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   BVerwG, 04.11.1977 - IV C 30.75   

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BVerwG, 04.11.1977 - IV C 30.75 (https://dejure.org/1977,281)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1977 - IV C 30.75 (https://dejure.org/1977,281)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1977 - IV C 30.75 (https://dejure.org/1977,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei im Außenbereich; Bevorzugte Zulassung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976; Erforderlichkeit eines Schuppens; Landesrechtliche Pflicht zur Erhaltung und Hege des Fischbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sportfischerverein - Binnenfischerei - Landwirtschaft - Landesfischereirecht - Eigentümer eines Baggersees - Errichtung eines Schuppens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1978, 336
  • BauR 1978, 118
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75
    Beide hätten jedoch die Erforderlichkeit eines Schuppens für den vom Kläger damit verfolgten Zweck verneint unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - (BVerwGE 34, 1ff).

    In diesem Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - (BVerwGE 34, 1 [2]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die "Verbindung der (im Gesetz enthaltenen) Worte "im Außenbereich" und "nur" ... mißverstanden würde, wenn daraus als ausschlaggebend die Frage abgeleitet würde, ob ein Vorhaben schlechterdings und allerwärts nur im Außenbereich einen Sinn ergibt".

    Der erkennende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 14. Mai 1969 (a.a.O. S. 4) - dort noch unter Anknüpfung an das Merkmal der Erforderlichkeit, auf das noch einzugehen sein wird - ausgeführt, eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 scheide "von vornherein" aus "bei der Verfolgung eines Zweckes, der zumindest letztlich nur auf eine individuelle und die Allgemeinheit insoweit ausschließende Nutzung des Außenbereichs als Erholungslandschaft hinausläuft"; dies treffe "grundsätzlich für alle Liebhabereien und dementsprechend auch für eine Fischzucht zu, die diesen Rahmen nicht überschreitet".

    Die Annahme, daß Vorhaben, die lediglich eine "Liebhaberei" fördern sollen, im Außenbereich zwar nicht stets unzulässig sind, doch aber dort nicht (nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 bzw § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976) bevorzugt errichtet werden dürfen, rechtfertigt sich indessen, wie auch das Urteil vom 14. Mai 1969 (aaO) hervorhebt, nur "grundsätzlich".

    Unabhängig von den bisher behandelten Voraussetzungen ist die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 bzw § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 solchen Vorhaben zu versagen, die zur Erfüllung ihrer - zulässigen und an sich auch außenbereichsadäquaten - Funktion nicht erforderlich sind (Urteile vom 14. Mai 1969 a.a.O. S. 2f und vom 14. März 1975 a.a.O. S. 113f).

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75
    Zu der Frage, ob ein Vorhaben im Außenbereich ausgeführt werden "soll", ist in dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. März 1975 - BVerwG 4 C 41.73 - (BVerwGE 48, 109 [113]) dargelegt worden, daß Vorhaben, die eine zwar allenfalls im Außenbereich erfüllbare und an sich auch nicht unzulässige Funktion erfüllen, dennoch im Sinne der Privilegierungsvorschriften der Nr. 4 (jetzt Nr. 5) des § 35 Abs. 1 BBauG dort nicht ausgeführt werden "sollen", wenn angesichts ihrer Kollision mit den Schutzgütern des Außenbereichs dem Antragsteller zugemutet werden muß, auf ihre Ausführung überhaupt zu verzichten.

    Nach dem Gedankengang, der dem späteren Urteil vom 14. März 1975 (a.a.O. S. 112 ff.) zugrunde liegt, ist diese Würdigung allerdings nicht auf das Merkmal der "Erforderlichkeit" zu beziehen, sondern Ausdruck der Erkenntnis, daß ein Vorhaben ungeachtet seiner auf die Unterbringung im Außenbereich hindeutenden Zweckbestimmung gleichwohl dort jedenfalls nicht bevorzugt ausgeführt werden "soll", wenn sich die Privilegierung nicht mit der Funktion des Außenbereichs vertrüge, der "naturgegebenen Bodennutzung" zu dienen und "Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit" zu bieten.

    Dem widerspräche es, irgendwelche individuellen ... Erholungswünsche einzelner zu bevorzugen" (Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 116).

