Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25827
ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09 (https://dejure.org/2009,25827)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2009 - 4 Ca 164/09 (https://dejure.org/2009,25827)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2009 - 4 Ca 164/09 (https://dejure.org/2009,25827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 27.09.2007, 8 AZR 941/06, AP Nr. 332 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 25.09.2008, 8 AZR 607/07, zitiert nach juris).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar, wie die reine Auftragsnachfolge (BAG, Urteil vom 27.09.2007, aaO).

    Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie somit unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind (BAG, Urteil vom 27.09.2007, aaO).

    Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs oder bei betriebsmittelarmen Teilbetrieben wesentliche Teile des dem Teilbetrieb zugeordneten Personals übernimmt (BAG, Urteil vom 27.09.2007, 8 AZR 941/06, AP Nr. 332 zu § 613a BGB).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Eine Tätigkeit ist noch keine wirtschaftliche Einheit (BAG, Urteil vom 14.08.2007, 8 AZR 1043/06, AP Nr. 325 zu § 613a BGB).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG, Urteil vom 23.09.1999, 8 AZR 614/98; Urteil vom 21.01.1999, 8 AZR 680/97; Urteil vom 10.12.1998, 8 AZR 614/98, AP Nr. 187 zu § 613a BGB).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Die Anzahl der übernommenen Arbeitnehmer für sich allein betrachtet ist dagegen kein taugliches Kriterium für die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität übergegangen ist (BAG, Urteil vom 26.07.2007, 8 AZR 769/06, AP Nr. 324 zu § 613a BGB).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Der bloße Umstand, dass die nacheinander von dem alten und dem neuen Auftragnehmer erbrachten Leistungen einander ähnlich sind, lässt dagegen allein nicht auf den Übergang einer solchen Einheit schließen (EuGH, Urteil vom 10.10.1998, C-173/96 u. C-247/96, Francisca Sánchez Hidalgo und Horst Ziemann, EuGHE I 1998, 8237).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (EuGH, Urteil vom 20.11.2003, C-340/01 (Carlito Abler), EuGHE I 2003, 14023; BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03, BAGE 111, 283).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 27.09.2007, 8 AZR 941/06, AP Nr. 332 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 25.09.2008, 8 AZR 607/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Zu diesen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (BAG, Urteil vom 15.02.2007, 8 AZR 431/96, AP Nr. 320 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 21.02.2008, 8 AZR 77/07, NZA 2008, 825).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 Sa 36/06

    Abgrenzung Betriebsübergang/Funktionsnachfolge

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Aber auch in der Spülküche stellt der "eigentliche Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs, der für die Erledigung des Auftrags identitätsprägend ist" die menschliche Arbeitskraft dar (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2007, 13 Sa 36/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
    Auch ist im Fall einer Auftragsneuvergabe die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005, C-232/04 (Güney-Görres), NZA 2006, 29; BAG, Urteil vom 06.04.2006, 8 AZR 22/04, AP Nr. 299 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 13.06.2006, 8 AZR 271/05, AP Nr. 305 zu § 613a BGB).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht