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   BVerwG, 21.01.1977 - IV C 28.75   

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BVerwG, 21.01.1977 - IV C 28.75 (https://dejure.org/1977,234)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1977 - IV C 28.75 (https://dejure.org/1977,234)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - IV C 28.75 (https://dejure.org/1977,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Neufassung des BBauG [1976] im Bodenverkehrs- und Bebauungsrecht; Legitimation des Teilungskäufers; Anforderungen an die Offenlegung einer Bebauungsabsicht, Errichtung eines Lagerplatzes als "Bebauung", Privilegierung von der öffentlichen Versorgung dienenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bodenverkehrsrechtliches Verfahren - Lagerplätze - Bebauung - Bauliche Anlagen - Öffentliche Versorgung - Ortsgebundenheit gewerblicher Betriebe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1977, 526
  • DÖV 1977, 328
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Als Zweck im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG ist nur beachtlich, was vom Eigentümer eindeutig und mit dem Willen offenbart wird, es im bodenverkehrsrechtlichen Verfahren prüfen zu lassen (im Anschluß an das Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 19 Nr. 35).

    Dem ist beizupflichten (vgl. dazu näher das Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 [22]).

    Unterbleibt hingegen die Zurechnung, so ergibt sich, da dann das Genehmigungserfordernis entfällt, ohne weiteres, daß das Risiko der Verwendbarkeit des Grundstücks als Lagerplatz ausschließlich den Kläger trifft (vgl. zu dieser Interessenlage und ihrem Zusammenhang mit dem Bodenverkehrsrecht im einzelnen das Urteil vom 9. April 1976 aaO).

    Der dortige Ausschluß einer Haftung für die "Bebaubarkeit des Kaufgrundstücks" spricht mit Nachdruck dafür, daß die Beigeladene zu 2) irgendwelche mit der Bebaubarkeit des Grundstücks zusammenhängenden Risiken nicht in Kauf nehmen wollte und ihr dementsprechend ein solches Risiko auch nicht über die Anwendung der Vorschriften des Bodenverkehrsrechts zugeschoben werden darf (vgl. auch dazu das mehrfach erwähnte Urteil vom 9. April 1976 aaO).

    Diese Handhabung gibt dem erkennenden Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß nach den Grundsätzen vor allem des Urteils vom 9. April 1976 a.a.O. in einem Verfahren der Teilungsgenehmigung auch inhaltlich nur solche Erklärungen berücksichtigt werden können, die der Eigentümer abgegeben hat oder die ihm doch nach Lage der Dinge zweifelsfrei zuzurechnen sind.

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Der in mehreren Alternativen des § 35 Abs. 1 BBauG 1960 und auch des § 35 Abs. 1 BBauG 1976 - übereinstimmend (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126 S. 20 [22]) - verwendete Begriff des Dienens (vgl. zu seinem Inhalt neben dem Urteil vom 7. Mai 1976 a.a.O. insbesondere das Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - in BVerwGE 41, 138 [141]) stellt, wie das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof richtig erkannt haben, Anforderungen auch an ein Mindestmaß an Unmittelbarkeit der Beziehung zu dem privilegierten Zweck.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Daraus muß geschlossen werden, daß ihre Zulässigkeit an ähnliche Voraussetzungen geknüpft sein soll, wie sie auch ortsgebundene Betriebe erfüllen müssen (vgl. dazu die Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112 S. 90 [92 f.] und vom 7. Mai 1976 [a.a.O. S. 21]): Während für die verschiedenen durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 erfaßten Vorhaben gemeinsam kennzeichnend ist, daß sie nach Lage der Dinge "nur im Außenbereich ausgeführt werden" sollen, also bei einem gewissermaßen allgemeinen Vergleich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich dem Außenbereich zugewiesen sind (vgl. dazu Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111 ff.]), wird von den in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG 1960 und § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1976 bezeichneten Vorhaben verlangt, daß sie zu der mit ihnen in Anspruch genommenen örtlichen Stelle in spezifischer Beziehung stehen.
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Der in mehreren Alternativen des § 35 Abs. 1 BBauG 1960 und auch des § 35 Abs. 1 BBauG 1976 - übereinstimmend (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126 S. 20 [22]) - verwendete Begriff des Dienens (vgl. zu seinem Inhalt neben dem Urteil vom 7. Mai 1976 a.a.O. insbesondere das Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - in BVerwGE 41, 138 [141]) stellt, wie das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof richtig erkannt haben, Anforderungen auch an ein Mindestmaß an Unmittelbarkeit der Beziehung zu dem privilegierten Zweck.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Daraus muß geschlossen werden, daß ihre Zulässigkeit an ähnliche Voraussetzungen geknüpft sein soll, wie sie auch ortsgebundene Betriebe erfüllen müssen (vgl. dazu die Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112 S. 90 [92 f.] und vom 7. Mai 1976 [a.a.O. S. 21]): Während für die verschiedenen durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 erfaßten Vorhaben gemeinsam kennzeichnend ist, daß sie nach Lage der Dinge "nur im Außenbereich ausgeführt werden" sollen, also bei einem gewissermaßen allgemeinen Vergleich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich dem Außenbereich zugewiesen sind (vgl. dazu Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - in BVerwGE 48, 109 [111 ff.]), wird von den in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG 1960 und § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1976 bezeichneten Vorhaben verlangt, daß sie zu der mit ihnen in Anspruch genommenen örtlichen Stelle in spezifischer Beziehung stehen.
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Lagerplätze können eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG (vgl. zu diesem Begriff das Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - in BVerwGE 44, 59 [61 f.]) und deshalb auch "Bebauung" im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG sein.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Das begegnet als Möglichkeit keinen Bedenken, setzt jedoch voraus, daß die Erklärung schriftlich, hinreichend eindeutig und außerdem in einer Weise abgegeben wird, die dahin verstanden werden kann, der Antragsteller wolle seinen vorangegangenen Antrag zurücknehmen und nunmehr einen neuen Antrag stellen (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [20 f.]).
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Soweit mit Rücksicht darauf das Vorhaben des Klägers schon jetzt - gleichsam vorgreiflich - bebauungsrechtlich zu würdigen ist (vgl. Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - in BVerwGE 18, 242 [244 ff.]), muß dies voraussetzungsgemäß unter Heranziehung der Neufassung geschehen.
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75
    Das macht ihre zusätzliche Beiladung entbehrlich (vgl. Urteil vom 12. November 1976 - BVerwG IV C 34.75 -).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 BauGB ebenfalls genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG/BauGB Nr. 38).

    Auch Anlagen dieser Art nehmen an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur dann teil, wenn sich auf die Frage, weshalb das Vorhaben gerade hier ausgeführt werden soll, eine die fragliche Stelle gleichsam individualisierende Antwort geben lässt (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O. = juris Rn. 23 a.E.).

    An einer solchen spezifischen Gebundenheit fehlt es jedoch, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 39) ist die Zulässigkeit von Energieversorgungsanlagen indes an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ebenfalls genannten ortsgebundenen gewerblichen Betriebe gelten.

    Das Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - (a.a.O.) läßt sich nicht als Beleg dafür werten, daß Anlagen, die der öffentlichen Versorgung dienen, prinzipiell einem großzügigeren Regime unterliegen als gewerbliche Betriebe.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Ob sich dies schon aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ergibt, mag zweifelhaft sein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 Nr. 38 einerseits und Dolde, NJW 1983, 792 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80] andererseits); es folgt jedenfalls aus § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn. 14 ff., sowie vom 21. Januar 1977 - 4 C 28.75 -, DVBl. 1977, 526, juris Rn. 23; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band 2, Stand: November 2011, § 35 Rn. 52; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Band II, Stand: Dezember 2011, § 35 Rn. 34; a.A. Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Band 3, Stand: Oktober 2011, § 35 Rn. 51; Dolde, NJW 1983, 792, 792.
  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 69.75

