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   OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16   

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https://dejure.org/2016,25996
OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16 (https://dejure.org/2016,25996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2016 - 4 EK 6/16 (https://dejure.org/2016,25996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 4 EK 6/16 (https://dejure.org/2016,25996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags eines Strafgefangenen auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer mehrerer Verfahren gemäß § 109 ff. StVollzG

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1
    Zurückweisung eines Antrags eines Strafgefangenen auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer mehrerer Verfahren gemäß § 109 ff. StVollzG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 4 EntV 18/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer: angemessener Zeitraum für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Darüber hinaus ist diesem ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen, denn nicht nur rechtliche oder tatsächliche Beurteilungen eines Richters, sondern auch die Verfahrensführung als solche kann angesichts des verfassungsrechtlichen Grundsatzes richterlicher Unabhängigkeit nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden (Senat, Urteil vom 08. Mai 2013 - 4 EntV 18/12 -, Rn. 46, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist einem Gericht in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr (ab Entscheidungsreife) zuzubilligen, binnen dessen eine ausbleibende Entscheidung als noch nicht unangemessen erscheint (Senat, Urteil vom 25.9.2013 - 4 EntV 11/12 für Verfahren nach § 109 StVollzG und Urteil vom 08. Mai 2013 - 4 EntV 18/12, Juris, Rn. 46 ff. für zivilrechtliches Prozesskostenhilfeverfahren).

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Die für die Entschädigung maßgebliche Frage, ob eine Wiedergutmachung auf andere Weise im konkreten Fall ausreichend ist, kann nicht pauschal beantwortet, sondern nur unter Abwägung aller Belange im Einzelfall entschieden werden (BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, BGHZ 200, 20-38, Rn. 61, 62 - juris).

    Ein verzögertes Verfahren kann zum Beispiel dann für den Entschädigungskläger objektiv keine besondere Bedeutung haben, wenn sein Klagevorbringen erkennbar unbegründet war (vgl. BFH, DStR 2013, 1027 Rn. 64 [BFH 17.04.2013 - X K 3/12] ; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, BGHZ 200, 20-38, Rn. 63, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 12.02.2015 - III ZR 141/14

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Nur dann kann der Anspruchsgegner den ihm obliegenden Beweis der Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptungen führen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - III ZR 141/14 -, BGHZ 204, 184-198, Rn. 41, 43 - juris).
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    In diesem Fall müsse der staatliche Richter seine Entscheidung mit einer ausreichenden Begründung rechtfertigen (EGMR, NJW 2007, 1259 Rn. 204 [EGMR 29.03.2006 - 36813/97] ).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Ein verzögertes Verfahren kann zum Beispiel dann für den Entschädigungskläger objektiv keine besondere Bedeutung haben, wenn sein Klagevorbringen erkennbar unbegründet war (vgl. BFH, DStR 2013, 1027 Rn. 64 [BFH 17.04.2013 - X K 3/12] ; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, BGHZ 200, 20-38, Rn. 63, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 05.12.2013 - III ZR 73/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines selbständigen Beweisverfahrens und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Erst wenn die Verfahrenslaufzeit in Abwägung mit den weiteren Kriterien im Sinne von § 198 Abs. 1 S. 2 auch bei Berücksichtigung dieses Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist, liegt eine unangemessene Verfahrensdauer vor (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.12.2013, III ZR 73/13, Rn. 44, zit. nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 4 EK 6/16
    Hinsichtlich der Person des Entscheidenden ist ein objektivierter Maßstab anzulegen, abzustellen ist mithin auf den Zeitraum, den ein pflichtgetreuer Durchschnittsrichter für die Erarbeitung einer derartigen Entscheidung benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1986, III ZR 237/84, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZA 16/16

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2016 - 4 EK 6/16 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.09.2016 - III ZA 16/16

    Nichtvorliegen einer Gehörsverletzung bei einer von der Meinung des

    OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 26.07.2016 - 4 EK 6/16 -.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 4 EK 15/16

    PKH für Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im Verfahren nach § 109

    Eine Abweichung von dieser Regelfrist von einem Jahr kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Verfahrensgegenstand für die Partei aus besonderen Gründen in besonderer Weise eilbedürftig ist oder umgekehrt ohne besondere Bedeutung ist (zum Vorstehenden insgesamt: OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2016, 4 EK 6/16, Rn. 29 - zitiert nach Juris).
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