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   BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07   

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BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Fernwirkungen; Schädlichkeitsschwelle; Funktionsstörung; Kaufkraftabfluss; Umsatzumverteilungen; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenvergleich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; Elektrofachmarkt; Fernwirkung; Fernwirkungen; Funktionsstörung; Funktionsstörung; Innenbereich; Innenstadt; Kaufkraftabfluss; Kaufkraftabfluss; Marktgutachten; Prognose; Schwelle; Schädlichkeit; Schädlichkeitsschwelle; Umsatzumverteilung; ...

  • Wolters Kluwer

    Zentrale Versorgungsbereiche einer Gemeinde im baurechtlichen Sinne - Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen eines Vorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche einer Standortgemeinde - Zulässigkeit der Heranziehung des erwarteten Kaufkraftabflusses als Maßstab zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3
    Bauplanungsrecht - Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Fernwirkungen; Schädlichkeitsschwelle; Funktionsstörung; Kaufkraftabfluss; Umsatzumverteilungen; Verkaufsfläche; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Schädliche Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich auf zentrale Versorgungsbereiche gemäß § 34 Abs. 3 BauGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Außerhalb der Innenstadt unzulässig? (IBR 2008, 1028)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 307
  • NVwZ 2008, 308
  • DVBl 2008, 255
  • BauR 2008, 315
  • ZfBR 2008, 49
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Deren Systematik liegt nämlich die Annahme des Verordnungsgebers zugrunde, dass - jedenfalls nach den bei der Festlegung der Vermutungsgrenze von 1 200 m² Geschossfläche maßgeblichen Erfahrungen - eine solche Geschossfläche ungefähr einer Verkaufsfläche von 800 m² entsprach (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - BRS 67 Nr. 76).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Auch der Senat hat es in seinem Urteil zum Einkaufszentrum Mülheim-Kärlich vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - (BVerwGE 119, 25 ) herangezogen, um die Gefährdung innenstadtnaher Einzelhandelsbetriebe durch die Fernwirkungen eines großflächigen Einkaufszentrums zu umschreiben.
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Die Vorschrift wäre nur dann entsprechend der Forderung der Klägerin in ihrem Geltungsanspruch einzuschränken, wenn sie andernfalls so konturenlos bliebe, dass ihre willkürfreie Handhabung durch Behörden und Gerichte nicht gewährleistet wäre (vgl. Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Dezember 2006 - OVG 7 A 964/05 - UPR 2007, 393) hat festgestellt, dass die Beklagte bis zum 19. Juli 2004 verpflichtet war, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Andererseits verlangt sie Folgen, die in ihrer Intensität über die "nicht nur unwesentlichen" Auswirkungen hinausgehen, von denen in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauNVO die Rede ist, und setzt die Schwelle der Schädlichkeit höher an als diejenige der Geringfügigkeit, ab der im Falle der gemeindeübergreifenden Wirkung einer Planung eine interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als Ausprägung des "einfachen" Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB geboten ist (vgl. Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    So beantwortet sich etwa die Frage, ob ein Betrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BauNVO großflächig ist, nach dem Umfang seiner Verkaufsfläche (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Das im Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit Maßstäben zu umschreiben, die so genau sind, dass es bei dessen Auslegung und Anwendung keine Zweifelsfragen gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 36.87 - BRS 50 Nr. 68), trägt die Größe der Verkaufsfläche zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst von daher die geordnete städtebauliche Entwicklung.
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde sind dann im Sinn von § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten, wenn ein Bauvorhaben deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substanziell wahrnehmen können (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Schädlichkeitsschwere des § 34 Abs. 3 BauGB erreicht wird, sind ökonomische Zusammenhänge zu ermitteln und im Hinblick auf ihre städtebauliche Relevanz zu bewerten (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Auch kann die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs, der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses zentralen Versorgungsbereichs hat, in die Würdigung einzustellen sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Ein taugliches Hilfsmittel für die zu treffende Prognoseentscheidung ist ein Vergleich der im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen der betreffenden Branche mit den hinzutretenden Verkaufsflächen des Vorhabens (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Daneben kann ein Rückgriff auf ein (ergänzendes) Marktgutachten zur Ermittlung der Kaufkraftabflüsse geboten sein (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Auf die relevante Verkaufsfläche im gesamten zukünftigen Einzugsgebiet des Vorhabens kann dagegen nicht abgestellt werden, es ist vielmehr auf den betroffenen zentralen Versorgungsbereich zu rekurieren (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.).