    Antragsrecht des Teilungskäufers; Gebot der Offenlegung

    Bei einer Grundstücksteilung ist im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG eine Bebauung nur dann bezweckt, wenn erstens die künftige Bebauung gewollt und dies (auch) dem Eigentümer zuzurechnen ist, wenn zweitens die Durchführbarkeit dieser Bauabsicht nach dem Willen des Eigentümers Gegenstand der Prüfung im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren sein soll und wenn drittens das eine wie das andere in einem dem Gebot eindeutiger Offenlegung genügenden Sinne zweifelsfrei ist (im Anschluß an die Urteile vom 9. April 1976 a.a.O. und vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 28.75 - Buchholz 406.11 BBauG § 19 Nr. 38).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. April 1976 a.a.O. S. 26 ff. entschieden und in seinem Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 38 S. 35 (39) erneut bekräftigt hat, wird bei einer Grundstücksteilung die Bebauung nur dann bezweckt, wenn erstens die künftige Bebauung gewollt und dies (auch) dem Eigentümer zuzurechnen ist (a.a.O. S 26 bzw. 39), wenn zweitens die Durchführbarkeit dieser Bauabsicht nach dem Willen des Eigentümers Gegenstand der Prüfung im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren sein soll (a.a.O. S 27 bzw. 39) und wenn drittens das eine wie das andere in einem dem "Gebot eindeutiger Offenlegung" (a.a.O. S 30 bzw. 39) genügenden Sinne zweifelsfrei ist.

    Die beigeladenen Verkäufer können nicht gut ihre Haftung für die Bebaubarkeit des Grundstücks ausgeschlossen haben - was nach dem Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O. S 40 "mit Nachdruck" gegen das Vorliegen einer ihnen zurechenbaren Bauabsicht spricht -, gleichzeitig aber bei der Vereinbarung in H/I davon ausgegangen sein, daß die Bauabsicht des Klägers im Bodenverkehrsverfahren geprüft und daß das mit der möglichen Konsequenz einer "Unwirksamkeit dieses Vertrages" zu ihren Lasten gehen solle.

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Begriff des Dienens, der in allen Alternativen des § 35 Abs. 1 BauGB dasselbe bedeutet (Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 38 S. 42 f.), im Einklang mit der Senatsrechtsprechung definiert.
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Die aus diesem Tatbestandsmerkmal folgende Anforderung an nach der Vorschrift privilegierte gewerbliche Betriebe, dass das Vorhaben "auf die geografische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen" sein muss, an der es ausgeführt werden soll, gilt - "allenfalls graduell abgeschwächt" - auch für eine öffentliche Versorgungsanlage (BVerwG vom 21.1.1977 BayVBl 1977, 471; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995 64).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 260.95

    Außenbereich - Privilegiertes Vorhaben - Ortsgebundenheit - Lagevorteile

    Es hat keinen Zweifel daran geäußert, daß Lagerplätze, die "völlig unbefestigt" sind (so BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - BRS 32 Nr. 92), die "keine den ursprünglichen Zustand verändernde Befestigung aufweisen" (so BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - BRS 35 Nr. 157) oder die nicht "mit Baumaterial aufgefüllt oder sonst befestigt" sind (so BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 47.75 - BRS 32 Nr. 176) vom Anwendungsbereich des § 29 Satz 1 BauGB nicht erfaßt werden, da es sich bei ihnen nicht um Vorhaben handelt, die die Merkmale einer baulichen Anlage erfüllen.
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.1846

    Voraussetzungen der Privilegierung eines Masts für den digitalen Behördenfunk

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 21.1.1977 - 4 C 28.75 - juris; bestätigt durch BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - juris, Rdnr. 11).

