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ArbG Mainz, 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2003 - 5 Ta 1076/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2003 - 5 Ta 1076/03
Unanfechtbarkeit des Beschlusses im Richterablehnungsverfahren
den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02 -("über das Ablehnungsgesuch gegenüber RArbG Z.") und das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02 - aufzuheben.Das erstinstanzliche Verfahren - Az.: 4 Ca 2827/02 - ist durch das Urteil vom 05.02.2003 abgeschlossen.
(Auch) unter Berücksichtigung des § 538 Abs. 2 ZPO im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass es zu einer Zurückverweisung des Verfahrens - 4 Ca 2827/02 - an das Arbeitsgericht kommen könnte.
Soweit der Beklagte mit der Beschwerde auch die Aufhebung des Urteils vom 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02 - beantragt, handelt es sich dabei erkennbar nicht um ein eigenständiges Beschwerdebegehren.
zu beachten, dass sich das eigentliche Beschwerdebegehren des Beklagten auf die Aufhebung des Beschlusses vom 05.02.2003 - 4 Ca 2827/02 - beschränkt.