    Diese Vorschädigung sowie die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs sind in die Bewertung einzustellen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 7.12.2009 Az. 4 C 1.08 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 15).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss an Hand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18, 21).

    Die vom Tatsachengericht herangezogene Methode ist revisionsrechtlich hinzunehmen, wenn die Wahl der Kriterien nicht von einem Rechtsirrtum infiziert ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst zu einer schlechthin ungeeigneten Ermittlungsmethode führt (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Dass ein solcher Verkaufsflächenvergleich ein taugliches Hilfsmittel für die Prognose ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Für diese Herangehensweise könne einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht herangezogen werden; im Gegenteil: Im Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich das dort streitige Vorhaben betrachtet, ohne die Umgebung oder das gesamte Baugebiet einzubeziehen; ganz abgesehen davon, dass dort ein deutlich höherer branchenspezifischer Flächenbestand in Rede gestanden habe, während hier noch nicht einmal 2 % Verkaufsflächen in im Übrigen auch deutlich größerer Entfernung zur klägerischen City als in jener Entscheidung zu beurteilen seien.

    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, juris [Rn. 11]).

    Sie können - bei fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen - anhand der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 12 f.]).

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Gebiet einer Gemeinde sind zu erwarten, wenn das Vorhaben außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs angesiedelt werden soll, sein Warenangebot gerade (auch) solche Sortimente umfasst, die zu den für die gegebene Versorgungsfunktion des betreffenden zentralen Versorgungsbereichs typischen Sortimenten gehören und das Vorhaben nach seiner konkreten Lage und Ausgestaltung erwarten lässt, dass die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs insbesondere durch zu erwartende Kaufkraftabflüsse in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird (OVG NRW, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 -, juris [Rn. 150 ff.]. Unter Funktionsstörung ist danach die Herbeiführung eines Zustandes der Unausgewogenheit zu verstehen, der zur Folge hat, dass der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14]).

    Ziel und damit Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche durch unerwünschte Fernwirkungen (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14] unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs BT-Drs.

    Davon ausgehend und unter Berücksichtigung der mit der Regelung des § 34 Abs. 3 BauGB verfolgten gesetzgeberischen Intention, städtebaulich "nachhaltige" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche durch unerwünschte Fernwirkungen zu vermeiden, in jedem Falle den Verlust der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche zu verhindern und daher zu befürchtenden Störungen der Funktionsfähigkeit vorzubeugen, ist es konsequent, jede zumindest "nicht nur unwesentliche" (so BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 14]) Steigerung auch solcher Störungen, die bereits durch andere dezentrale Einzelhandelsbetriebe verursacht werden, als dem Tatbestand des § 34 Abs. 3 BauGB unterfallend zu beurteilen.

    Für die Frage, ob schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind, kommt es auf eine Prognose an (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 20] und vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, a.a.O [Rn. 13]).

    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 - a.a.O.[Rn. 24] und Beschluss vom 17.02.2009 - 4 B 4/09 -, a.a.O. [Rn. 9]).

    Als taugliche Methode für die prognostische Beurteilung, ob durch das Vorhaben ein Kaufkraftabfluss bedingt wird, der die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs beeinträchtigt bzw. stört, kommt - jedenfalls im Wege einer Gesamtbetrachtung mit den v.g. städtebaulichen Faktoren - ein Vergleich zwischen der Verkaufsfläche des Vorhabens und der Größe der Verkaufsfläche derselben Branche im betroffenen zentralen Versorgungsbereich in Betracht (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, a.a.O. [Rn. 23] und vom 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, a.a.O. [Rn. 15]), zumal die Größe der Verkaufsfläche zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes beiträgt und von daher die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinflusst.

