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   AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11   

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AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11 (https://dejure.org/2011,4276)
AG Kehl, Entscheidung vom 09.09.2011 - 4 C 59/11 (https://dejure.org/2011,4276)
AG Kehl, Entscheidung vom 09. September 2011 - 4 C 59/11 (https://dejure.org/2011,4276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für den Raum Kehl/Offenburg stellt die Schwacke-Liste 2010 keine geeignete Schätzungsgrundlage dar; Schwacke-Liste 2010 als geeignete Schätzungsgrundlage für den Raum Kehl/Offenburg; Unbilligkeit der Bestimmung einer 1,5 Gebühr i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG bei ...

  • rabüro.de

    Zur Anwendung der Fraunhofer-Liste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für den Raum Kehl/Offenburg stellt die Schwacke-Liste 2010 keine geeignete Schätzungsgrundlage dar; Schwacke-Liste 2010 als geeignete Schätzungsgrundlage für den Raum Kehl/Offenburg; Unbilligkeit der Bestimmung einer 1,5 Gebühr i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Bei der Abwicklung eines "durchschnittlichen" bzw. "normalen" Verkehrsunfalls ist damit auch nur eine 1, 3 Geschäftsgebühr gerechtfertigt (BGH NJW-RR 2007, 420 ff, Juris Rn. 6 f).

    Würde man sich schematisch der Argumentation anschließen, der Anspruch auf Ersatz der 1, 5 Gebühr sei schon deshalb begründet, weil eine 1, 3 Gebühr angemessen ist, hätte dies zur Folge, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seiner Mandantschaft den Regelfall stets mit einer 1, 5 Gebühr abrechnen könnte, ohne darlegen zu müssen, weshalb im konkreten Einzelfall, auf dessen Umstände abzustellen ist (BGH NJW-RR 2007, 420, Juris RN 12) eine höhere Gebühr angemessen ist.

  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 798/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignete Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Ausgehend von den Feststellungen des Sachverständigen im vorliegenden Rechtsstreit und von Gutachten in weiteren Verfahren (vgl. beispielsweise AG Kehl, NZV 2011, 251 ff; AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az.: 4 C 798/10) hat das Gericht keine Zweifel, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife auch für kurzfristige Anmietungen im Postleitzahlengebiet 776 im Bereich der Fraunhofer-Liste bewegen und weit unter den Angaben der Schwacke-Liste liegen (so auch LG Ansbach, a.a.O. mit ausführlicher Begründung).

    Die Klägerin kann keine Freistellung (BGH NJW 2011, 2509; AG Kehl, Az.: 4 C 798/10, Urteil vom 09.09.2011, Juris) von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen.

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Ob der Rechtsanwalt das ihm insoweit gemäß § 14 RVG eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist vom Gericht zu prüfen (entgegen BGH, NJW 2011, 1603 ff).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung ausgeführt, dass die Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sei (BGH NJW 2011, 1603 ff).

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Die Klägerin kann keine Freistellung (BGH NJW 2011, 2509; AG Kehl, Az.: 4 C 798/10, Urteil vom 09.09.2011, Juris) von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Winterreifen sind nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Offenburg zusätzlich ersatzfähig (LG Offenburg, Urteil vom 21.06.2011, Az.: 1 S 180/10; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, Az. 1 U 27/11).
  • AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Schwellengebühr und "Toleranzrechtsprechung"

