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   OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09   

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https://dejure.org/2012,52847
OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09 (https://dejure.org/2012,52847)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.11.2012 - 4 EO 571/09 (https://dejure.org/2012,52847)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. November 2012 - 4 EO 571/09 (https://dejure.org/2012,52847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung von Abschnitten bei einer Straßenausbaumaßnahme abweichend vom Prinzip der Abrechnung der Gesamtanlage und zur gesonderten Abrechnung i.R.e. gerechter empfundenen Belastung der Grundstückseigentümer

  • Justiz Thüringen

    § 7 Abs 1 KAG TH 2005 vom 17.12.2004, § 7 Abs 6 KAG TH 2005 vom 17.12.2004, § 7 Abs 12 KAG TH 2005 vom 17.12.2004
    Aufwandsermittlung bei der Abrechnung einer Straßenausbaumaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung von Abschnitten bei einer Straßenausbaumaßnahme abweichend vom Prinzip der Abrechnung der Gesamtanlage und zur gesonderten Abrechnung i.R.e. gerechter empfundenen Belastung der Grundstückseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Dabei ist Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht in erster Linie der Abgabenbescheid selbst und die ihm bei summarischer Prüfung offensichtlich anhaftenden Fehler (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - ThürVGRspr. 1998, 117 = ThürVBl. 1998, 184 = LKV 1999, 70 m. w. N.).

    Beides muss grundsätzlich dem Widerspruchs- und gegebenenfalls dem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - ThürVGRspr. 1998, 117 = ThürVBl. 1998, 184 = LKV 1999, 70 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Stand mithin die Abschnittsbildung vorliegend allenfalls im Ermessen der Antragsgegnerin, erforderte die Abrechnung der Ausbaumaßnahme nach Straßenabschnitten außer der satzungsrechtlichen Bestimmung über die Möglichkeit der Abschnittsbildung in § 6 Abs. 1 SAS, dass der Stadtrat der Antragsgegnerin - als das hierfür gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zuständige Gemeindeorgan - eine diesbezügliche Entscheidung im konkreten Einzelfall traf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - ThürVGRspr. 2009, 89 = ThürVBl. 2008, 162 m. w. N.).

    Wann die Maßnahme im vorbezeichneten Sinne beendet ist, bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt das für die beitragsfähige Maßnahme maßgebliche Bauprogramm inhaltlich erfüllt ist, dessen Gegenstand bei einer auf die gesamte Anlage bezogenen Ausbaumaßnahme grundsätzlich die Anlage in ihrer vollen Länge und mit all ihren vorhandenen Teileinrichtungen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 - ThürVGRspr. 2009, 89 = ThürVBl. 2008, 162 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Der Senat bewertet in Eilverfahren, denen in der Hauptsache - wie hier - eine abgabenrechtliche Streitigkeit zugrunde liegt, das Interesse des Abgabenpflichtigen, von der Heranziehung verschont zu bleiben, grundsätzlich mit einem Viertel des strittigen Betrages (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 29. November 2004 - 4 EO 645/02 - ThürVGRspr. 2006, 75).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Schon die hiernach mögliche tatbestandliche Rückanknüpfung einer Beitragssatzung an tatsächlich bereits abgeschlossene Maßnahmen stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 - ThürVGRspr. 2001, 188 = ThürVBl. 2000, 254 = LKV 2000, 548 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Grundsätzlich beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist für die Berechnung der Verjährung beitragsrechtlicher Ansprüche (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 b) bb) 2. Spiegelstrich ThürKAG i. V. m. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO) mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) ThürKAG i. V. m. § 170 Abs. 1 AO, vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 EO 866/02 - ThürVGRspr.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Maßgeblich ist insoweit lediglich, ob der Ausbau entsprechend einem Bauprogramm bzw. Planungskonzept, das sich auch aus der Auftragsvergabe oder der formlosen Ausbauplanung der Verwaltung ergeben kann, erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 = LKV 2004, 39).
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09
    Soweit Fördermittel - wie etwa solchen nach den Vorschriften des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (vgl. hierzu insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 24. November 2008 - 4 ZKO 313/05 und 4 ZKO 317/05 - n. v., BA S. 5/6) - ihrem Zweck nach grundsätzlich nur zur Deckung des Eigenanteils der Gemeinde zu verwenden sind, scheidet eine aufwandsmindernde Berücksichtigung zugunsten der Anlieger aus (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rn. 383 zu § 8 m. w. N.; zur Berücksichtigung von Fördermitteln im Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10.86 - BVerwGE 75, 356 = DVBl. 1987, 632 = KStZ 1987, 110 = NVwZ 1987, 982 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Beitrag muss der Höhe nach berechenbar und der entstandene Aufwand im Erschließungsbeitragsrecht und dem Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge - wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe - zumindest ermittlungsfähig sein (vgl. BVerwG, st. Rspr. seit dem Urt. v. 22. August 1975 - 4 C 11.73 - zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 19 Rdnr. 5 ff. zu Erschließungsbeiträgen; OVG Sachsen-Anhalt, st. Rspr. seit Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - VGH Hessen, Urt. v. 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 - OVG Thüringen, Urt. v. 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - VGH Bayern, Urt. v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. Juni 2010 - 9 ME 223/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 1 B 317/08 - OVG Sachsen, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 37 Rdnr. 8 ff., m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 490a, 490d, m.w.N. zu einmaligen Straßenausbaubeiträgen).
  • OVG Thüringen, 18.01.2019 - 4 ZKO 6/19

