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   VGH Bayern, 13.07.2006 - 4 CE 06.1835   

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VGH Bayern, 13.07.2006 - 4 CE 06.1835 (https://dejure.org/2006,49645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 CE 06.1835 (https://dejure.org/2006,49645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 (https://dejure.org/2006,49645)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 06.08.2014 - M 7 K 13.2449

    Gemeindlicher Volksfestplatz; Zulassung eines Zirkus; Widmungsbeschränkung

    So ist es zum Beispiel nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtlich auch nicht zwingend erforderlich, dass die Beschicker eines Volksfestes die Entscheidungskriterien schon bei der Abgabe der Bewerbung kennen; vielmehr reicht aus, dass der Behörde lediglich die zur Bewertung der Bewerbung nach den neuen Kriterien erforderlichen Informationen vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 - juris Rn 24 u. B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - juris Ls 4).
  • VG Augsburg, 08.07.2013 - Au 7 E 13.907

    Ausschluss von Imbisswagen mit Fleischprodukten von einem Volksfest zwecks

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung (vom 13. Juli 2006) mit dem Aktenzeichen 4 CE 06.1835 ausgeführt, dass gegen die Vorauswahl durch den Festwirt keine Bedenken bestünden und der Stadtrat dessen Sachkunde nutzen könne.

    Zum im Wesentlichen gleichen Verfahren bei einer früheren Bewerberauswahl zum ... Volksfest hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (Az.: 4 CE 06.1835) ausgeführt : "Mit Blick auf die Anzahl von 139 Bewerbungen und der mehrjährigen Erfahrung des Festwirts mit der Organisation des Volksfestes begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Stadtrat die Sachkunde des Festwirts benutzt und sich mit dessen Vorschlag zur Auswahl von 16 Bewerbern befasst hat.

  • VG Karlsruhe, 08.11.2016 - 3 K 5859/16

    Zulassung zum Karlsruher Christkindlesmarkt - Transparenz des Auswahlverfahrens

    Das bedeutet, dass allen Bewerbern zumindest die entscheidenden Kriterien, auf die bei der Zulassungsentscheidung abgestellt werden soll, so rechtzeitig bekannt gegeben werden müssen, dass sie sich auf sie einstellen und ihre Bewerbung auf sie ausrichten können (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.12.2011 - 22 B 11.1139 -, juris, Rn. 35 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; VG Mainz, Beschluss vom 12.08.2014 - 6 L 712/14.MZ -, juris, Rn. 10; VG Augsburg, Urteil vom 23.10.2012 - Au 7 K 12.1020 -, juris, Rn. 46; nicht anders auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.07.2006 - 4 CE 06.1835 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Vorabvergütung von

    Hieraus folgt, dass eine Beschwerde mit einem Antrag, der nicht vom Verwaltungsgericht verbeschieden worden ist, grundsätzlich - und so auch hier - unzulässig ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2023 - 3 B 49/23 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 -, juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 146 Rn. 33).
  • VG München, 20.06.2013 - M 7 E 13.2454
    Die Antragsgegnerin war nicht dazu verpflichtet, dem Antragsteller ihre Entscheidungskriterien vorab mitzuteilen (vgl. BayVGH, B. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 - <> Rz 24 u. B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - <> Ls 4).
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