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   FG München, 25.10.2006 - 4 K 1395/04   

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https://dejure.org/2006,14425
FG München, 25.10.2006 - 4 K 1395/04 (https://dejure.org/2006,14425)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2006 - 4 K 1395/04 (https://dejure.org/2006,14425)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 4 K 1395/04 (https://dejure.org/2006,14425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungsteuer im Rahmen einer gemischten Schenkung; Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem für die Schenkungsteuer; Annahme einer Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung im Fall des internen Verbleibens der Belastungen beim ...

  • Judicialis

    ErbStG § 7; ; BGB § 163; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 1061

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der dinglich gesicherten Verbindlichkeiten bei Schenkung eines Grundstücks als Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme der dinglich gesicherten Verbindlichkeiten bei Schenkung eines Grundstücks als Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.2001 - II R 60/99

    Schenkung - Gemischte oder reine Schenkung?

    Auszug aus FG München, 25.10.2006 - 4 K 1395/04
    Selbst wenn eine befreiende Schuldübernahme erfolgt wäre, durch Übernahme auf der persönlichen Haftung für die auf den Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, bewirkt die Vereinbarung, dass die Schenkerin für die Dauer ihres lebenslänglichen Nießbrauchs die Verbindlichkeiten weiter zu verzinsen und zu tilgen hat, dass die Schuldübernahme insoweit im Innenverhältnis ins Leere läuft (s. BFH-Urteil vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl II 2002, 165).
  • BFH, 26.01.2000 - II B 88/99

    Keine gemischte freigebige Zuwendung bei kumulativem Schuldbeitritt

    Auszug aus FG München, 25.10.2006 - 4 K 1395/04
    Soweit die Gegenleistung in der kumulativen Übernahme von Verbindlichkeiten des Zuwendenden (sog. Schuldbeitritt) bestehen soll, ist dabei nicht maßgebend, ob der Bedachte die Verbindlichkeiten im Außenverhältnis zu den Gläubigern übernommen hat, sondern darauf abzustellen, ob er im Innenverhältnis zum Zuwendenden diesen von seinen Verbindlichkeiten zu befreien hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 2000, II B 88/99, BFH/NV 2000, 954).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Solange können die Schulden weder als Gegenleistung einer gemischten Schenkung angesehen noch bei der Wertermittlung der Bereicherung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 ErbStG, § 6 Abs. 1 BewG abgezogen werden (vgl. BFH vom 26. Januar 2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954; FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; FG Münster vom 28. Januar 1999 3 K 2120/97 Erb, [...]).

    Vielmehr sind bei Erlöschen des Nießbrauchs durch Tod des Vaters gegebenenfalls noch nicht getilgte Schulden erst zu diesem Zeitpunkt gemäß § 8, § 6 Abs. 2, § 5 Abs. 2 BewG auf Antrag zu berücksichtigen; nur unter diesen Umständen kann dann von einer gemischten Schenkung gesprochen werden (FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; BFH vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Solange können die Schulden weder als Gegenleistung einer gemischten Schenkung angesehen noch bei der Wertermittlung der Bereicherung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 ErbStG, § 6 Abs. 1 BewG abgezogen werden (vgl. BFH vom 26. Januar 2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954; FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; FG Münster vom 28. Januar 1999 3 K 2120/97 Erb, [...]).

    Vielmehr sind bei Erlöschen des Nießbrauchs durch Tod des Vaters gegebenenfalls noch nicht getilgte Schulden erst zu diesem Zeitpunkt gemäß § 8, § 6 Abs. 2, § 5 Abs. 2 BewG auf Antrag zu berücksichtigen; nur unter diesen Umständen kann dann von einer gemischten Schenkung gesprochen werden (FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; BFH vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    Solange stellt die Grundschuld eine aufschiebend bedingte Last dar und kann sie bei der Wertermittlung der Bereicherung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 ErbStG, § 6 Abs. 1 BewG nicht abgezogen werden (vgl. BFH vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165 m.w.N.; vom 26. Januar 2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954; FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; FG Münster vom 28. Januar 1999 3 K 2120/97 Erb, [...]).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 176/08

    Abgabenordnung: Zugang der Einspruchsrücknahme nach Verböserungsankündigung

    Insbesondere hat das FA zu Recht die Schenkungsteuer heraufgesetzt, weil bei der Schenkung des Grundstücks die darauf lastenden Verbindlichkeiten nicht abzuziehen sind bei weiterlaufender Verzinsung und Tilgung aus dem Nießbrauch durch den Schenker und Vorbehaltsnießbraucher (vgl. BFH vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, m.w.N.; FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; ständige Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 175/08

    Zugangszeitpunkt einer nach einem Verböserungshinweis des Finanzamtes erfolgten

    Insbesondere hat das FA zu Recht die Schenkungsteuer heraufgesetzt, weil bei der Schenkung des Grundstücks die darauf lastenden Verbindlichkeiten nicht abzuziehen sind bei weiterlaufender Verzinsung und Tilgung aus dem Nießbrauch durch den Schenker und Vorbehaltsnießbraucher (vgl. BFH vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, m.w.N.; FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 1395/04, EFG 2007, 270; ständige Rechtsprechung).
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