Rechtsprechung
AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Angebote nur an Geschäftskunden müssen eindeutig entsprechend gekennzeichnet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustandekommen eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher bei Anklicken einer Schaltfläche "Jetzt anmelden"; Notwendigkeit eines eindeutigen Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit
- kanzlei.biz
Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen
- rechtsanwaltmoebius.de
- kanzlei-rader.de
Anspruch der JW Handelssysteme besteht nicht
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Volltext)
Buttonlösung und B2B: Amtsgericht Mönchengladbach verneint Anspruch von "mega-einkaufsquellen.de"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
An Unternehmer gerichtete Angebote müssen klar erkennbar sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eindeutiger Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit bei E-Commerce erforderlich
- spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)
Zur Buttonlösung: "Jetzt anmelden” reicht weder mit noch ohne Zusatz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abzocke durch JW Handelssysteme GmbH auf mega-einkaufsquellen.de
Besprechungen u.ä.
- cr-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsprechung zur Buttonlösung schießt über das Ziel hinaus
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Dresden, 05.10.2011 - 104 C 3441/11
Kein Zahlungsanspruch für Betreiber eines Internet-Einkaufsportals für …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
v. 05.10.2011, 104 C 3441/11). - BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Schadensersatz aufgrund fehlerhafter …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
Ein solches Feststellungsinteresse ergibt sich, wenn sich jemand einer Forderung gegen den anderen berühmt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.1984, III ZR 50/83, Rn. 11 - zit. nach Juris; AG Dresden, Schlussurt. - BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
Bei natürlichen Personen besteht grundsätzlich die Annahme, dass es sich um einen Verbraucher handelt; bei verbleibenden Zweifeln ist zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.09.2009, VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 f.).