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   VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12   

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https://dejure.org/2013,32572
VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12 (https://dejure.org/2013,32572)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 K 1340/12 (https://dejure.org/2013,32572)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 K 1340/12 (https://dejure.org/2013,32572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines (neuen) gewöhnlichen Aufenthalts durch den Zwangsaufenthalt in einer JVA

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 89c Abs 1 SGB 8, § 86c Abs 1 SGB 8, § 86 Abs 1 S 1 SGB 8, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Erstattungsanspruch; Gewöhnlicher Aufenthalt; Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
    Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts vergleiche BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - 5 C 21/09 -, BVerwGE 138, 48.(Rn.23).

    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 , NVwZ-RR 2011, 21 [richtig: NVwZ-RR 2011, 199 - d. Red.] , m.w.N.).

    Diesen (subjektiven) Entschluss zu einem Neuanfang in L., der für die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts allein nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.2010, a.a.O.{{{ , NVwZ-RR 2011, 21 [richtig: NVwZ-RR 2011, 199 - d. Red.] , m.w.N.).

    Denn der Zwangsaufenthalt in der JVA Schwäbisch Gmünd begründete aufgrund der gesamten Umstände des vorliegenden Falls keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt von Frau S. G. Zwar kann auch ein Zwangsaufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteile vom 29.09.2010, a.a.O.{{{ , NVwZ-RR 2011, 21 [richtig: NVwZ-RR 2011, 199 - d. Red.] , m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02

    Aufenthalt in JVA; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
    Diese Strafdauer hielt sich damit insgesamt noch in einem überschaubaren Rahmen und rechtfertigte nicht die Annahme, dass sich die Perspektiven von Frau S. G. auf eine Fortsetzung ihrer Lebensbeziehungen in L. verändert hatten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, a.a.O., wonach sogar eine Strafhaft von zwei Jahren und drei Monaten bei Verbüßung der vollen Strafe bzw. von einem Jahr und sechs Monaten bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe nicht zum Verlust des vor Strafantritt bestehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Inhaftierten geführt hat; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 03.09.2007, JAmt 2008, 543, und juris; VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2013 - B 3 K 12.353 -, juris; unklar: VG Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 12.02.2004 - 6 A 38/02 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000, DVBl 2000, 1691 ; Urteil der Kammer vom 16.05.2013, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
    Abgesehen von einem zeitlich unbedeutenden oder von vornherein nur kurz befristeten Verweilen, wie es für einen Besuch oder die Durchreise typisch ist, oder einem ziellosen Reisen von Ort zu Ort setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts also keine bestimmte Verweildauer, keinen längeren oder gar dauerhaften Aufenthalt voraus (BVerwG, Urteil vom 18.03.1999, NVwZ-RR 1999, 583, m.w.N.), sondern kann gegebenenfalls schon vom ersten Tag der Aufenthaltnahme an anzunehmen sein.
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
    Diese Strafdauer hielt sich damit insgesamt noch in einem überschaubaren Rahmen und rechtfertigte nicht die Annahme, dass sich die Perspektiven von Frau S. G. auf eine Fortsetzung ihrer Lebensbeziehungen in L. verändert hatten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, a.a.O., wonach sogar eine Strafhaft von zwei Jahren und drei Monaten bei Verbüßung der vollen Strafe bzw. von einem Jahr und sechs Monaten bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe nicht zum Verlust des vor Strafantritt bestehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Inhaftierten geführt hat; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 03.09.2007, JAmt 2008, 543, und juris; VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2013 - B 3 K 12.353 -, juris; unklar: VG Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 12.02.2004 - 6 A 38/02 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - 5 C 21.09 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012 - 13 A 2075/11 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2013 - 4 K 1340/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 CE 21.2270

    Anspruch auf Ausstellung eines Notreiseausweises - Zuständigkeit der deutschen

    Soweit er hinsichtlich der Bedeutung des Zeitablaufs für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (U.v. 7.11.2013 - 4 K 1340/12 - juris) verweist, kann er daraus nichts für seinen Fall herleiten.
  • VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16
    30; BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, juris, Rdnr. 4, bei lebenslanger Haft ohne Bindungen zum Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts; VG Freiburg, Urteil vom 7. November 2013 - 4 K 1340/12 -, juris, Leitsatz 2 und Rdnr. 26.
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