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   FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14   

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https://dejure.org/2016,3959
FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14 (https://dejure.org/2016,3959)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2016 - 4 K 203/14 (https://dejure.org/2016,3959)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 4 K 203/14 (https://dejure.org/2016,3959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 793 ZPO, § 33 Abs 1 Nr 2 FGO, § 71 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
    Zwangsvollstreckungsrecht: Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung in Gegenwart des schwer herzkranken Ehemannes der Schuldnerin

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung in Gegenwart des schwer herzkranken Ehemannes der Schuldnerin - Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses durch ein Hauptzollamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses durch das Hauptzollamt - und seine Überprüfung durch das Finanzgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung - in Gegenwart des schwer herzkranken Ehemannes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensauskunft - und trotzdem eine Sachpfändung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Ergibt sich hierbei, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange des Vollstreckungsgläubigers, kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, juris, Rn. 10; Beschl. v. 29.07.2014, 2 BvR 1400/14, juris, Rn. 11).

    Insoweit kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos verlangt werden (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, juris Rn. 15; s. a. Beschl. v. 12.02.1993, 2 BvR 2077/92, juris, Rn. 22; Beschl. v. 29.07.2014, 2 BvR 1400/14, juris Rn. 19).

  • FG München, 08.12.2009 - 12 K 3470/05

    Sachpfändung während rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung - Zulässiger Antrag auf

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    1.2 Da die Durchführung einer Durchsuchung ein Verwaltungsakt ist, hinsichtlich dessen die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) statthaft wäre, ist nach ihrer Erledigung die Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 S. 4 FGO die statthafte Klageart (vgl. FG München, Urt. v. 08.12.2009, 12 K 3470/05, juris, Rn. 39).

    Es folgt aus dem Rehabilitierungsinteresse der Klägerin, das sich bei der Durchsuchung von Wohnräumen bereits aus dem auch von der Klägerin behaupteten Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ergibt (BFH, Urt. v. 13.12.1994, VII R 18/93, juris, Rn. 13; FG München, Urt. v. 08.12.2009, 12 K 3470/05, juris, Rn. 39), dessen Schutzbereich auch die Interessen eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehemannes erfasst.

  • LG Hannover, 16.05.1995 - 11 T 308/94
    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Diese im Zusammenhang mit dem Räumungsschutz entwickelten Grundsätze gelten auch in Fällen, in denen die Vollstreckung im Wege der Durchsuchung der Wohnung des Schuldners für diesen eine unverhältnismäßige Härte bedeuten könnte (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979, 1 BvR 994/76, juris, Rn. 47; s. a. LG Hannover, Beschl. v. 16.05.1995, 11 T 308/94, BeckRS 9998, 03214).

    Zu bedenken ist dabei, dass die Eingriffsintensität einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sachpfändung erheblich hinter der Belastung zurücksteht, die einem Schuldner durch eine Zwangsräumung oder Zwangsversteigerung aufgebürdet wird (siehe LG Hannover, Beschl. v. 16.05.1995,11 T 308/94, BeckRS 9998, 03214).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Diese im Zusammenhang mit dem Räumungsschutz entwickelten Grundsätze gelten auch in Fällen, in denen die Vollstreckung im Wege der Durchsuchung der Wohnung des Schuldners für diesen eine unverhältnismäßige Härte bedeuten könnte (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979, 1 BvR 994/76, juris, Rn. 47; s. a. LG Hannover, Beschl. v. 16.05.1995, 11 T 308/94, BeckRS 9998, 03214).

    Eine solche Härte kann auch die Krankheit eines Familienangehörigen des Schuldners darstellen (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979, 1 BvR 994/76, juris, Rn. 47).

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Ergibt sich hierbei, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange des Vollstreckungsgläubigers, kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, juris, Rn. 10; Beschl. v. 29.07.2014, 2 BvR 1400/14, juris, Rn. 11).

    Insoweit kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos verlangt werden (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, juris Rn. 15; s. a. Beschl. v. 12.02.1993, 2 BvR 2077/92, juris, Rn. 22; Beschl. v. 29.07.2014, 2 BvR 1400/14, juris Rn. 19).

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Es folgt aus dem Rehabilitierungsinteresse der Klägerin, das sich bei der Durchsuchung von Wohnräumen bereits aus dem auch von der Klägerin behaupteten Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ergibt (BFH, Urt. v. 13.12.1994, VII R 18/93, juris, Rn. 13; FG München, Urt. v. 08.12.2009, 12 K 3470/05, juris, Rn. 39), dessen Schutzbereich auch die Interessen eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehemannes erfasst.
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
    Insoweit kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos verlangt werden (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2003, 1 BvR 1920/03, juris Rn. 15; s. a. Beschl. v. 12.02.1993, 2 BvR 2077/92, juris, Rn. 22; Beschl. v. 29.07.2014, 2 BvR 1400/14, juris Rn. 19).
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