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   OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96   

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OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96 (https://dejure.org/1999,2928)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 (https://dejure.org/1999,2928)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 (https://dejure.org/1999,2928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 1; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 3; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 4; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 5; VwGO § 80 Abs 5; ThürAGVwGO § 8
    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren; Abwägung; Interesse; summarisch; Zweckverband; Existenz; Entstehung; Ermächtigung; Verbandssatzung; Genehmigung; Bekanntmachung; Inhalt; Veröffentlichung; ordnungsgemäß; Anforderung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame Gründung eines Zweckverbandes; Rechtmäßigkeit von Bescheiden eines Zweckverbandes ; Veröffentlichung der Verbandssatzung; Entstehung als juristische Person des öffentlichen Rechts; Konstitutive Wirkung einer Bekanntmachung; Öffentliches Vollzugsinteresse; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 287 (Ls.)
  • DÖV 2000, 651
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Dieser entsteht mit dem Inhalt der bekanntgemachten Verbandssatzung (vgl. den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, ThürVBl. 1999, 261).

    Nur durch eine derartige Bekanntmachung kann der Rechtsschein begründet werden, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG im Interesse der Rechtssicherheit (vgl. insofern den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.) die Existenz eines Zweckverbandes knüpft.

    Sie bewirkt so die Verläßlichkeit im Rechtsverkehr (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).

    In seinem Beschluß vom 15.07.1999 (4 ZEO 978/98, a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG nicht als Heilungsvorschrift konzipiert ist, durch die eine Geltendmachung an sich beachtlicher Fehler bei der Gründung eines Zweckverbandes eingeschränkt werden soll.

  • VG Gera, 10.10.1996 - 2 E 130/96

    Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung eines kommunalen Zweckverbandes ;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. Oktober 1996 - 2 E 130/96 GE - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Antrag mit Beschluß vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - stattgegeben.

    den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gera vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - aufzuheben und den Antrag des Antragstellers abzulehnen.

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Denn die Verkündung stellt einen integrierenden Teil der förmlichen Rechtssetzung dar, ist also Geltungsbedingung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 ff. [291]).

    Es obliegt vielmehr dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, daß es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verläßliche Kenntnisnahme von geltendem Recht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Die besondere Wichtigkeit und Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung können ebenso ausschlaggebend sein, wie besondere private Belange des Betroffenen, die einer alsbaldigen Durchsetzung entgegenstehen (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl. 1994, 111 ff. [112] und Beschluß vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997, 16 ff. [17]).

    Denn festgesetzte Zwangsgelder gehören nicht zu den in § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO genannten öffentlichen Abgaben und Kosten (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, a.a.O.; SächsOVG, Beschluß vom 20.05.1996 - 3 S 563/95 -, SächsVBl. 1996, 258 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage 1998, Rn. 56, 63 und 116 zu § 80; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 1, Loseblatt Stand 3/99, Rn. 120 zu § 80; Eyermann, VwGO, 10. Auflage 1998, Rn. 24 zu § 80; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 12. Auflage 1997, Rn. 15 zu § 80).

  • VG Meiningen, 03.05.1995 - 8 K 577/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Damit reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 03.05.1995 (8 K 577/94.Me), in dem dieses die Bescheide eines Zweckverbandes als rechtswidrig aufgehoben hatte, weil die aufgehoben hatte, weil die Hauptsatzung des Zweckverbandes mangels wirksamer Ausfertigung des Satzungstextes nichtig sei.
  • VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    In diesem Zusammenhang bedarf es im vorliegenden Beschwerdeverfahren keiner Entscheidung, ob nur die gemeinsame Bekanntmachung von Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde konstitutive Wirkung entfalten kann oder ob hierfür auch die getrennte Bekanntmachung von Verbandssatzung einerseits und ihrer Genehmigung andererseits mit der Folge genügt, daß in diesem Fall der letzte Bekanntmachungsakt konstitutiv wirkt (so etwa: VG Gera, Beschluß vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96.GE -, ThürVBl. 1997, 187 ff. [189]).
  • OVG Thüringen, 03.05.1995 - 1 KO 16/93
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Denn erst durch die förmliche und amtliche Veröffentlichung wird dem Adressaten der Norm ermöglicht, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. Urteil vom 03.05.1995 - 1 KO 16/93 -, ThürVGRspr. 1996, 7 - 11).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den Betroffenen muß bei der Interessenabwägung unabhängig davon gewahrt bleiben, ob der Sofortvollzug einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ff. [227-229]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    4 EO 919/96 8 der Verweisung in § 8 Satz 2 ThürAGVwGO auf die entsprechende Anwendung des § 80 Abs. 4 bis 7 VwGO bei Vollstreckungsmaßnahmen nicht die vom Senat zum Prüfungsmaßstab im abgabenrechtlichen Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 i.V.m. 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO aufgestellten Grundsätze, wonach in diesen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht kommt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. im einzelnen: Beschluß des Senats vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 ff.).
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
    Die besondere Wichtigkeit und Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung können ebenso ausschlaggebend sein, wie besondere private Belange des Betroffenen, die einer alsbaldigen Durchsetzung entgegenstehen (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl. 1994, 111 ff. [112] und Beschluß vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997, 16 ff. [17]).
  • OVG Sachsen, 20.05.1996 - 3 S 563/95

    Vorläufiger Rechtsschutz; Öffentliche Abgaben; Kosten

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Ohne eine dem Rechtsstaatsprinzip genügende Veröffentlichung der Verbandssatzung konnte aber auch vor Inkrafttreten des ThürGKG keine mit Hoheitsbefugnissen ausgestattete öffentlich-rechtliche Körperschaft entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - 4 C 222.65 - BVerwGE 25, 151 ff. [159], zur notwendigen Verkündung einer Wasserverbandssatzung; zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bekanntmachung einer Verbandssatzung: Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr. 2000, 37 = ThürVBl. 2000, 59 = LKV 2000, 360 = VwRR MO 2000, 129).

