Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14411
FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01 (https://dejure.org/2004,14411)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.2004 - 4 K 1425/01 (https://dejure.org/2004,14411)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 4 K 1425/01 (https://dejure.org/2004,14411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14
    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der bei dem Kauf von Wirtschaftsgütern anfallenden Umsatzsteuer als Vorsteuer; Voraussetzungen für die Zuordnung eines gelieferten Gegenstandes zu einem Unternehmen; Anforderungen an einen Beleg der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Betrieb; ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen oder insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich oder teils dem unternehmerischen und teils dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z.B.: BFH vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003 S. 813 ; EuGH vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 Sudholz dort unter Rz 37, DStR 2004 S. 860 ).

    Die Zuordnung des Computers zum Unternehmen folgt bereits daraus, dass die Klägerin bei dessen Ankauf ausweislich des Anschriftenfeldes der Rechnung vom 8. Juni 1995 (Bl. 11 Rb-A) unter ihrem Firmennamen aufgetreten ist (vgl. BFH vom 31. Januar 2002, V R 61/96, a.a.O.; BFH vom 11. November 1993 V R 52/91, a.a.O.; zustimmend: BMF-Schreiben vom 30. März 2004 IV B 7 - S 7300- 24/04 UR 2004 S. 260).

    Ein weiteres - gewichtiges - Indiz für die Zuordnung des Computers zum Unternehmen ist in der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs zu sehen (vgl. z.B.: vgl. BFH vom 31. Januar 2002, V R 61/96, a.a.O; BMF-Schreiben vom 30. März 2004, a.a.O.).

    So hat die Klägerin nicht nur die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht, sondern sie hat die private PKW-Nutzung mit 800 DM auch als Eigenverbrauch versteuert (vgl. dazu z.B.: BFH vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O.).

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Eine Zuordnung zum Unternehmen ist statthaft, wenn der gelieferte Gegenstand in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (vgl. z.B.: BFH vom 11. November 1993 V R 52/91, BStbl II 1994 S. 335 m.w.N.).

    Die Zuordnung des Computers zum Unternehmen folgt bereits daraus, dass die Klägerin bei dessen Ankauf ausweislich des Anschriftenfeldes der Rechnung vom 8. Juni 1995 (Bl. 11 Rb-A) unter ihrem Firmennamen aufgetreten ist (vgl. BFH vom 31. Januar 2002, V R 61/96, a.a.O.; BFH vom 11. November 1993 V R 52/91, a.a.O.; zustimmend: BMF-Schreiben vom 30. März 2004 IV B 7 - S 7300- 24/04 UR 2004 S. 260).

    Außerdem hat sie den PKW in ihrer Einnahme-Überschuss-Rechnung als Anlagevermögen (Bl. 20 Rb-A) erfasst, was ebenfalls ein Beleg für eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich ist (vgl. dazu z.B.: BFH vom 11. November 1993 V R 52/91, a.a.O.; BMF-Schreiben vom 30. März 2004, a.a.O.).

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Bei der anzustellenden Schätzung des Verwendungseigenverbrauchs ist es grundsätzlich unzulässig, denjenigen Wert der Nutzungsentnahme zugrunde zu legen, der sich nach der sog. 1%-Regel des § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ergibt, da Bemessungsgrundlage im Falle des Verwendungseigenverbrauchs gemäß § 10 Absatz 4 Nr. 2 UStG 1996 die mit der Ausführung dieses Umsatzes entstandenen Kosten sind (vgl. z.B.: BFH vom 11. März 1999 V R 78/98, BFH/NV 1999 S. 1178 ).

    Hat der Steuerpflichtige aber - wie hier - die Höhe der Nutzungsentnahme anhand der 1%-Regel ermittelt (vgl. Erläuterungsschreiben vom 6. Januar 1999 Bl. 16 Rb-A), darf diese Schätzungsmethode aus Vereinfachungsgründen ausnahmsweise übernommen werden (vgl. z.B.: BFH vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000 S. 759 mit Hinweis auf BFHE 188 S. 160).

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Hat der Steuerpflichtige aber - wie hier - die Höhe der Nutzungsentnahme anhand der 1%-Regel ermittelt (vgl. Erläuterungsschreiben vom 6. Januar 1999 Bl. 16 Rb-A), darf diese Schätzungsmethode aus Vereinfachungsgründen ausnahmsweise übernommen werden (vgl. z.B.: BFH vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000 S. 759 mit Hinweis auf BFHE 188 S. 160).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 119/88

    Private Nutzung eines betrieblichen Pkws - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Mangels objektiv nachprüfbarer Unterlagen darf der Privatanteil geschätzt werden (vgl. z.B.: BFH vom 28. November 1990 X R 119/88, BFH/NV 1991 S. 306).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Es besteht nämlich ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend, dass ein unternehmenseigener PKW auch privat genutzt wird (so ausdrücklich: BFH vom 14. Mai 1999 VI B 248/98, BFH/NV 1999 S. 1330 ).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    In Anknüpfung an die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH vom 19. Februar 2004 ( VI R 135/01, DStR 2004 S. 812 = BB 2004 S. 1036 ), hält der erkennende Senat es für vertretbar, den privaten Nutzungsanteil - auch im Bereich der Umsatzsteuer - typisierend und pauschalierend auf 50 % zu schätzen, wenn - wie hier - keinerlei Umstände feststellbar sind, die einen Rückschluss auf den Umfang der betrieblichen Nutzung zulassen.
  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Ein Eigenverbrauch liegt vor, sofern ein Gegenstand vorübergehend für unternehmensfremde Zwecke genutzt wird, wenn also ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand auf Zeit privat genutzt wird (vgl. z.B.: BFH vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BStBl II 1980 S. 309 ).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98

    Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Zum Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen wie beispielsweise eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches (vgl. z.B.: BFH vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999 S. 916 ).
  • EuGH, 26.10.2000 - C-165/99

    Österreich / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung K (1999) 325 endg.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
    Die Bestimmungsfreiheit des Unternehmers findet erst dort ihre Grenzen, wo die vorgesehene Verwendung für das Unternehmen nach den Umständen nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommt, dass der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist (vgl. z.B.: BFH vom 25. März 1988 V R 101/83, BStBl II 1988 S. 649 ; Wagner in Sölch/Ringleb, UStG , Rz 261 zu § 15 mit Hinweis auf EUGH vom 5. Dezember 1989 Rs. C-165/99, ORO Amsterdam Slg. 1989 S. 4081).
  • FG München, 13.11.2003 - 14 K 3488/02

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten mit

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

  • EuGH, 05.12.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

  • BFH, 28.02.2008 - XI B 214/06

    Keine Darlegung einer Divergenz durch Rüge der unzutreffenden Einzelfallwürdigung

    Soweit das FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 3. Juni 2004 4 K 1425/01 (nicht veröffentlicht) auf die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als gewichtiges Indiz für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmen abgestellt hat, handelt es sich wiederum um gemischt genutzte Wirtschaftsgüter (Computer, PKW).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht