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   ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07   

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ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07 (https://dejure.org/2011,76044)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07 (https://dejure.org/2011,76044)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 4 Ca 3895/07 (https://dejure.org/2011,76044)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Es besteht ein öffentliches Interesse an Informationen über Mängel, insbesondere in für das Allgemeinwohl bedeutenden Unternehmen (vgl. EGMR v. 21.07.2011 - 28274/08, Os. 2, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Jedoch bedarf es der Abmahnung auch nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach der Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG v. 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027 m.w.N.; s. zu Strafanzeigen LAG Rheinland-Pfalz v. 24.10.2007 - 7 Sa 451/07, zitiert nach juris).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Zwar ist der Kammer bewusst, dass eine Strafanzeige nicht nur dann gegen die Rücksichtnahmepflicht verstößt, wenn sie zu einer Verurteilung führt (vgl. BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502).
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Ausreichend - jedenfalls für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung - ist indes, dass der Arbeitgeber seine subjektiven Vorstellungen von der Kündigungsfrist mitteilt (BAG v. 29.01.1986 - 7 AZR 257/84, NZA 1987, 32; HWK/Ricken, 4. Aufl. 2010, § 102 BetrVG Rn. 27).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Dabei können als Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion des anzeigenden Arbeitnehmers ein fehlender innerbetrieblicher Hinweis auf die anzuzeigenden Missstände, die fehlende Berechtigung der Anzeige und die Motivation des Anzeigenden sprechen (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, zitiert nach juris; APS/Dörner/Kiel, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rn. 191).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Ungeachtet dessen muss die Kündigungsfrist nicht angegeben werden, wenn die Arbeitnehmervertretung die Frist ohnehin kennt (BAG v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94, NZA 1995, 521).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Vom Arbeitgeber in einem solchen Fall noch ein Abwarten bis zum Ablauf der Frist des § 75 Abs. 2 S. 1 TV Personalvertretung zu verlangen, wäre ein überflüssiger Formalismus (s. BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03, NZA 2004, 1330; Richardi/Thüsing a.a.O., Rn. 98).
  • LAG Köln, 07.01.2000 - 4 Sa 1273/99

    Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Rückschlüsse auf die Motivation des Anzeigenden bieten ein zeitlicher langer Abstand zwischen angezeigter Tat und Anzeige (vgl. LAG Köln v. 07.01.2000 - 4 Sa 1273/99, zitiert nach juris) oder eine zu missbilligende Form der Anzeige (vgl. Gach/Rützel, BB 1997, 1959, 1960; Herbert/Oberrath, NZA 2005, 193, 198).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Es wäre mit dem Rechtsstaatsprinzip in der Regel unvereinbar, wenn eine Anzeige zu zivilrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen würde (BVerfG v. 02.07.2001 - 1 BvR 2049/01, NZA 2001, 888; BAG v. 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, zitiert nach juris).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91

    Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
    Es wäre mit dem Rechtsstaatsprinzip in der Regel unvereinbar, wenn eine Anzeige zu zivilrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen würde (BVerfG v. 02.07.2001 - 1 BvR 2049/01, NZA 2001, 888; BAG v. 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 7 Sa 451/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. September 2012 - 9 Sa 1014/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Oktober 2011 - 4 Ca 3895/07 - hinsichtlich der Kündigung vom 17. März 2005 betreffend die Abrechnung vom 15. Dezember 2002 und des Auflösungsantrags zurückgewiesen und auf die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14. April 2005 nicht aufgelöst worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

    Der Kläger beantragt, Das Schlussurteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 6.10.2011 - 4 Ca 3895/07 - wird teilweise abgeändert und.

    Die Beklagte beantragt, 1.Das Schlussurteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 6.10.2011 - 4 Ca 3895/07 wird teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Darstellung widerspreche auch dem Anhörungsschreiben von Herrn Dr. J. am 10.03.2005 sowie der Beweisaufnahme vom 17.10.2007 im Verfahren 4 Ca 3895/07.

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