Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 23.07.2008 - 4 Ca 2857/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.07.2008 - 4 Ca 2857/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 9 Sa 683/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 9 Sa 683/08
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer - nicht durchgeführtes …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.07.2008, Az.: 4 Ca 2857/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Im Übrigen wird von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz abgesehen und stattdessen gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.07.2008, Az.: 4 Ca 2857/07 (Bl. 210 ff. d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Juli 2008, Az. 4 Ca 2857/07 teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die krankheitsbedingte Kündigung der Beklagten vom 07.11.2007, zugegangen am 14.11.2007, zum 31.05.2008 nicht seine Beendigung gefunden hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 9 Sa 682/08
Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage
Diese Kündigung war Gegenstand des Kündigungsschutzverfahrens in dem Verfahren Arbeitsgericht Koblenz, Az.: 4 Ca 2857/07.Er hat hiergegen mit einem am 17.11.2008 beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 23.12.2008, beim Landesarbeitsgericht eingegangen am 29.12.2008 wie folgt begründet: Das Urteil vom 23.07.2008 in dem gegen die zeitlich frühere Kündigung vom 07.11.2007 (Arbeitsgericht Koblenz, Az.: 4 Ca 2857/07; LAG R.-P., Az.: 9 Sa 683/08) sei mit der Berufung angegriffen worden und könne keinen Bestand haben.