Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18816
OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01 (https://dejure.org/2001,18816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2001 - 4 E 31/01 (https://dejure.org/2001,18816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 4 E 31/01 (https://dejure.org/2001,18816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsHG § 17 Abs. 2 Nr. 3, § 23 Abs. 2 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Exmatrikulationsbescheid; Bewertung von Prüfungsleistungen; Erneute Teilnahme an Prüfungen; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Untersuchungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Dies entspricht der Auffassung, die die Beklagte in den Gründen ihres Widerspruchsbescheids vom 8.5.2000 vertreten hat (vgl. zum Regelungsgehalt von Prüfungsbescheiden BVerwG, Urt. v. 12.4.1991, BVerwGE 88, 111, 112; Urt. v. 21.10.1993, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Zu diesem Zweck ist jede Bewertung mit einer aussagekräftigen Begründung zu versehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1992, DVBl. 1993, 503; Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Zu diesem Zweck ist jede Bewertung mit einer aussagekräftigen Begründung zu versehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1992, DVBl. 1993, 503; Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Demnach sind ernstliche Zweifel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungs- oder Beschwerdeverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (vgl. nunmehr BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1987 - 9 S 1829/86

    Verlust von Prüfungsarbeiten nach ihrer Bewertung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Jedoch würde die dauerhafte Unauffindbarkeit ohne weiteres einen Anspruch auf nochmalige Teilnahme der Klägerin an der ersten Wiederholungsprüfungund anschließende Bewertung der dabei erbrachten Leistung auslösen (BVerwG, Urt. v. 18.2.1987, BVerwGE 78, 367; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.4.1987, NVwZ 1987, 1010).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Ein solcher Prüfungsbescheid spricht die Feststellung aus, dass hinsichtlich der erfassten Hochschulprüfung oder des erfassten Prüfungsteils die Ansprüche des Prüfungsteilnehmers auf rechtsfehlerfreie Durchführung des Prüfungsverfahrens und auf rechtsfehlerfreie Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen, d. h. der Prüfungsanspruch in seiner Gesamtheit erfüllt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 18.92 -, NVwZ 1993, 686, 688).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01
    Jedoch würde die dauerhafte Unauffindbarkeit ohne weiteres einen Anspruch auf nochmalige Teilnahme der Klägerin an der ersten Wiederholungsprüfungund anschließende Bewertung der dabei erbrachten Leistung auslösen (BVerwG, Urt. v. 18.2.1987, BVerwGE 78, 367; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.4.1987, NVwZ 1987, 1010).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 2 ME 360/19

    Anhörung; Anhörungsmangel; Begründung; Begründung des Vollzugsinteresses;

    Den Interessen des Exmatrikulierten wird dadurch Rechnung getragen, dass er im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs eine erneute Immatrikulation erreichen kann, wenn er in einem gegen das Nichtbestehen der Prüfung gerichteten gerichtlichen Verfahren Erfolg haben sollte (so auch BayVGH, Beschl. v. 3.2.2014 - 7 C 14.17 -, juris Rn. 2 und VGH BW, Beschl. v. 8.7.2008 - 9 S 442/08 -, VBlBW 2009, 24, juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.; Griefingholt, in: Epping, NHG, 1. Aufl. 2016, § 19 Rn. 50; a.A. für das dortige Landesrecht ohne nähere Begründung Achelpöhler, in: BeckOK, HochschulR NRW, § 51 Rn. 8 und § 50 Rn. 7; Knopp, in: Neukirchen/Reußow/Schomburg, HmbHG, 1. Aufl. 2011, § 42 Rn. 7 a.E.; Topel (Albrecht), in: BbgHG, 2. Aufl. 2012, § 13 Rn. 40; anders wohl auch SächsOVG, Beschl. v. 11.6.2001 - 4 E 31/01 -, …
  • VG Leipzig, 01.03.2017 - 4 K 38/16

    Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung

    Dabei mag dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Aushang überhaupt einen Verwaltungsakt darstellen kann (generell den Verwaltungsaktcharakter ablehnend: SächsOVG, Beschl. v. 11.6.2001, SächsVBl. 2002, 90).

    Mit Blick hierauf kann allenfalls ausnahmsweise davon ausgegangen werden, dass in einem auf § 21 Abs. 2 Nr. 7 SächsHSFG gestützten Bescheid zugleich eine verbindliche Regelung hinsichtlich des Prüfungsrechtsverhältnisses zu erblicken wäre (so im Einzelfall SächsOVG, Beschl. v. 11.6.2001, SächsVBl. 2002, 90).

  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

    In Ermangelung vorangehender abschichtender Regelungen enthält dann erst dieser Bescheid die Feststellung, dass der Prüfungsanspruch in seiner Gesamtheit vollständig erfüllt ist (vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 11.6.2001 - 4 E 31/01 - juris).
  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Enthält in Ermangelung vorangehender abschichtender Regelungen erst der Exmatrikulationsbescheid die Feststellung, dass der Prüfungsanspruch in seiner Gesamtheit vollständig erfüllt ist, können Ansprüche auf nochmalige Prüfungsteilnahme oder nochmalige Bewertung erbrachter Prüfungsleistungen nur durch Anfechtung des Exmatrikulationsbescheids geltend gemacht werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 4 E 31/01 -, juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 27.04.2021 - 1 L 157/21
    In diesen Fällen können Ansprüche auf nochmalige Prüfungsteilnahme oder nochmalige Bewertung erbrachter Prüfungsleistungen nur durch Anfechtung des Exmatrikulationsbescheids geltend gemacht werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 4 E 31/01 -, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht