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   VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06   

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VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06 (https://dejure.org/2007,13661)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 (https://dejure.org/2007,13661)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 K 1038/06 (https://dejure.org/2007,13661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung; Datenübermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Müllgebühren für einen privaten Haushalt bei einem bewohnten Grundstück; Bemessung einer Benutzungsgebühr nach dem Umfang der Benutzung; Rechtmäßigkeit i.R.d. Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung des Aufwands für die Entsorgung von Abfällen; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 300
  • DÖV 2008, 300 AbfallR 2008, 150
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    19 Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems in ihrer Satzung haben die Landkreise ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist ( ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 17.4.2002, NJW 2002, 2807, und vom 20.12.2000, NVwZ 2002, 199; Gössl/Reiff, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand: Juni 2007, § 18 Anm. 1.1, S. 3 ).

    Das gilt auch für denjenigen, der unter Verstoß gegen die abfallrechtliche Behälterbenutzungspflicht die Pflichtmülltonne nicht nutzt ( so BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, NVwZ 2005, 589 ), oder der von sich behauptet, keinen oder fast keinen Abfall zu erzeugen oder zumindest keinen Abfall zur Abholung durch den Entsorgungsträger bereitzustellen ( BVerwG, Urteil vom 20.12.2000, a.a.O.; Gössl/Reiff, a.a.O., § 18 Anm. 2.3, S. 5, m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -, BWGZ 2005, 67, Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271, und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Stuttgart, Urteile vom 05.09.2006 - 12 K 4400/05 - und vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 - ).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    Das gilt auch für denjenigen, der unter Verstoß gegen die abfallrechtliche Behälterbenutzungspflicht die Pflichtmülltonne nicht nutzt ( so BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, NVwZ 2005, 589 ), oder der von sich behauptet, keinen oder fast keinen Abfall zu erzeugen oder zumindest keinen Abfall zur Abholung durch den Entsorgungsträger bereitzustellen ( BVerwG, Urteil vom 20.12.2000, a.a.O.; Gössl/Reiff, a.a.O., § 18 Anm. 2.3, S. 5, m.w.N. ).
  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -, BWGZ 2005, 67, Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271, und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Stuttgart, Urteile vom 05.09.2006 - 12 K 4400/05 - und vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 - ).
  • VG Freiburg, 16.10.2007 - 4 K 634/06

    Erhebung der Müllgebühren im Landkreis Lörrach rechtmäßig

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    Dieses Verfahren wurde gemeinsam mit Klageverfahren anderer Kläger gegen Müllgebührenbescheide des Beklagten ( 4 K 634/06, 4 K 1039/06, 4 K 1490/06, 4 K 1860/06, 4 K 2086/06, 4 K 557/07, 4 K 876/07, 4 K 938/07 und 4 K 1297/07 ) mündlich verhandelt.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    27 Dass der Beklagte in § 5 Abs. 2b GSA bei der Festlegung der Mindestgebühr ein Behältervolumen von mindestens 60 Litern bzw. bei Müllschleusen von 10 Litern und eine Anzahl der Behälterleerungen von mindestens zwölf Leerungen bzw. bei Müllschleusen mindestens 26 Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu einem solchen Fall ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, a.a.O.; zur Zulässigkeit von mindestens 16 Leerungen eines Mindestbehälters von 60 Litern vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 07.06.2004, NdsVBl 2004, 267 ).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    Denn auch derjenige, der wenig Müll produziert und dessen Abfallbehälter nur selten geleert werden muss, trägt zur Entstehung des Teils der Kosten der Abfallentsorgung bei, die auf die mengenunabhängigen Vorhaltekosten entfallen ( vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, a.a.O., und Beschluss vom 05.11.2001, NVwZ-RR 2002, 217 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -, BWGZ 2005, 67, Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271, und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Stuttgart, Urteile vom 05.09.2006 - 12 K 4400/05 - und vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -, BWGZ 2005, 67, Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271, und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Stuttgart, Urteile vom 05.09.2006 - 12 K 4400/05 - und vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 - ).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen;

