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   VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15   

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https://dejure.org/2016,1573
VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15 (https://dejure.org/2016,1573)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2016 - 4 K 169.15 (https://dejure.org/2016,1573)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 4 K 169.15 (https://dejure.org/2016,1573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Behindertengerechte Toiletten sind nicht immer Pflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behindertengerechte Toiletten in der Gaststätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behindertengerechte Toiletten sind nicht immer Pflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Versagung der Gaststättenerlaubnis wegen Fehlens behindertengerechter Toiletten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Pflicht für Gastwirte zum Einbau behindertengerechter Toiletten - Landesrechtliche Gaststättenverordnungen müssen sich an Vorgaben aus bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage halten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Es soll nicht jede Regelung im Sinne einer Differenzierung nach dem Merkmal der Behinderung verhindert werden (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 -, Rn. 56, juris).

    Eine Differenzierung kann u.a. bei kollidierendem Verfassungsrecht zulässig sein (Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Grundgesetz, 11. Aufl. 2008, Art. 3 Rn. 58; Sachs, a.a.O., Rn. 128), doch setzt die Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung wegen einer Behinderung zwingende Gründe voraus (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999, a.a.O., Rn. 56).

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, Rn. 5, juris).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Dass der Gesetzgeber diesen durch das Willkürverbot begrenzten Spielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 -, Rn. 50, juris) vorliegend dadurch überschritten haben könnte, dass er durch die streitige Stichtagsregelung bestehende Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen von der Neuregelung freigestellt hat, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Auf die Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn Versagungsgründe nicht vorliegen (vgl. BVerwG Urteil vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 16/02 - Rn. 16, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Dagegen spricht nicht die Erwägung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das nachträgliche Erlöschen oder die nachträgliche Änderung der Ermächtigungsgrundlage ohne Einfluss auf den Rechtsbestand der vor ihrer Änderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung bleibt (BVerfG vom 25. Juli 1962 - 2 BvL 4/62 -, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Die Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch träte (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90 - Rn. 38, juris).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Ob daraus folgt, dass die Gaststättenverordnung, weil sie abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GastG nicht mehr geschaffen werden dürfte, mit dem Inkrafttreten der geänderten gesetzlichen Grundlage außer Kraft tritt, ohne dass es einer besonderen Aufhebung durch den Verordnungsgeber bedarf (vgl. für einen entsprechenden Grundsatz: BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 11/86 -, NJW 1990, 849), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

    Auszug aus VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
    Insbesondere ist bis zu dem hierfür maßgeblichen (BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 91/81 -, Rn. 10, juris) Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das Widerspruchsverfahren gemäß §§ 68 ff. VwGO durchgeführt worden.
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