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   FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06   

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FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06 (https://dejure.org/2010,23710)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 K 2084/06 (https://dejure.org/2010,23710)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 K 2084/06 (https://dejure.org/2010,23710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen i.R. einer Einsatzwechseltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; EStG § 9 Abs. 5
    In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige Arbeitsstätte eines Schäfers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    In 60 km² großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige Arbeitsstätte eines Schäfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04

    Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Ein ganzer Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs kann hingegen nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 07.02.1997 VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333 und vom 02.02.1994 VI R 109/89 BStBl. II 1994, 422 sowie BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507 und BFH-Beschluss vom 12.04.2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 ).

    Von einer einheitlichen Arbeitsstätte kann im Streitfall daher nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04 a.a.O. und FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, Az. 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 sowie Sächsischen Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2005, Az. 1 K 225/02, Juris-Dokument).

    Ein derart weiträumiges Gebiet kann nicht mehr als einheitliche, großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden (dazu BFH-Urteil vom 14.09.2005, a.a.O.).

  • BFH, 12.04.2006 - X B 138/04

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Ein ganzer Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs kann hingegen nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 07.02.1997 VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333 und vom 02.02.1994 VI R 109/89 BStBl. II 1994, 422 sowie BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507 und BFH-Beschluss vom 12.04.2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 ).
  • FG Sachsen, 01.03.2005 - 1 K 225/02

    Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters;

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Von einer einheitlichen Arbeitsstätte kann im Streitfall daher nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04 a.a.O. und FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, Az. 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 sowie Sächsischen Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2005, Az. 1 K 225/02, Juris-Dokument).
  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.02.1982 VI R 61/79, BStBl II 1983, 466, nachdem ein Waldarbeiter, der in einem ca. 11 km2 großen Forstrevier seines Arbeitgebers an verschiedenen Hieborten arbeitet, nicht auf wechselnden Einsatzstellen tätig ist, sondern es sich bei dem abgegrenzten Waldrevier um eine einheitliche großräumige Arbeitsstätte handelt, steht diesem Ergebnis nicht entgegen: Das Urteil betrifft einen mit der vorliegenden Größe des Einsatzgebietes her nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99

    Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Von einer einheitlichen Arbeitsstätte kann im Streitfall daher nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04 a.a.O. und FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, Az. 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 sowie Sächsischen Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2005, Az. 1 K 225/02, Juris-Dokument).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Ein ganzer Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs kann hingegen nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 07.02.1997 VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333 und vom 02.02.1994 VI R 109/89 BStBl. II 1994, 422 sowie BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507 und BFH-Beschluss vom 12.04.2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 ).
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes vom 04.04.2006, Az. VI R 44/03, werde ein Verpflegungsmehraufwand dann anerkannt, wenn die Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte und von der Wohnung mehr als acht Stunden betrage.
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
    Ein ganzer Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs kann hingegen nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 07.02.1997 VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333 und vom 02.02.1994 VI R 109/89 BStBl. II 1994, 422 sowie BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507 und BFH-Beschluss vom 12.04.2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 ).
  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Eine weiträumige Arbeitsstätte in dem Sinne setzt daher voraus, dass es sich um ein der Verfügungsgewalt des Arbeitgebers unterstehendes Gebiet handelt, welches ihm zumindest in einer eigentumsähnlichen Weise zugerechnet werden kann (vgl. Urteil Sächsisches FG vom 07.04.2010, 4 K 2084/06, zitiert nach juris; Urteil Sächsisches FG vom 01.03.2005, 1 K 225/02, zitiert nach juris; Frotscher, in: Frotscher, EStG, § 9, Rz. 144 "Arbeitsstätte, weiträumige", Stand Mai 2009).

    Denn einerseits beziehen sich die einschlägigen Urteile jedenfalls nicht auf derartige Gelände (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 26.04.1996, a.a.O.; Urteil Sächsisches FG vom 07.04.2010, a.a.O.; BFH-Urteil vom 12.04.2006, X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 - Kehrbezirk eines Kaminfegers) und andererseits stünde die gegenteilige Annahme im Widerspruch zu der Rechtsprechung, dass die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der betrieblichen Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers führen kann (s.o. z.B. BFH-Urteil vom 09.07.2009, a.a.O.).

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