    Auszug aus VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06
    Die Annahme in § 13 Abs. 4 Nr. 1 AWS über das Mindestvolumen von sechs Litern stellt einen unteren Durchschnittswert dar ( nach Nds. OVG, Urteil vom 29.03.1995 KStZ 1997, 12, belaufe sich das Mindestvolumen von vornherein auf zehn Liter ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • VGH Bayern, 17.07.2003 - 4 B 99.510
  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei; Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12

    Abfallgebühr E 2012

    Abgesehen davon, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 6 LAbfG NRW die Erhebung von Grundgebühren grundsätzlich zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2003 - 9 A 85/02 - Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - vgl. zu Grund- und Leistungsgebühren allgemein BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 53.99 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 - Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 - Thüringer OVG, Urteil vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 K 1038/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juni 2004 - 9 KN 502/02 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - Vf. 2-VII-04 - VG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 A 963/06 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 -, alle juris;.
  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Heranziehung zu Abfallgebühren

    Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei; Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12

    Abfallgebühren Duisburg 2012

    Abgesehen davon, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 6 LAbfG NRW die Erhebung von Grundgebühren grundsätzlich zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2003 - 9 A 85/02 - Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - vgl. zu Grund- und Leistungsgebühren allgemein BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 53.99 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 - Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 - Thüringer OVG, Urteil vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 K 1038/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juni 2004 - 9 KN 502/02 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - Vf. 2-VII-04 - VG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 A 963/06 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 -, alle juris;.
  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Vorauszahlungen von Mindestentleerungsgebühren bei Nichterreichen des

    Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei; Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 2 S 1684/11

    Abfallgebühr - Begriff der eigenständigen Wohnung

    Zum einen wird ein tatsächliches Benutzungsverhältnis auch dann begründet, wenn jemand die eigene Tonne nicht benutzt und stattdessen seine Abfälle über den Behälter eines Dritten entsorgt (Gössl/Reif, KAG für Bad.-Württ., § 18 Nr. 2.3; VG Freiburg, Urteil vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 - juris Rn. 39).
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12

    Abfallgebühr Duisburg 2012

    Abgesehen davon, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 6 LAbfG NRW die Erhebung von Grundgebühren grundsätzlich zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2003 - 9 A 85/02 - Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - vgl. zu Grund- und Leistungsgebühren allgemein BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 53.99 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 - Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 - Thüringer OVG, Urteil vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 K 1038/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juni 2004 - 9 KN 502/02 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - Vf. 2-VII-04 - VG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 A 963/06 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 -, alle juris;.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12

    Abfallgebühren E 2012

    Abgesehen davon, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 6 LAbfG NRW die Erhebung von Grundgebühren grundsätzlich zulässig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2003 - 9 A 85/02 - Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - vgl. zu Grund- und Leistungsgebühren allgemein BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 53.99 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 - Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 - Thüringer OVG, Urteil vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Freiburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 K 1038/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juni 2004 - 9 KN 502/02 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - Vf. 2-VII-04 - VG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 A 963/06 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 -, alle juris;.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08

    Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister

    Solche Fehler, die in einer Massenverwaltung wie der Müllgebührenerhebung (beinahe) unvermeidlich sind, müssen ggf. im Verfahren über die Festlegung der Anzahl der Müllgefäße bzw. Gebührenveranlagung, ggf. im Widerspruchsverfahren korrigiert werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 11.10.2007 - 4 K 1038/06 - DÖV 2008, 300, zit. nach juris).
  • VG Schwerin, 08.03.2010 - 4 A 367/09

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Bereich der Abfallentsorgung

    Solche Fehler, die in einer Massenverwaltung wie der Müllgebührenerhebung (beinahe) unvermeidlich sind, müssen ggf. im Verfahren über die Festlegung der Anzahl der Müllgefäße bzw. Gebührenveranlagung, ggf. im Widerspruchsverfahren korrigiert werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 11.10.2007 - 4 K 1038/06 - DÖV 2008, 300, zit. nach juris).
  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

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