Rechtsprechung
AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Bei länger zurückliegendem Spam besteht keine Widerholungsgefahr mehr
- webshoprecht.de
Bei länger zurückliegendem Spam besteht keine Widerholungsgefahr mehr
- online-und-recht.de
Keine Wiederholungsgefahr, wenn Spam-Mail länger zeitlich zurückliegt
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Alte Spam-Mail: Kein Unterlassungsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch, wenn von Versand von Spam bereits länger zeitlich zurückliegt
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15
- LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15
Hierfür wäre erforderlich, dass die Parteien in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen würden, mithin gleichartige Dienstleistungen an denselben Endverbraucherkreis abzusetzen versuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07 = BeckRS 2009, 23614).
Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit umfangreichem Urteil vom 26.1.2016 - 4 C 64/15 - zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
- AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. etwa BGHZ 154, 288 ff.). - OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Ein Rechtsuchender darf daher, ohne Nachteile befürchten zu müssen, jedenfalls dann einen Rechtsanwalt mit der vorgerichtlichen Beitreibung einer Forderung beauftragen, wenn hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines Anwalts Aussicht auf Erfolg bietet (OLG Celle, Urt. v. 25.10.2007 - 13 U 146/07, juris). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (so BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (so BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.
- OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12
Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar; …
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Entgegen der Auffassung der Beklagten muss sich der Kläger einen Einwand der überhöhten (Neben-)Kosten nicht über § 242 BGB entgegenhalten lassen (a.A. OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05
Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Erforderlich ist die Inanspruchnahme dann, wenn unter Würdigung aller Umstände zu erwarten, dass der Versuch einer außergerichtlichen Beitreibung des Anspruchs mit Hilfe eines Anwalts Aussicht auf Erfolg bietet (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242 (243)). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (so BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (so BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt. - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar ist erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).
Rechtsprechung
AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg hält den von der HUK-COBURG vorgebrachten Verweis auf OLG Dresden für nicht zielführend und weist HUK-COBURG auf bestehende Rechtslage bei den Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall mit Verfügung vom 2.7.2015 - 4 C 64/15 - hin.
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
- AG Hamburg, 26.01.2016 - 4 C 64/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar ist erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (so BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (so BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den Üblichen Preisen liegt. - OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12
Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar; …
Auszug aus AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
Entgegen der Auffassung der Beklagten muss sich der Kläger einen Einwand der überhöhten (Neben-)Kosten auch nicht über § 242 BGB entgegenhalten lassen (a.A. OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, zitiert nach juris). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg, 02.07.2015 - 4 C 64/15
Sofern bei Vertragsschluss eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wird, kommt es für die Frage der Erstattungspflicht des Versicherers darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (so BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (so BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den Üblichen Preisen liegt.