Rechtsprechung
LG München I, 04.06.2018 - 4 HK O 8135/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3, § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 12 Abs. 1 S. 2; ZPO § 91, § 709 S. 1
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung ohne hinreichende Einwilligung - kanzlei.biz
E-Mail-Werbung: Voreingestelltes Häkchen ist keine Einwilligung
- rewis.io
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung ohne hinreichende Einwilligung
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Einwilligung in Werbung per E-Mail
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Voreingestelltes Häkchen bedeutet keine Einwilligung
- loebisch.com (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung und Einwilligung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Voreingestelltes Häkchen bei Check-Box ist keine wirksame Einwilligung in E-Mail-Werbung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
E-Mail Marketing: Keine Einwilligung durch voreingestelltes Häkchen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Einwilligung in E-Mail-Werbung durch voreingestellte Checkbox
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG München I, 04.06.2018 - 4 HKO 8135/17
Muss der potenzielle Adressat hingegen tätig werden, also z. B. ein Kästchen an- oder auskreuzen, um keine E-Mail-Werbung zu erhalten (sogenanntes "Optout") liegt keine Einwilligung i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vor (BGH Grur 2008, 1010-Payback).