    1999, 261 = LKV 2000, 75 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Wie der Senat im Urteil vom 18.12.2000 (- 4 N 472/00 - a. a. O.) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16.11.1999 (- 4 EO 919/96 - a. a. O.) ausgeführt hat, trifft § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürGKG keine Regelung über die Art und Weise, wie die darin geforderte Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen hat, um die ihr nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG zukommende konstitutive Wirkung entfalten zu können.

    Der Senat hat bisher offen gelassen, ob nur die gemeinsame Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde konstitutive Wirkung entfalten kann oder ob hierfür auch die getrennte Bekanntmachung der Verbandssatzung einerseits und ihrer Genehmigung andererseits mit der Folge genügt, dass die konstitutive Wirkung erst mit dem letzten Bekanntmachungsakt eintritt (vgl. den Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Dies erfordert auch, dass die Verbandssatzung in der Bekanntmachung der Genehmigung ebenso ausdrücklich bezeichnet oder ein anderer eindeutiger sachlicher Bezug zu der vorab bereits veröffentlichten Verbandssatzung hergestellt wird, wie dies bei einer gemeinsamen Bekanntmachung von Verbandssatzung und Genehmigung erforderlich ist (vgl. zu letzterem bereits den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Auch § 19 Abs. 1 Satz 5 ThürGKG ermöglicht nach der Senatsrechtsprechung keine Heilung von Bekanntmachungsfehlern (vgl. Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Es fehlt insofern der erforderliche eindeutige Sachbezug zwischen der veröffentlichten Verbandssatzung und ihrer Genehmigung (vgl. insoweit den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O., dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag).

  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

    "Wie der Senat im Urteil vom 18.12.2000 (- 4 N 472/00 - a. a. O.) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16.11.1999 (- 4 EO 919/96 - a. a. O.) ausgeführt hat, trifft § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürGKG keine Regelung über die Art und Weise, wie die darin geforderte Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen hat, um die ihr nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG zukommende konstitutive Wirkung entfalten zu können.

    Der Senat hat bisher offen gelassen, ob nur die gemeinsame Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde konstitutive Wirkung entfalten kann oder ob hierfür auch die getrennte Bekanntmachung der Verbandssatzung einerseits und ihrer Genehmigung andererseits mit der Folge genügt, dass die konstitutive Wirkung erst mit dem letzten Bekanntmachungsakt eintritt (vgl. den Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Dies erfordert auch, dass die Verbandssatzung in der Bekanntmachung der Genehmigung ebenso ausdrücklich bezeichnet oder ein anderer eindeutiger sachlicher Bezug zu der vorab bereits veröffentlichten Verbandssatzung hergestellt wird, wie dies bei einer gemeinsamen Bekanntmachung von Verbandssatzung und Genehmigung erforderlich ist (vgl. zu letzterem bereits den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).".

    Eine Veröffentlichung, die rechtsstaatlichen Anforderungen nicht entspricht, kann dagegen auch keine konstitutive Wirkung entfalten (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 und vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98).

    Eine rückwirkende Entstehung eines Zweckverbandes durch Heilung einer fehlerhaften Bekanntmachung lässt die Thüringer Rechtslage dagegen nicht zu (vgl. ThürOVG, Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00, vom 09.12.2003 - 4 KO 583/03 -, Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96-).

    So heißt es insbesondere in vorbezeichnetem Beschluss des ThürOVG vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 weiter:.

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Damit sei nach der Senatsrechtsprechung im Verfahren 4 EO 919/96 keine ordnungsgemäße Veröffentlichung der Verbandssatzung festzustellen.

    Hierzu bezieht er sich auf den Vertagungsbeschluss vom 03.02.1999 im Verfahren 4 N 595/94 und die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - sowie vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -.

    Wie der Senat im Beschluss vom 16.11.1999 (- 4 EO 919/96 - ThürVGRspr. 2000, 37 = ThürVBl. 2000, 59 = LKV 2000, 360 = VwRR MO 2000, 129) bereits ausgeführt hat, trifft § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürGKG keine Regelung über die Art und Weise, wie die darin geforderte Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen hat, um die ihr nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG zukommende konstitutive Wirkung entfalten zu können.

    Ansinnen der (Gesetzes-)änderung sei es, diesen Zustand der Rechtsunsicherheit im Interesse der Konsolidierung der kommunalen Aufgabenträger zu beseitigen (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr. 2000, 37 = ThürVBl. 2000, 59 = LKV 2000, 360 = VwRR MO 2000, 129).

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