Rechtsprechung
BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 3 GG, § 85 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 85 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 87 Abs 1 BauGB
Enteignung von in isoliertem Straßenbebauungsplan festgesetzten Flächen; städtebauliches Planungsinstrument determiniert die Wahl der städtebaulichen Enteignungsgrundlage - Wolters Kluwer
Enteignung von Grundstücken für Straßenbauvorhaben i.R.d. Nutzung und Festsetzung als Verkehrsflächen
- rewis.io
Enteignung von in isoliertem Straßenbebauungsplan festgesetzten Flächen; städtebauliches Planungsinstrument determiniert die Wahl der städtebaulichen Enteignungsgrundlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Enteignung von Grundstücken für Straßenbauvorhaben i.R.d. Nutzung und Festsetzung als Verkehrsflächen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmte Enteignung kann Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung voraussetzen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.12.1982 - III ZR 141/81
Enteignung bei abweichender Nutzungsbestimmung im Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Die städtebauliche Enteignung zur Planverwirklichung ist streng planakzessorisch (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - III ZR 141/81 - DVBl 1983, 627;… Halama, a.a.O. § 85 Rn. 18 und § 87 Rn. 34). - BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage ist nicht zulässig, weil die Verwaltung wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden darf, das der nach der Kompetenzordnung zuständige Gesetzgeber erlassen hat (BVerfG, Urteil vom 10. März 1981 - 1 BvR 92, 96/71 - BVerfGE 56, 249 ). - BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Soweit der Senat hieran anknüpfend in einem Obiter dictum (Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 11.83 - BVerwGE 77, 86 ) die Auffassung vertreten hatte, nur wenn feststehe, dass ausschließlich zu einem städtebaulichen Zweck enteignet werde, oder wenn nach den Umständen des Einzelfalls von "anderen Zwecken" ernsthaft nicht die Rede sein könne, seien allein die §§ 85 ff. BauGB anzuwenden, ist daran nur mit der Maßgabe festzuhalten, dass diese Voraussetzungen im Falle des § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Weiteres erfüllt sind.
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Spezifisch sind schließlich die Rechtswirkungen der städtebaulichen Planung; eine enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt ihr - im Unterschied zur Planfeststellung - nicht zu (stRspr, z.B. Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Straßenplanung durch Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Eine spezifisch städtebauliche Begrenzung des Enteignungszwecks ergibt sich aus dem Numerus clausus bauleitplanerischer Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 bis 3 BauGB), der es der planenden Gemeinde etwa verwehrt, im Rahmen der Konfliktbewältigung auf das Instrumentarium der Planfeststellung zurückzugreifen (vgl. z.B. Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82; VGH München, Urteil vom 29. Juni 2006 - 25 N 99.3449 - BayVBl 2007, 429). - BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
Verkehrslärm in der Bauleitplanung
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 7.11
Eine spezifisch städtebauliche Begrenzung des Enteignungszwecks ergibt sich aus dem Numerus clausus bauleitplanerischer Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 bis 3 BauGB), der es der planenden Gemeinde etwa verwehrt, im Rahmen der Konfliktbewältigung auf das Instrumentarium der Planfeststellung zurückzugreifen (vgl. z.B. Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82; VGH München, Urteil vom 29. Juni 2006 - 25 N 99.3449 - BayVBl 2007, 429).
- VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.01211
Nachbarklage gegen Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken - Verwirkung von …
Passiver Schallschutz wie eben genannte Fenster müssen daher bei der Lärmbeurteilung nach der TA Lärm außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 7.11), so dass sich die Klägerin nicht auf mangelnden Schallschutz am streitgegenständlichen Vorhaben berufen kann.
Rechtsprechung
BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 11.11, 4 B 11.11 (4 C 7.11) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 132 Abs 2 VwGO
Revisionszulassung; Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen eines Straßenbebauungsplans - Wolters Kluwer
Abschlag bei der Streitwertfestsetzung ist nur vorzunehmen im Falle des Bestehens lediglich einer enteigenungrechtlichen Vorwirkung bei der angefochtenen Maßnahme; Streitwertfestsetzung im Falle des Bestehens lediglich einer enteigenungrechtlichen Vorwirkung bei der ...
- rewis.io
Revisionszulassung; Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen eines Straßenbebauungsplans
- ra.de
- rewis.io
Revisionszulassung; Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen eines Straßenbebauungsplans
- rechtsportal.de
Streitwertfestsetzung im Falle des Bestehens lediglich einer enteigenungrechtlichen Vorwirkung bei der angefochtenen Maßnahme
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen eines Straßenbebauungsplans
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 A 44.00
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 11.11
Der Senat pflegt einen Abschlag nur vorzunehmen, wenn die angefochtene Maßnahme enteignungsrechtliche Vorwirkung hat, die Enteignung aber - anders als vorliegend - noch nicht zum Gegenstand hat (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 A 44.00 -).