Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - 4 K 1755/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,37487
FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - 4 K 1755/97 (https://dejure.org/1998,37487)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.1998 - 4 K 1755/97 (https://dejure.org/1998,37487)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 1998 - 4 K 1755/97 (https://dejure.org/1998,37487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,37487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und

    Die Bekanntgabe der konkludenten Kindergeldfestsetzung erfolgte durch die erste Auszahlung (Überweisung) des Kindergeldes und der Bekanntgabe des Auszahlungsbetrages (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998  4 K 1755/97, juris; Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 70 Rz B 7) und blieb über den 1. Januar 2007 hinaus bestehen (vgl. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2013  4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe ausgezahlt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24.04.1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 05.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489; FG des Saarlandes vom 26.05.2010 2 K 1593/08, EFG 2011, 254).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.02.2006 - 3 K 290/05

    Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitt und Wehrdienstableistung

    Mit diesem Bescheid ist die konkludent von der Beklagten durch Kassenanordnung und laufende Auszahlung des Kindergeldes gemäß § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG erfolgte Kindergeldfestsetzung (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1999 18 K 8117/98 Kg, EF­G 2000, 272; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1998 4 K 1755/97 - Juris) gemäß § 70 Abs. 2 EStG aufgehoben worden.
  • FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08

    Durch antragsgemäße Kindergeldauszahlung nicht zugleich auch Ablehnung für die

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1998 4 K 1755/97, JurisDok).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 2 K 1807/08

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO - zeitliche Ausdehnung eines

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (zum Ganzen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1998 4 K 1755/97, JurisDok).
  • FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08

    Rückforderung von doppelt gezahltem Kindergeld

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 5. November 2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht