.2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,55090)
AG Bocholt, Entscheidung vom 13. November 2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,55090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Telefonanschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch Minderjährige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus

    Auszug aus AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14
    Zu darüber hinaus gehenden Maßnahmen, insbesondere zur Sperrung bestimmter Anschlüsse, sind sie nicht verpflichtet (vergl. BGH, MMR 2013, 388, 390 betr. Internetanschluss).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14
    Sorgfalt hätte erkennen können und verhindern können, dass der Andere darauf vertraut hat und vertrauen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (vergl. BGH, NJW 2006, 1971, 1972).
  • AG Berlin-Mitte, 08.07.2010 - 106 C 26/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Gebühren für Klingelton-Abonnements im Falle des

    Auszug aus AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14
    Etwas Anderes würde nur gelten, wenn der Beklagte über einen längeren Zeitraum die von Dritten verursachten Kosten eines Mehrwertdienstes klaglos bezahlt hätte (vergl. AG Berlin-Mitte, MMR 2010, 817, 818).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare

    Auszug aus AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14
    Hat er, wie vorliegend, anderen Personen die Nutzung seines Anschlusses überlassen, so trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dahingehend, welche Personen noch Zugriff auf den Anschluss hatten, da die primär darlegungsbelastete Partei, somit die Klägerin, keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und Möglichkeiten hatte, um den Sachverhalt weiter aufzuklären, während dem Beklagten nähere Angaben ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vergl. BGH, NJW 2014, 2360, 2361).
  • AG Lebach, 21.06.2011 - 13 C 653/10

    Mehrwerdienst, Angebot eines - Vertragspartner

    Auszug aus AG Bocholt, 13.11.2014 - 4 C 26/14
    Dies scheitert bereits daran, dass die Klägerin nicht substantiiert dargetan hat, dass die Bereitstellung des Mehrwertdienstes ein ausschließliches Angebot an den Telefonanschlussinhaber darstellt (vergl. AG Lebach, Urteil vom 21.06.2011 - 13 C 653/10 - zitiert nach Juris).
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   AG Bocholt, 11.09.2014 - 4 C 26/14   

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https://dejure.org/2014,54239
AG Bocholt, 11.09.2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,54239)
AG Bocholt, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,54239)
AG Bocholt, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2014,54239)
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   AG Görlitz, 23.02.2015 - 4 C 26/14   

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https://dejure.org/2015,16376
AG Görlitz, 23.02.2015 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2015,16376)
AG Görlitz, Entscheidung vom 23.02.2015 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2015,16376)
AG Görlitz, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 4 C 26/14 (https://dejure.org/2015,16376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mielco.de PDF

    Mietwagenkosten - Unfallersatztarif und Abzug wegen Eigenersparnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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