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   BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67   

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https://dejure.org/1968,40
BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGaO §§ 2, 6, 58; VwGO § 86 Abs. 3, § 127
    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und Auflage, Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 261
  • NJW 1968, 1842
  • DVBl 1968, 992
  • DÖV 1968, 730
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 164.59
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Abgesehen davon, daß der Anschlußrechtsmittelkläger durch das von ihm im Anschlußwege angefochtene Urteil nicht beschwert zu sein braucht (vgl. Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 164.59 - [DÖV 1962, 754]), war der Kläger hier durch die Zurückweisung seines Hauptantrages durch das Verwaltungsgericht beschwert worden.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Denn nicht eine jede beliebige verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit rechtfertigt einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht; vielmehr besteht die Pflicht und die Möglichkeit zur Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts nach § 86 Abs. 2 BVerfGG nur dann, wenn das erkennende Gericht die Beantwortung der Fortgeltungsfrage für ernstlich zweifelhaft hält (BVerfGE 4, 358 [369]).
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in BVerwGE 2, 122 [125 f.]; Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl.
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Die Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO wurde nicht dadurch ausgeräumt, daß der Kläger anwaltlich vertreten war und daß bei anwaltlich vertretenen Beteiligten der Umfang der Belehrungspflicht geringer ist als sonst (vgl. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG II C 195.62 - [BVerwGE 21, 217 f. [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62]] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem Nichtabhilfebeschluß des Berufungsgerichts vom 23. April 1996 kommt es dagegen nicht an (vgl. auch Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 (268) [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67]).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Als "andere Gründe" im Sinne dieser Vorschrift kommen nur solche in Betracht, für die das angegriffene Urteil bereits hinreichende tatsächliche Feststellungen enthält (§ 137 Abs. 2 VwGO; vgl. BVerwGE 29, 261 [269]).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Ihre Auslegung unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung nur insoweit, als es um die Einhaltung der für Willenserklärungen geltenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 und vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 ).
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