    Entsprechendes gilt allenfalls graduell abgeschwächt für die in Halbsatz 1 genannten Vorhaben, welche nur dann an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB teilnehmen, wenn sich auf die Frage, weshalb das Vorhaben gerade hier ausgeführt werden soll, eine die fragliche Stelle gleichsam individualisierende Antwort geben lässt (BVerwG, U.v. 21.1.1977, a.a.O., juris, Rdnr. 23).

  • VGH Bayern, 11.01.1989 - 8 B 83 A.1774

    Bauordnungsrecht: Bestandsschutz bei Nutzungsuntersagung eines Bootslagerplatzes

    Selbst wenn man deshalb (mit dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Januar 1982 a.a.O.) davon ausgeht, daß der Bootslagerplatz des Klägers vor dem 1. Januar 1977, dem Inkrafttreten der Änderung des Bundesbaugesetzes, den planungsrechtlichen Vorschriften der §§ 30 ff. BBauG nicht unterlegen war - was im Hinblick auf die oben zitierten Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (BayVBl 1988, 368/369 und des Bundesverwaltungsgerichts, NuR 1987, 356/362) sowie im Hinblick auf die 1973/1974 auch baulich erfolgte Verfestigung des Lagerplatzes (vgl. BVerwG DVBl 1977, 526/528) durchaus nicht zweifelsfrei erscheint -, würde dies an der materiellen Rechtswidrigkeit des Lagerplatzes auch vor dem 1. Januar 1977 nichts ändern.
  • BVerwG, 02.11.1982 - 4 CB 63.82

    Fehlen einer dem Eigentümer zurechenbaren Äußerung im

  • VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13

    Bauen im Außenbereich: Bauplanungsrechtliche Privilegierung einer

  • VGH Bayern, 31.01.2001 - 14 ZS 00.3418

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB bei einem Vorbescheid mit der von der Gemeinde

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77

    Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen

  • VG München, 30.01.2024 - M 1 K 21.3729

    Baugenehmigung für Stahlgittermast, Entgegenstehen öffentlicher Belange,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 B 11493/98

    Ersetzung des Einvernehmens; Ortsgebundenheit einer Gruppenkläranlage;

  • BVerwG, 28.05.1984 - 4 B 68.84

    Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des

  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

  • VG Karlsruhe, 01.08.2013 - 5 K 2037/12

    Im Außenbereich privilegiert zulässiges Geothermiekraftwerk

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1980 - 6 A 39/79

    Voraussetzung der Einordnung eines Ortsteiles zum Innenbereich; Qualifizierung

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 06.2506

    Mobilfunkanlage; Standortalternativen; Standortbezug; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG München, 29.05.2008 - M 11 K 07.5106

    Mobilfunkmast; Ersetzung Einvernehmen; Landschaftsschutz

  • BVerwG, 23.11.1978 - 4 B 113.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 01.11.1978 - 4 CB 30.77

    Annahme eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes - Dienen eines

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung;

  • VG Sigmaringen, 25.04.2001 - 7 K 1173/00

    Mobilfunksendemast

  • BVerwG, 04.08.1978 - 4 B 47.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.01.1978 - 4 B 160.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG München, 24.08.2022 - M 1 SN 22.2804

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes im

  • VGH Bayern, 26.05.2014 - 2 ZB 12.2319

    Zulassung der Berufung; Digitalfunk BOS; Ersetzung des Einvernehmens;

  • VG Berlin, 22.01.2021 - 19 K 204.18

    Genehmigung zum Befahren des Grundstücks - Bebauungstiefe

  • VG Meiningen, 10.02.2003 - 5 K 237/02

    Baugenehmigung; Baugenehmigung; Mobilfunk-Basisstation; Außenbereich;

  • OVG Saarland, 30.06.1983 - 2 R 26/82

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Nutzungsverbots eines Lagerplatzes;

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