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   FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10   

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https://dejure.org/2013,13723
FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10 (https://dejure.org/2013,13723)
FG Köln, Entscheidung vom 15.05.2013 - 4 K 1384/10 (https://dejure.org/2013,13723)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 4 K 1384/10 (https://dejure.org/2013,13723)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Anspruchs auf Teilabzug der Kosten für die Nutzung eines Arbeitszimmers i.R.d. Geltendmachung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer - Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufteilungsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    b) Indes ist die Rechtfertigung für ein solch grundsätzliches Aufteilungsverbot durch den BFH-Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 entfallen, so dass nach Ansicht des erkennenden Senats jedenfalls dann, wenn der Charakter als "Arbeitszimmer" trotz der privaten Mitbenutzung zu bejahen ist, eine Aufteilung nach den Grundsätzen dieses Beschlusses geboten ist.

    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl. 2010 II S. 672, ergebe sich nichts anderes.

    Der Große Senat des BFH hat am 21.9.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010) in Bezug auf Reisekosten entschieden, dass die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht entgegenstehe.

  • BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88

    - Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Das gilt auch einkommensteuerrechtlich (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1993 IX R 169/88, BStBl II 1994, 325, zu I. 1.b; Trzaskalik in Festschrift für L. Schmidt, 1993, S. 51, 72).

    Anders als sein Miteigentumsrecht bezieht sich sein Nutzungsrecht auf den ganzen Raum (vgl. auch BFH-Urteil vom 12.2.1988 VI R 141/85, BFHE 173, 131, BStBl II 1988, 764 und BFH-Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).

  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    aa) Das FG Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 2.2.2011 (7 K 2005/08, EFG 2011, 1055) allerdings die Verwaltungsauffassung bestätigt, wonach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann abgezogen werden können, wenn das fragliche Zimmer nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

    Wohnungskosten gehörten, anders als die vom Großen Senat beurteilten Reisekosten, zu den grundsätzlich nicht aufteilbaren Kosten für die Lebensführung, die bereits durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums pauschal abgegolten seien (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2.2.2011, 7 K 2005/08, EFG 2011, 1055), vgl. auch OFD Koblenz v. 19.9.2011 - S 2354 A-St 32 2).

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11

    Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Der Senat schließt sich bei seiner Beurteilung den überzeugenden Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG), welches einen vergleichbaren Fall zu beurteilen hatte, im Urteil vom 24.04.2012 - 8 K 254/11, EFG 2012, 2100, an.

    Eine Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzte zwar nach bisheriger Auffassung des BFH grundsätzlich voraus (vgl. Niedersächsisches FG Urteil vom 24.04.2012 - 8 K 254/11, EFG 2012, 2100 m.w.N.), dass das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Anders als sein Miteigentumsrecht bezieht sich sein Nutzungsrecht auf den ganzen Raum (vgl. auch BFH-Urteil vom 12.2.1988 VI R 141/85, BFHE 173, 131, BStBl II 1988, 764 und BFH-Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85

    AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Anders als sein Miteigentumsrecht bezieht sich sein Nutzungsrecht auf den ganzen Raum (vgl. auch BFH-Urteil vom 12.2.1988 VI R 141/85, BFHE 173, 131, BStBl II 1988, 764 und BFH-Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH konnten Aufwendungen für die eigene Wohnung bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abgezogen werden, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung handele, die nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar seien (vgl. BFH-Urteil v. 18.10.1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, betr. Durchgangszimmer).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Etwas anderes galt nur dann, wenn die Aufwendungen gleichwohl ausnahmsweise nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst waren (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, und BFH-Urteil vom 21.7.1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Eine private Mitbenutzung wurde lediglich dann als unschädlich bewertet, wenn sie von untergeordneter Bedeutung war (BFH-Urteile vom 28.10.1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16 und vom 28.09.1967 IV R 120/66, BStBl II 1968, 77 und BFH-Beschlüsse vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 und vom 19.10.1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).
  • BFH, 28.09.1967 - IV R 120/66

    Arbeitsraum - Kosten eines Arbeitsraums - Betriebsausgaben - Wohnung - Private

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
    Eine private Mitbenutzung wurde lediglich dann als unschädlich bewertet, wenn sie von untergeordneter Bedeutung war (BFH-Urteile vom 28.10.1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16 und vom 28.09.1967 IV R 120/66, BStBl II 1968, 77 und BFH-Beschlüsse vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 und vom 19.10.1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand

  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10

    Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch

  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 4/09

    Häusliches Arbeitszimmer eines Schauspielers

  • FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Eine Aufteilung befürworten das FG Köln, Urteil vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410, Rev. X R 32/11); das FG München, Urteil vom 28. April 2011  15 K 2575/10 (EFG 2013, 496, Rev. X R 1/13); das FG Köln, Urteil vom 15. Mai 2013  4 K 1384/10 (EFG 2013, 1585, Rev. IX R 20/13).
  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

    Beim IX. Senat sind unter den Aktenzeichen IX R 20/13 und IX R 21/13 (Vorinstanz: jeweils FG Köln, Urteile vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 und 4 K 1242/13, Streitjahre: 2007 und 2008) zwei weitere Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für als Arbeitszimmer eingerichtete (separate) Räume, die (zeit)anteilig (zu 70 %) für die Verwaltung vermieteter Immobilien und (zeit)anteilig (zu 30 %) für eine wissenschaftliche, vom FA jedoch als Liebhaberei qualifizierte und damit private Tätigkeit genutzt werden, anteilig als Werbungskosten abziehbar sind.
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2013  4 K 1384/10 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1585 veröffentlichten Urteil, das FA habe einen Abzug in Höhe von 25 % der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer --soweit sie auf die Verwaltung des Grundstücks C-Straße entfielen-- zu Unrecht versagt.

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