Rechtsprechung
   AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37093
AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06 (https://dejure.org/2006,37093)
AG Konstanz, Entscheidung vom 31.08.2006 - 4 C 465/06 (https://dejure.org/2006,37093)
AG Konstanz, Entscheidung vom 31. August 2006 - 4 C 465/06 (https://dejure.org/2006,37093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,37093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unerlaubte Handlung: Abschleppen eines auf einem kostenpflichtigen Kundenparkplatz abgestellten Fahrzeugs; Parken ohne Parkschein als verbotene Eigenmacht

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppenlassens bei widerrechtlicher Benutzung eines Kundenparkplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung der Erforderlichkeit der Selbsthilfe gem. § 859 BGB im Falle des Abschleppens eines auf einem kostenpflichtigen Kundenparkplatz ohne Parkschein abgestellten Fahrzeugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Neumünster, 20.03.1987 - 8 C 1648/86

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06
    Grundsätzlich steht dem Besitzer eines privaten Abstellplatzes ein Selbsthilferecht zum Abschleppen eines fremden auf dem Parkplatz abgestellten Pkws und ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 71, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983, Aktenzeichen 2 / 1 S 59/83 und AG Neumünster DAR 1987, 387).
  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06
    Grundsätzlich steht dem Besitzer eines privaten Abstellplatzes ein Selbsthilferecht zum Abschleppen eines fremden auf dem Parkplatz abgestellten Pkws und ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 71, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983, Aktenzeichen 2 / 1 S 59/83 und AG Neumünster DAR 1987, 387).
  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 3362/04

    Keine Erstattung von Abschleppkosten für ein Kfz, das an einem Parkscheinautomat

    Auszug aus AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06
    Das Gericht ist hier der Auffassung, dass das Kriterium der Erforderlichkeit der Selbsthilfe gemäß § 859 BGB im vorliegenden Fall gegeben ist (siehe hierzu allgemein Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 859, 9, VG Aachen, Urteil vom 10.05.2006, Aktenzeichen 6 K 3362/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht