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   VGH Bayern, 19.01.2006 - 4 CE 05.690   

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VGH Bayern, 19.01.2006 - 4 CE 05.690 (https://dejure.org/2006,39301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 (https://dejure.org/2006,39301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 (https://dejure.org/2006,39301)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Der Bayerische VGH trifft zwar die Aussage, eine Gegenvorstellung sei neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung als abschließend erweise (Beschluss vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 -, BayVBl. 2007, 221; Beschluss vom 03.03.2009 - 12 CE 09.317 -, juris), führt jedoch relativierend aus, dass selbst dann, wenn eine Gegenvorstellung, die keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig angesehen würde, eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müsse, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden solle (Beschluss vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 -, juris).
  • VG Würzburg, 02.07.2013 - W 1 M 12.30281

    Asyl; Vergütungsfestsetzung; Gegenvorstellung; Umdeutung in Anhörungsrüge

    Mangels einer ausdrücklichen Änderungsregelung in der Verwaltungsgerichtsordnung bzw. dem RVG ist das Gericht vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit an diesen Beschluss gebunden (vgl. zu entsprechenden Beschlüssen nach der VwGO, BayVGH v. 19.1.2006 - 4 CE 05.690 - juris RdNr. 7; v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 2; v. 20.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 2; v. 15.6.2012 - 14 CS 12.1041 - juris RdNr. 16).

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme außerordentlicher Rechtsbehelfe aufgrund ungeschriebenen Richterrechts gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die für dieses auch nicht von Amts wegen abänderbar sind, nicht zu vereinbaren (vgl. BayVGH v. 19.1.2006 - 4 CE 05.690 - RdNr. 9; v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 4; v. 30.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 2).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2008 - 10 LA 62/08

    Aufhebung eines Bescheides über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge

    So ist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügegesetz) am 1. Januar 2005 für eine Gegendarstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf kein Raum mehr (Nds. OVG, Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 L 101/07 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 12 ZB 07.2882 - und vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 2 OG 1/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; a. A. Thür.
  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 14 C 12.145

    Nachträgliche Änderung des Streitwerts für ein Normenkontrollverfahren

    Gegen die aufgrund des Schriftsatzes des Bevollmächtigten der Antragsteller nunmehr als Gegenvorstellung zu behandelnde "Beschwerde", bestehen trotz der grundsätzlichen Bedenken gegen außerordentliche Rechtsbehelfe im Hinblick auf § 152 a VwGO, § 69 a GKG (vgl. BayVGH vom 19.1.2006 Az. 4 CE 05.690; VGH BW vom 2.2.2005 NJW 2005, 920) im Fall der Streitwertfestsetzung keine Einwände, weil diese innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Verfahrens auch von Amts wegen geändert werden könnte (§ 63 Abs. 3 GKG).
  • VG München, 08.12.2011 - M 18 K9 11.5827

    Gegenvorstellung

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 19.1.2006, Az.: 4 CE 05.690; Beschl. v. 21.2.2006, Az.: 12 ZB 06.416), der sich das Gericht anschließt, ist neben der Gehörsrüge eine Gegenvorstellung nicht mehr statthaft.
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 3 ZB 06.1216

    Bei Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nicht statthaft; ohne

    Im Übrigen würde sich eine Umdeutung bei Erfüllung dieses Formerfordernisses ebenfalls verbieten (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30.8.2007 Az. 12 C 07.2157; vom 19.1.2006 Az. 4 CE 05.690 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2022 - 19 CS 22.845

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen oberverwaltungsgerichtliche

    Da sich die Gegenvorstellung gegen einen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des Senats richtet (§ 152 Abs. 1 VwGO), müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig zu sein; dies ist jedoch nicht der Fall (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.2016 - 3 B 25/16, 3 B 25/16 (3 B 39/15) - juris Rn. 2; B.v. 8.6.2009 - 5 PKH 6/09 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.1.2006 - 4 CE 05.690 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Cottbus, 12.01.2016 - 6 K 782/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme außerordentlicher Rechtsbehelfe aufgrund ungeschriebenen Richterrechts gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die für dieses auch nicht von Amtswegen abänderbar sind, nicht zu vereinbaren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 -, zit. nach juris; Beschluss vom 17. April 2007 - 12 ZB 07.868 - zit. nach juris; VG Würzburg, Beschluss vom 2. Juli 2013).
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VGH Bayern, 25.04.2005 - 4 CE 05.690 (https://dejure.org/2005,86316)
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VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2005 - 4 CE 05.690 (https://dejure.org/2005,86316)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 11.05.2023 - IV R 3/19

    Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im

    Nachdem sowohl die Gemeinden als (potentielle) Steuerberechtigte als auch der Steuerpflichtige gemäß § 186 AO an dem Zuteilungs- beziehungsweise Zerlegungsverfahren beteiligt sind, bieten diese speziellen Verfahren auch ein ausreichendes Forum zur Klärung der konkreten materiellen Steuerberechtigung einer Kommune und ihrer daran lediglich anknüpfenden Erhebungskompetenz für die Gewerbesteuer (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH--, Beschluss vom 25.04.2005 - 4 CE 05.690, juris, Rz 19, wenngleich als Argument für eine ausschließliche Zuständigkeit der Finanzämter für die verbindliche Feststellung der hebeberechtigten Gemeinde).

    Dies steht nicht im Widerspruch zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Regelung der Hebeberechtigung (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 30.12.1997 - 8 B 161/97, Buchholz 401.0 § 184 AO Nr. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2003 - 6 A 11239/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2004, 372; jeweils noch unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 14.11.1984 - I R 151/80, BFHE 142, 544, BStBl II 1985, 607; wohl auch BayVGH, Beschluss vom 25.04.2005 - 4 CE 05.690, juris, Rz 19).

    Diese (etwaige) Zuständigkeits- und Rechtswegspaltung ist jedoch angesichts der dargestellten Systematik des (zweistufigen) Verfahrens der Gewerbesteuererhebung und der beschriebenen Kompetenzverteilung, die eine Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und den staatlichen Behörden erfordert (BFH-Urteil in BFHE 252, 217, BStBl II 2016, 479, Rz 18), hinzunehmen (anders wohl BayVGH, Beschluss vom 25.04.2005 - 4 CE 05.690, juris, Rz 19).

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