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Der eindeutige Gesetzeswortlaut ist insoweit bindend und kann auch nicht mit einer "Toleranzrechtsprechung" umgangen werden (so auch AG Halle, AGS 2011, 421 ff, Juris, mit zustimmender Anmerkung von Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Juris).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Jedoch führt die mitwirkende Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges zu einer Haftungsminderung von 20 %, da der Unfall für die Klägerin nicht erwiesenermaßen unabwendbar war und den Erstbeklagten nicht der Vorwurf eines grob verkehrswidrigen Verhaltens trifft, hinter dem die mitwirkende Betriebsgefahr ganz zurücktreten müsste (so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 07.05.2010, Az.: 13 S 14/10, Juris).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Als unabwendbar gilt ein Ereignis nur dann, wenn der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beobachtet hat, wobei äußerste mögliche Sorgfalt verlangt wird ("Idealfahrer", vgl. nur BGH NZV 92, 229).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Die von der Klägerin geltend gemachten Mietwagenkosten entsprechen im hier zu beurteilenden Einzelfall nicht der Erforderlichkeit, für die die Klägerin die Beweislast trägt (BGH NJW 2010, 1445).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11
    Dabei kann die Schätzung in geeigneten Fällen auf Listen und Tabellen beruhen (BGH NJW-RR 2011, 823 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

  • AG Kehl, 28.02.2011 - 4 C 205/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Schätzung der erstattungsfähigen

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Frauenhofer-Liste als

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Das Berufungsgericht hat aber mit Recht angenommen, dass diese Toleranzrechtsprechung zu Gunsten des Rechtsanwalts, der eine Gebühr von mehr als 1, 3 beansprucht, nur dann eingreift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Nr. 2300 für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1, 3 vorliegen (ebenso OLG Celle, ZfSch 2012, 20; AG Halle, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 93 C 57/10, juris; AG Kehl, Urteil vom 9. September 2011 - 4 C 59/11, juris; vgl. auch FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 2 KO 225/11, juris).
  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    So weist das Amtsgericht Offenburg im Urteil vom 27.07.2011 - 4 C 59/11 - darauf hin, dass im Postleitzahlengebiet 776 der Modus-Wert der Tagespauschale in der Klasse 1 um über 60 % und in der Klasse 2 um über 70 % angestiegen ist, während die Preise in den Postleitzahlengebieten 766 oder 795 identisch geblieben sind.

    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).

    Während die Schwacke-Liste durch die Aufgliederung in dreistellige Postleitzahlenbereiche zu einer schmalen Erhebungsgrundlage und starken regionalen Unterschieden führt (AG Kehl, Urt. v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris), werden diese Unterschiede durch die Konzentration der Fraunhofer-Liste auf zweistellige Postleitzahlenbereiche tendenziell zu stark ausgeblendet.

  • AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige

    Diese haben in anderen Fällen ergeben, dass die in der Schwacke-Liste angegebenen, für die jeweilige Entscheidung maßgeblichen Preise nicht der tatsächlichen Marktlage entsprechen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

    Im Gegenteil haben bereits konkrete sachverständige Untersuchungen in anderen Fällen ergeben, dass sich die tatsächlich verfügbaren Tarife im hier maßgeblichen Postleitzahlenbereich im Bereich des Fraunhofer-Mietpreisspiegels bewegen (dazu AG Kehl NZV 2011, 251 sowie Urteile vom 09.09.2011, Az. 4 C 798/10 und 4 C 59/11, beide bei juris.de veröffentlicht).

  • AG Darmstadt, 29.11.2012 - 316 C 140/11

    Hälftige Haftung beim beiderseitigen Rückwärtsfahren

    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass diese Vorschrift nicht dem Schutz des aus einer gegenüberliegenden Parklücke ausparkenden dient (LG Braunschweig, Urteil vom 29.06.2010, 7 S 490/09 juris Rdnr. 31; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2010, 13 S 61/10, LG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.2011, 13 S 25/11, juris Rdnr. 12) schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an (wie hier: AG Bad Segeberg, Urteil vom 06.10.2011, 17 C 100/11, juris Rdnr. 21, AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, 4 C 59/11 juris Rdnr. 17; LG Kleve, Urteil vom 11.11.2009, 5 S 88/09, juris Rdnr. 13; LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007, 1 S 29/07, juris Rdnr. 8).
  • AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11

    Zur Wertminderung bei älteren Fahrzeugen

    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2011, Az: 12 U 713/10, BeckRS 2011, 22909, m.w.Nachw.; siehe auch AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az: 4 C 59/11, BeckRS 2011, 22892).
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