Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17475
AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12 (https://dejure.org/2013,17475)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 16.07.2013 - 4 C 476/12 (https://dejure.org/2013,17475)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 4 C 476/12 (https://dejure.org/2013,17475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher bei Anklicken einer Schaltfläche "Jetzt anmelden"; Notwendigkeit eines eindeutigen Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit

  • kanzlei.biz

    Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF
  • kanzlei-rader.de

    Anspruch der JW Handelssysteme besteht nicht

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Volltext)

    Buttonlösung und B2B: Amtsgericht Mönchengladbach verneint Anspruch von "mega-einkaufsquellen.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    An Unternehmer gerichtete Angebote müssen klar erkennbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eindeutiger Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit bei E-Commerce erforderlich

  • spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zur Buttonlösung: "Jetzt anmelden” reicht weder mit noch ohne Zusatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abzocke durch JW Handelssysteme GmbH auf mega-einkaufsquellen.de

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung zur Buttonlösung schießt über das Ziel hinaus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Dresden, 05.10.2011 - 104 C 3441/11

    Kein Zahlungsanspruch für Betreiber eines Internet-Einkaufsportals für

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
    v. 05.10.2011, 104 C 3441/11).
  • BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83

    Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Schadensersatz aufgrund fehlerhafter

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
    Ein solches Feststellungsinteresse ergibt sich, wenn sich jemand einer Forderung gegen den anderen berühmt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.1984, III ZR 50/83, Rn. 11 - zit. nach Juris; AG Dresden, Schlussurt.
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 16.07.2013 - 4 C 476/12
    Bei natürlichen Personen besteht grundsätzlich die Annahme, dass es sich um einen Verbraucher handelt; bei verbleibenden Zweifeln ist zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.09.2009, VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 f.).
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