    Unabhängig von den bisher behandelten Voraussetzungen ist die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 bzw § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 solchen Vorhaben zu versagen, die zur Erfüllung ihrer - zulässigen und an sich auch außenbereichsadäquaten - Funktion nicht erforderlich sind (Urteile vom 14. Mai 1969 a.a.O. S. 2f und vom 14. März 1975 a.a.O. S. 113f).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75
    Ein Vorhaben, daß dieser Betätigung dient, erfüllt in der eng umrissenen Ausgestaltung, die es nach dem Berufungsurteil haben darf, das Erfordernis, daß es "wegen" seiner Zweckbestimmung im Außenbereich errichtet wird und sich nicht nur dort "besonders gut" unterbringen läßt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 62.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127 S 24 [28]).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Der Senat hat mehrfach hervorgehoben, daß für eine Privilegierung dort kein Raum ist, wo eine Zulassung nach § 35 Abs. 1 BauGB darauf hinauslaufen würde, einen einzelnen oder eine Personengruppe unter Verletzung des Gleichheitssatzes zu bevorzugen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - und vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 80.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 143 und 152).

    Die Verfolgung individueller Interessen schließt eine Privilegierung freilich nicht aus, wenn die Verwirklichung des Vorhabens zugleich auch im überwiegenden allgemeinen Interesse liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Der Kläger ist gegenwärtig nicht Jagdpächter und daher in diesem Gebiet nicht (mehr) mit Pflichten - insbesondere zur Hege des Wildes - belastet, aus deren Bestehen sich die privilegierte Zulässigkeit einer Jagdhütte allein rechtfertigen läßt (s. Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143 S. 65 [69 ff.]).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12

    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

    Entscheidend ist, ob an der Vornahme einer bestimmten Tätigkeit ein überwiegendes allgemeines Interesse besteht (Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143; Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Es genügt daher nicht, dass eine Schießanlage auch von Jägern (vgl. dazu auch Urteil vom 4. November 1977 a.a.O.) oder anderen Personen genutzt werden soll, die berechtigt sind, Schusswaffen zu führen und bei denen deswegen ein allgemeines Interesse daran besteht, dass sie sich im Umgang mit der Waffe auch üben.

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Für alle anderen bleibt es hingegen bei den Anforderungen, die sich nach dem Gesagten bereits aus § 146 BBauG in seiner ursprünglichen Fassung ergeben (ebenso bereits das Urteil des Senats vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143 S. 65 [67]).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    § 146 setzt - mit Ausnahme der Berufsimkerei und der Berufsfischerei, die als atypische Betriebsarten mit Gesetz vom 18. August 1976 in diese Vorschrift eingefügt worden sind - für die übrigen Betriebsarten unverändert voraus, daß unmittelbare Bodenertragsnutzung betrieben wird (Urteil des Senats vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 101.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 72 unter Hinweis auf das Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143).
  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Die Voraussetzung des "Sollens" in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG erfüllen Vorhaben allerdings nicht, auf deren Ausführung im Außenbereich zu verzichten dem Antragsteller zugemutet werden muß, obwohl der mit dem Vorhaben verfolgte Zweck als solcher nicht unzulässig ist(Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143); dies kann für eine Massentierhaltung als eine der landwirtschaftlichen Produktion immerhin ähnliche wirtschaftliche Betätigung nicht gesagt werden.
  • VG Würzburg, 26.03.2012 - W 5 S 12.187

    Materialcontainer; Überdachung; Beseitigungsanordnung

    Dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 4. November 1977, Az.: IV C 30.75, über einen Schuppen mit einer Fläche von 5 m² entschieden habe, stehe der Zulässigkeit des beantragten Containers in der fraglichen Größe nicht entgegen.

    Zwar können Fischerhütten zulässig sein, die dazu dienen, einer landesrechtlich angeordneten Verpflichtung zur Fischpflege nachzukommen (BVerwG, U.v. 04.11.1977, Nr. IV C 30.75 und B.v. 21.06.1994, Nr. 4 B 113/94).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einem 2, 7 ha großen Baggersee einen Schuppen mit 5 m² Grundfläche zugebilligt (BVerwG, U.v. 04.11.1977, Nr. IV C 30.75).