    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht

    2012 - 4 EO 571/09 - juris und vom 17. Dezember 2006 - 4 EO 446/03 - n. v.).
  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

    Das Bauprogramm kann sich auch aus der Auftragsvergabe oder einer formlosen Ausbauplanung der Verwaltung ergeben (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - juris Rn. 41; Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - juris).
  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Darüber hinaus war diese Informationspflicht, wie auch die entsprechende Vorschrift in der späteren Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 23. Juli 1998 (GVBl. S. 247) und die durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 178) eingefügte Nachfolgebestimmung des § 13 ThürKAG jedoch nur eine Ordnungsvorschrift: Ihre Verletzung kann zwar von der kommunalen Aufsichtsbehörde kontrolliert und durchgesetzt werden, sie berührt aber nicht die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung (ThürOVG, Beschluss vom 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - juris Rn. 42; VG Meiningen, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 E 183/06.Me - juris Rn. 15; Hinkel/Hofmann/Erlenkämper, Stand Nov. 2017, § 13 ThürKAG, Anm. 2 (S. 2b); Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2017, § 8 Rn. 1529; Begründung des dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 23. Juli 1998 zugrunde liegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung vom 23. Juni 1998 [LT-Drs.
  • VG München, 15.12.2021 - M 28 K 18.2650

    Erschließungsbeitrag bei zeitlich gestreckter Fertigstellung von Teilstrecken

    Es besteht auch keine Verpflichtung, abweichend vom Prinzip der Abrechnung der Gesamtanlage Abschnitte nur deshalb zu bilden und gesondert abzurechnen, um eine als gerechter empfundene Belastung der Grundstückseigentümer zu erreichen; beitragsrechtlich besteht kein Raum für Überlegungen dazu, wie sich eine abschnittsweise Abrechnung auf die Beitragsbelastung für die einzelnen Grundstücke im Vergleich zu einer Abrechnung der gesamten Anlage auswirken würde (Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 10 Rn. 19; Driehaus, a.a.O.; ThürOVG, B.v. 23.11.2012 - 4 EO 571/09 - juris Rn. 38).
  • VG Köln, 06.01.2020 - 24 L 1510/19
    Soweit es dabei um die Anwendbarkeit der dem angegriffenen Bescheid zugrundeliegenden gemeindlichen Satzung geht, ist in aller Regel von ihrer Wirksamkeit als Rechtsnorm auszugehen; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der Satzung bei summarischer Prüfung geradezu aufdrängen, ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. September 2017 - 14 B 939/17 -, juris, Rn. 2-7 und Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, juris, Rn. 2-8; Thüringer OVG, Beschluss vom 23. November 2012 - 4 EO 571/09 -, juris, Rn. 43.
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