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Rechtsprechung
   AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07   

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https://dejure.org/2007,18220
AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,18220)
AG Bremen, Entscheidung vom 08.05.2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,18220)
AG Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,18220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 39

    [BE] http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2007/VuR_07_07.pdf#page=31
    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eine Nichtbeförderung nach der Fluggastverordnung (VO 261/2004/EG) bei Verpassen eines Anschlussfluges infolge einer erheblichen Verspätung innerhalb des ersten Flugabschnitts; Rechtzeitigkeit einer Schadensmeldung nach Art. 31 Abs. 2 ...

  • reise-recht-wiki.de

    Umbuchung und bei verpasstem Anschlussflug begründet Ausgleichsanspruch, Schadensersatz der Fluggesellschaft bei Koffervelust, Gepäckschäden und Gepäckverlust

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Die Stellung der Reiseteilnehmer richtet sich dann nach § 328 BGB bzw. im Falle der Beteiligung von Ehegatten nach § 1357 BGB, so dass auch diese die Rechte aus dem Reisevertrag - namentlich auch die Gewährleistungsrechte - geltend machen können (OLG Düsseldorf RRa 2003, S. 211).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für

    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Reisender ist dabei grundsätzlich derjenige, der den Reisevertrag abschließt (BGH NJW 2002, S. 2238).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1992 - 18 U 173/91
    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Klägerin zu 2. einen zweimonatigen Aufenthalt in Asuncion plante, bei Transatlantikflügen auch Verspätungen von acht Stunden in der Regel entschädigungslos hinzunehmen sind (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, S. 1330) und gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 261/2004 bereits gewährte Ausgleichsleistungen auf einen nach nationalem Recht weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet werden können, gelangt das Gericht gemäß § 287 ZPO zu einer Minderung des Flugpreises von 5 Prozent.
  • OLG Oldenburg, 24.04.2006 - 11 U 8/06

    Erstattung von Gebühren für die Einschaltung eines Inkassobüros zur Eintreibung

    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Vom Gläubiger ist unter solchen Umständen zu verlangen, dass er seine Forderung sogleich im Mahnverfahren oder klagweise betreibt (ausführlich OLG Oldenburg, Urt. v. 24. April 2006, 11 U 8/06 = JurBüro 2006, S. 481 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für einen im Rahmen des Mitverschuldens gemäß § 254 Abs. 2 BGB anzusiedelnden Verstoß des Anspruchsinhabers gegen seine Schadensminderungspflicht trifft nämlich stets den Schadensersatzpflichtigen (BGHZ 91, 243, 260 = NJW 1984, 2216; BGH NJW 1994, 3105).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07
    Bei dem nach § 287 ZPO anhand des Marktwertes des erlangten Vorteils zu schätzenden Höhe des Abzuges (BGH NJW 1996, S. 584, 585) war zu beachten, dass hinsichtlich der diesen Bereich betreffenden Konstellation des sog. "Abzuges neu für alt" vorliegend eine Besonderheit darin besteht, dass der Klägerin zu 2. nicht gebrauchte Sachen durch neue ersetzt worden sind, sondern diese vielmehr neben ihren bisher gebrauchten Gegenständen zusätzlich neue erworben hat.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 16 U 39/08

    Fluggastrechte: Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung; Nichterreichen des

    Der Senat verkennt nicht, dass die Frage der Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 3 EuFlugVO überwiegend anders bewertet wird (so z.B. OLG Hamburg, RRa 2008, 139 ff.; LG Berlin, RRa 2008, 42 ff. , AG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2007, 4 C 7/07 [juris], Führich, RRa 2007, 58 ff., 59; Schmid, NJW 2006, 1841 ff., 1842; wohl auch Müller-Rostin, NZV 2007, 221 ff., 223).
  • AG Bonn, 13.05.2013 - 113 C 204/12

    Minderung wegen Rückflugverspätung, Vorteilsausgleichung.

    Die überwiegende Rechtsprechung bejaht die Möglichkeit, Leistungen nach der Verordnung auf Minderungsansprüche anzurechnen (AG Bremen, Urteil vom 08.05.2007, 4 C 7/07; AG Rostock, Urteil vom 14.01.2013, 47 C 256/12).
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 8 S 156/13

    Anrechnung der Ausgleichszahlung eines Luftfahrtunternehmens wegen Verspätung bei

    Eine nach Maßgabe der Europäischen Fluggastverordnung erfolgte Ausgleichszahlung gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 261/2004 ist auch auf einen etwaigen Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter anrechenbar, wenn und soweit das Minderungsrecht - wie hier - allein auf den Umstand der Flugverspätung gestützt wird (vgl. AG Rostock RRa 2013, 92; wohl auch AG Bremen VuR 2007, 235, 239; offen gelassen bei AG Rüsselsheim RRa 2011, 94, 95; Staudinger- Staudinger , BGB, 2011, § 651d Rn. 8; Führich Reiserecht, 6. Aufl. 2010, Rn. 1065; Bollweg RRa 2009, 10, 12 ff.; Tonner VuR 2000, 212; Leffers RRa 2008, 258, 259 ff; Wagner VuR 2006, 337; a.A. noch Führich RRa 2007, 58, 61).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 16 U 178/07

    Europäisches Fluggastrecht: Begriff der "Nichtbeförderung"

    Der Senat verkennt nicht, dass die Frage der Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 3 EuFlugVO überwiegend anders bewertet wird (so z. B. OLG Hamburg, RRa 2008, 139 ff.; LG Berlin, RRa 2008, 42 ff.; AG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2007, 4 C 7/07 (Juris); Führig RRa 2007, 58 ff., 59; Schmid, NJW 2006, 1841 ff., 1842; wohl auch Müller-Rostin, NZV 2007, 221 ff., 223).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 16 U 238/07

    Begriff der "Nichtbeförderung" im Sinne von Art. 2 lit. j EuFlugGastVO

    Der Senat verkennt nicht, dass die Frage der Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 3 EuFlugGastVO überwiegend anders bewertet wird (so z. B. OLG Hamburg, RRa 2008, 139 ff.; LG Berlin, RRa 2008, 42 ff.; AG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2007, 4 C 7/07 (Juris); Führig, RRa 2007, 58 ff., 59; Schmid, NJW 2006, 1841 ff., 1842; wohl auch Müller-Rostin, NZV 2007, 221 ff., 223).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 16 U 128/08

    Nichtbeförderung im Sinne von Art. 2 j EuFlugVO

    Der Senat verkennt nicht, dass die Frage der Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 3 EuFlugVO überwiegend anders bewertet wird (so z. B. OLG Hamburg, RRa 2008, 139 ff.; LG Berlin, RRa 2008, 42 ff.; AG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2007, 4 C 7/07 (Juris); Führig RRa 2007, 58 ff., 59; Schmid, NJW 2006, 1841 ff., 1842; wohl auch Müller-Rostin, NZV 2007, 221 ff., 223).
  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 29 C 884/08

    Luftbeförderungsvertrag: Nichtbeförderung bei verpasstem Anschlussflug

    Ein Fall der Nichtbeförderung liegt demnach auch dann vor, wenn bei einem aus mehreren Reiseabschnitten bestehenden Flug ein Flugabschnitt so verspätet durchgeführt wird, dass der Reisende seinen bei derselben Gesellschaft gebuchten Anschlussflug verpasst und erst Stunden später auf einem anderen Flug befördert wird (vgl. LG Berlin, a.a.O., m.w.N.; AG Bremen, Urt. v. 8.5.2007, 4 C 7/07).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2007 - 4 C 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36154
BVerwG, 14.02.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,36154)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,36154)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 4 C 7.07 (https://dejure.org/2007,36154)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für ein Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Bad Iburg, 06.03.2007 - 4 C 7/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30643
AG Bad Iburg, 06.03.2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,30643)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 06.03.2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,30643)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 06. März 2007 - 4 C 7/07 (https://dejure.org/2007,30643)
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Kurzfassungen/Presse (3)

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