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   VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944   

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VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944 (https://dejure.org/2013,13959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2013 - 4 CE 13.944 (https://dejure.org/2013,13959)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 (https://dejure.org/2013,13959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2013 - 13 O 9589/12

    Streit um den Film "Wir weigern uns Feinde zu sein"

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944
    Unabhängig davon, dass die im Schreiben des Pastors K. enthaltenen Aussagen nach der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Februar 2013 (Az. 13 O 9589/12) von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und keine unzulässige Schmähkritik darstellten, sei die Information der Schulleitungen über die streitigen Auffassungen zu dem angebotenen Film sowie die deshalb geäußerte Bitte, von dessen Einsatz bis auf Weiteres abzusehen, nicht von sachfremden Erwägungen geleitet.

    Die Sensibilisierung der Schulleitungen für die unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten des Films - auch das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 8. Februar 2013 (Az. 13 O 9589/12) den Eindruck gewonnen, dass sich die von der Antragstellerin als unwahr bezeichneten Tatsachenbehauptungen des Pastors K. im Rahmen der Interpretationsmöglichkeiten halten, die der Inhalt des Films zulässt - stellt einen sachlich rechtfertigenden Grund für das Handeln des für die Schulen zuständigen Bürgermeisters der Antragsgegnerin dar.

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 12 CE 07.2985

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Unterlassung von ehrverletzenden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944
    Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944
    Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache.
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944
    Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache.
  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Die Weigerung, gegenüber dem Betroffenen eine Unterlassungserklärung abzugeben, strafbewehrt oder - wie hier - formlos, ist hierbei nur ein Indiz (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn.9; OVG Sachsen, Beschluss vom 7. August 2013 - 4 B 383/12 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25; VG Hannover, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 65 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Ein schutzwürdiges Interesse am Unterlassen bestimmter Äußerungen eines Amtswalters begründet für sich genommen nicht in jedem Fall die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944, juris, Rdnr. 25; VG München, Beschl. v. 8. August 2007 - M 22 E 06.4283 -, juris, Rdnr. 36).

    Entscheidend sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Verletzers gehören (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rdnrn. 11 ff. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, WM 1994, 641; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.).

    Auch wenn die Betroffenen unwahre Tatsachenbehauptungen wie auch das Vermitteln unwahrer Eindrücke nicht hinzunehmen haben, bedarf es nicht in jedem Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 8. August 2007, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722

    Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen

    Eine einmalige Verletzungshandlung kann allenfalls eine widerlegliche Vermutung für weitere, gleichgerichtete Handlungen begründen (BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25).

    Die vom Bundesgerichtshof für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelten Grundsätze des zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch sind nicht uneingeschränkt auf den Bereich hoheitlicher Äußerungen übertragbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 - juris Rn. 9).

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine Behauptung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen, sondern kann vielmehr auch darauf beruhen, dass der sich Weigernde von der Rechtmäßigkeit seiner Äußerungen ausgeht (so auch BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 -, juris; B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 -, juris; B.v. 25.5.2010 - 7 B 09.2655 -, juris; B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 -, juris).

    Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit der Wiederholung und die Motivation des Verletzers (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 5 C 15.803 - juris Rn. 13 mit Verweis auf B.v. 30.6.2014 - 5 ZB 14.118 - BeckRs 2014, 53488; B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris unter Hinweis auf BGH, U.v. 8.2.1994 - VI ZR 286/93 -, juris; VG Köln, B.v. 27.6.2018 - 1 L 641/18 -, juris; VG Hannover, B.v. 23.7.2018 - 1 B 4254/18 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10.

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 - 5 C 15.803 -, juris Rn. 13, und vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25, in diesem Sinne auch: BGH, Urteile vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18 -, juris Rn. 9, und vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, juris Rn. 27, m. w. N.

    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03 -, juris Rn. 6 ff. unter Auseinandersetzung mit BGH, Urteil vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 -, juris Rn. 22 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25, m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15 -, juris Rn. 17, m. w. N.

    vgl. in diesem Sinne auch: OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2017 - 12 A 2332/16 -, juris Rn. 32; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25, m. w. N.

  • VG München, 26.04.2021 - M 10 E 21.868

    Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Äußerungen (verneint), Polizeiliche

    Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 5 C 15.803 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine Behauptung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen, sondern kann vielmehr auch darauf beruhen, dass der sich Weigernde von der Rechtmäßigkeit seiner Äußerungen ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2013, a.a.O).

  • VG Bayreuth, 20.12.2016 - B 5 E 16.832

    Facebook-Eintrag über Erzbischof als unwahre Tatsachenbehauptung

    Eine einmalige Verletzungshandlung kann allenfalls eine widerlegliche Vermutung für weitere, gleichgerichtete Handlungen begründen (BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25).

    Die Weigerung kann nämlich auch darin begründet sein, dass der eine Unterlassungserklärung Verweigernde von der Rechtmäßigkeit seiner ersten Erklärung ausgeht (BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25).

  • VG Düsseldorf, 21.05.2021 - 1 K 5973/20
    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris, Rn. 9; OVG Sachsen, Beschluss vom 7. August 2013 - 4 B 383/12 -, juris, Rn. 8; VGH Bayern, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris, Rn. 25; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2019 - 6 K 13.19 -, juris, Rn. 35 f.; VG Hannover, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 B 7660/14 -, juris, Rn. 65 f.; VG Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 K 914/06 -, juris, Rn. 83, m. w. N.
  • VG Ansbach, 09.05.2018 - AN 14 E 18.00487

    Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine derartige Behauptung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen, sondern kann vielmehr auch darauf beruhen, dass der sich Weigernde von der Rechtmäßigkeit seiner Äußerungen ausgeht (BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.08.2013 - 4 B 383/12

    öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Internetauftritt einer Behörde

    Eine solche Weigerung beinhaltet nicht notwendig die Erklärung, eine Äußerung wiederholen oder erneut weitergeben zu wollen (BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25).
  • VG München, 05.04.2017 - M 5 E 16.5852

    Eilantrag auf Unterlassung in Bezug auf eine verwaltungsinterne Äußerung

    Dabei sind die Grundsätze des zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs nicht unmittelbar auf den Bereich hoheitlicher Äußerungen anwendbar (NdsOVG, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 - juris Rn. 9; auch BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25).
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 4 E 20.389

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die

  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17

    Hochschulrecht

  • VG Würzburg, 27.03.2020 - W 2 E 20.425

    Anordnungsgrund für öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch

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