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VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828 und vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/170; BayVGH vom 18.11.2009 Az. 4 B 08.1652 und vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 jeweils in juris).Der Senat folgt dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 165; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde - wie in juris vermerkt - vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen ).
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Zweitwohnungsteuer; gewerbliche Ferienwohnung
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828 und vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/170; BayVGH vom 18.11.2009 Az. 4 B 08.1652 und vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 jeweils in juris). - VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828 und vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/170; BayVGH vom 18.11.2009 Az. 4 B 08.1652 und vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 jeweils in juris).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828 und vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/170; BayVGH vom 18.11.2009 Az. 4 B 08.1652 und vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 jeweils in juris). - BVerfG, 18.06.1991 - 2 BvR 760/90
Überprüfung der Besteuerung von Einkünften aus treuhänderischer Tätigkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Des weiteren wäre die Zweitwohnungsteuersatzung wie andere abgabenrechtliche Vorschriften grundsätzlich nur dann an Art. 12 GG zu messen, wenn sie objektiv eine Tendenz zur Regelung des von der Steuer betroffenen Berufs erkennen ließe (vgl. BVerfG vom 11.10.1977 BVerfGE 47, 1/21 und vom 18.6.1991 Az. 2 BvR 760/90 ). - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/307 m.w.N.). - BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Des weiteren wäre die Zweitwohnungsteuersatzung wie andere abgabenrechtliche Vorschriften grundsätzlich nur dann an Art. 12 GG zu messen, wenn sie objektiv eine Tendenz zur Regelung des von der Steuer betroffenen Berufs erkennen ließe (vgl. BVerfG vom 11.10.1977 BVerfGE 47, 1/21 und vom 18.6.1991 Az. 2 BvR 760/90 ).
- VG München, 24.03.2011 - M 10 K 10.5084
Zweitwohnungsteuer; indexierte Jahresrohmiete; dauerhafte Vermietung unter …
Die vom Kläger hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 4 CS 10.3164) zurückgewiesen.Entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO sieht das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab, da es der Begründung des Beschlusses vom 6. Dezember 2010 (Az. M 10 S 10.5085) sowie den Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 10. Februar 2011 (Az. 4 CS 10.3164) folgt.
- OVG Sachsen, 03.08.2016 - 4 A 243/15
Zweitwohnungssteuer, Gästewohnung; Kapitalanlage, Nutzungsmöglichkeit
Dabei darf die Behörde von der Vermutung einer Zweitwohnung ausgehen, wenn der Eigentümer keine Umstände vorträgt, die diese Vermutung erschüttern (…NdsOVG, Urt. v. 27. Juni 2016 - 9 LB 193/15, juris; BayVGH, Beschl. v. 10 Februar 2011 - 4 CS 10.3164, juris). - VG München, 24.02.2011 - M 10 K 09.642
Zweitwohnungsteuer; Berechnung nach Jahresnettokaltmiete; Staffelung der …
Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung zumindest auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. BayVGH v. 10.2.2011 Az. 4 CS 10.3164 RdNr. 4).