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   VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116   

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https://dejure.org/2011,65199
VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116 (https://dejure.org/2011,65199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2011 - 4 CS 11.1116 (https://dejure.org/2011,65199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 4 CS 11.1116 (https://dejure.org/2011,65199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haftung für Gewerbesteuer; früherer GmbH-Geschäftsführer; Nachweis der Zahlungsunfähigkeit; Gewinnabführungsvertrag mit Muttergesellschaft; fehlende Nachweise zur Geschäftsentwicklung; Beitreibung von Säumniszuschlägen; faktische Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 21.12.1998 - 4 ZS 98.2811
    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116
    Wie sich aus der Beschwerdebegründung ergibt, wendet sich der Antragsteller insoweit nicht gegen die - auf eine frühere Entscheidung des Senats gestützte (BayVGH vom 21.12.1998 Az. 4 ZS 98.2811) - Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, wonach Säumniszuschläge keine Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind, so dass dem Widerspruch dagegen bereits kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zukommt und kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO besteht.
  • VGH Bayern, 06.06.2007 - 4 CS 07.929
    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116
    Das völlige Fehlen schriftlicher Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit und den Vermögensstand der Gesellschaft muss, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unter den gegebenen Umständen zu einer erhöhten Darlegungslast des Haftenden führen, wenn es um die Frage der Kausalität seines Pflichtverstoßes für den eingetretenen Schaden geht (vgl. BFH vom 23.8.1994 Az. VII R 134/92 RdNr. 15; BayVGH vom 6.6.2007 Az. 4 CS 07.929 RdNr. 21; HessVGH vom 28.7.2010 KStZ 2010, 173).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116
    Das völlige Fehlen schriftlicher Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit und den Vermögensstand der Gesellschaft muss, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unter den gegebenen Umständen zu einer erhöhten Darlegungslast des Haftenden führen, wenn es um die Frage der Kausalität seines Pflichtverstoßes für den eingetretenen Schaden geht (vgl. BFH vom 23.8.1994 Az. VII R 134/92 RdNr. 15; BayVGH vom 6.6.2007 Az. 4 CS 07.929 RdNr. 21; HessVGH vom 28.7.2010 KStZ 2010, 173).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116
    Es trifft zwar zu, dass Insolvenzanträge des Finanzamts regelmäßig einen gewissen zeitlichen "Vorlauf" haben und ihnen zumeist - wenn auch nicht zwingend - eine ergebnislose Einzelvollstreckung vorangeht (vgl. BGH vom 5.2.2004 MDR 2004, 1261).
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

    Weiter ist dem Vortrag des Antragstellers zu entnehmen, dass er die Herausgabe seines Führerscheins begehrt, also gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO analog die Aufhebung der sog. faktischen Vollziehung der Abgabeverpflichtung, die eine freiwillige Befolgung des Verwaltungsakts miteinschließt (vgl. Schoch, a.a.O. § 80 Rn. 344, 356; BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 4 CS 11.1116 - juris Rn. 14; B.v. 6.7.1990 - 7 CS 90.1090 - NVwZ-RR 1990, 639 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 12 S 85.12

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte Brandenburg; Beitrag; Säumniszuschlag;

    Ebenso wie den Beiträgen zum Versorgungswerk kommt auch den Säumniszuschlägen und Zinsen eine nicht nur untergeordnete Finanzierungsfunktion zu, weshalb auch sie zu den öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO gehören mit der Folge, dass der Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. für Säumniszuschläge nach dem Kommunalabgabengesetz i. V. m. der Abgabenordnung OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. März 2011 - OVG 9 S 50.10 - und 25. September 2005 - OVG 9 S 10.05, jeweils juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2005, NVwZ-RR 2006, 156; eingehend Koch, NVwZ 2007, 782 m. w. Nw.; vgl. zur Gegenansicht etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2013 - OVG 9 ME 110/12 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - VGH 4 CS 11.1116 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 23. November 2007 - OVG 4 EO 536/07 - juris, jeweils m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 01.02.2012 - 5 B 77/12

    Säumniszuschläge auf kommunale Steuern

    An dieser Auffassung hält der Senat auch im Hinblick auf andere Ansichten in der obergerichtlichen Rechtsprechung fest (zum Meinungsstand vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 8 ME 173/11 -, Juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 4 CS 11.1116 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVGE 9 S 50.10; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 80 Rn. 63 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 3 S 12.30121

    Somalia; unzulässiger Antrag; Abschiebung; Malta

    Da der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO unzulässig ist, besteht auch kein Grund dafür, die von der Antragsgegnerin bereits vorgenommene Abschiebung rückgängig zu machen (vgl. BayVGH vom 4.10.2011 Az. 4 CS 11.1116 ).
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