  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 1 ZB 14.1205

    Keine Privilegierung im Außenbereich für landwirtschaftlich-tiertherapeutische

    Die Verfolgung individueller Interessen schließt eine Privilegierung freilich nicht aus, wenn die Verwirklichung des Vorhabens zugleich auch im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.1977 - IV C 30.75 - BauR 1978, 118).

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass es entgegen den Ausführungen der Kläger auf die Frage, ob eine zur Versagung der Privilegierung führende Beschränkung des Kreises der Benutzer vorliegt, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerwG, B.v. 9.5.2012 - 4 B 10.12 - BauR 2012, 1360 zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines überwiegenden allgemeinen Interesses im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich; U.v. 16.6.1994 a.a.O.; U.v. 4.11.1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 80.76

    Zulässigkeit von Anlagen der Freikörperkultur im Außenbereich

    Eine Privilegierung muß als Bevorzugung in Richtung auf den Gleichheitssatz zu rechtfertigen sein (vgl. Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 115 f. sowie Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143 S. 65 [69 f.]).

    Das griffe gegen das Vorhaben des Klägers nur dann nicht durch, wenn an seiner Ausführung zugleich ein "überwiegendes allgemeines Interesse" bestünde, und zwar ein allgemeines Interesse, das gerade die Absichten des Klägers nicht hingegen Erholungs- und Freitzeitwünsche anderer Staatsbürger in privilegierender Weise unterstützt (vgl. Urteil vom 4. November 1977 a.a.O. S. 70).

  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 24.78

    Umfang der Genehmigungswirkung eines Bauscheins; Privilegierung baulicher Anlagen

    Eine Privilegierung muß als Bevorzugung in Richtung auf den Gleichheitssatz zu rechtfertigen sein (vgl. Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 115 f. sowie Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143 S. 65 [69 f.]).

    Das griffe gegen das Vorhaben des Klägers nur dann nicht durch, wenn an seiner Ausführung zugleich ein 'überwiegendes allgemeines Interesse' bestünde, und zwar ein allgemeines Interesse, das gerade die Absichten des Klägers, nicht hingegen Erholungs- und Freizeitwünsche anderer Staatsbürger in privilegierender Weise unterstützt (vgl. Urteil vom 4. November 1977 a.a.O. S. 70).

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2008 - 1 LB 16/07

    Entscheidung zum Schießstand Warder

  • BVerwG, 10.04.1987 - 4 B 58.87

    Aufzucht bedrohter Tierarten - Wildgehege - Liebhaberei - Bevorrechtigtes

  • VG Koblenz, 14.12.2023 - 4 K 461/22

    Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im

  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 16 K 7120/18
  • VG Cottbus, 28.08.2018 - 3 L 748/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 363/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung

  • VG München, 05.06.2018 - M 2 K 17.1637

    Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen wasserrechtliche Erlaubnis -

  • BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 151.90

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Ausbildung von

  • BVerwG, 27.08.1982 - 4 B 162.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung eines

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10

    Nutzungsänderung Lagerraum in Mehrzweckraum im Außenbereich zugunsten eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1996 - 7 A 6317/95

    Errichtung einer baulichen Anlage; Nutzung einr baulichen Anlage; Außenbereich;

  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 UE 2797/89

    Bauordnungsrechtliche Verfügung betreffend ein Wochenendhaus im Außenbereich;

  • BVerwG, 23.03.1988 - 4 B 40.88

    Erfordernis der Darlegung konkreter Rechtsfragen des revisiblen Rechts im Rahmen

  • BVerwG, 12.08.1980 - 4 B 4.80

    Umfang der Überprüfung einer Grundsatzrüge im Revisionsverfahren - Umfang einer

  • BVerwG, 11.08.1978 - 4 B 105.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 1 ZB 11.1929

    Löschteich für privates Wohngebäude; Erforderlichkeit des Vorhabens

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 B 133.91

    Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Bau einer Hütte zur Lagerung von

  • BVerwG, 27.05.1982 - 4 C 35.79

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Verwaltungsprozess -

  • VG Potsdam, 21.10.2022 - 14 K 2060/18
  • BVerwG, 25.03.1992 - 4 B 40.92

    Divergenz im Zusammenhang mit der Frage einer Erwägungspflicht der

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 B 57.83

    Rechtsmittel

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